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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1389
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Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt. 1389

in Vertrag mit Spanien bezüglich der Geistlichen dieselben Immunitäten gelten sollen, wie

sol/" ^"^öirgischen Vogteien, weßwegen die III Bünde über lcztere Auskunft wünschen, wird eine zuIM Zwcte entworfene Zahl von Fragen in den Abschied gesezt, damit man sich über die Sache gründlichwnire. Absch. 638. u. 20k!. (1678). Bei der Ankunft der Shndieatögesandten in Luggarus ver-Bisi^ ^ besonders aus dem Mainthal große Klagen über die unbeschreiblichen Kosten, welche diedie ^ Bischofs von Como verursacht habe und die auf daö Land verlegt worden seien, also aufdos, ^ Kirchen und Priester. Es wird daher in Frage gestellt, ob, da die Visitation

">cgen" nicht auch sie selbe bezahlen sollen. Absch. 701. n. 200 (1678). Weil

Cleriker oder Halbpriester allerlei Klagen und Aergernifse entstehen und in lczter Zeit dasden, ^ ^ Äoscph Bonentio gezeigt hat, daß solche Cleriker sich der geistlichen Immunität bedienen, umForum zu entgehen, wird angetragen zu decretiren, daß kein Weltlicher mehr den geist-es k"'anlegen dürfe, wenn er nicht daö Alter habe, in Jahresfrist zum Priesterthum zu gelangen,Landvögten Gewalt gegeben werde, die Cleriker und Halbpriestcr gegebenen Falls^^dzortung zu ziehen. Ibid. b. 207 (1678). Nachdem der Cleriker Bonentio wegen viel-sein^^- Mehr auf fünf Jahre vcrbannisirt und befohlen worden war, daß wegen der Kosten

Hause Exccution solle vorgenommen werden, habeu Lucern, Zug, Freiburg und Solothurngestimmt, in der Meinung, daß der geistlichen Immunität dadurch zu viel Eintrag gethan^ Md. o.

I«. Verschiedenes.

^ ^ 208. (1658). Was wegen der Zöllner zu Luggarus und Magadino und anderer ennetbirgischer

!Ur .^^"^'ten halber auf diesem Tag verhandelt wurde, ist den Orten durch einen besondern Eztract

gebracht worden. (Der Eztract fehlt unter den Beilagen zum Abschied). Absch. 251. i.

^659). begehren des Nuntius den Gesandten in die cnnctbirgischen Vogteien anbefohlen

^ einem Memorial an die Obern gebracht zur JnstructionSertheilung. Absch. 290.

^Il» (i667). Den Gesandten in die ennetbirgischen Orte wird aufgetragen, auf alljährliche

Waisenrechnungcn zu dringen, besonders auch die Vormünder des Stephan Trevani dazu

Igg Absch. 459. m. Sil.. (1669). Klage gegen den Postmeister Diego Madcrni. (S. Absch.

' k').