Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1388
Einzelbild herunterladen
 

1388 Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt.

der hergekommene bischöfliche Fiscal und der Statthalter Morosini (welcher, bei fünfzig Jahren alt,Tage vor Ankunft der Gesandtschaften prinnrm tvnsuram vom Bischöfe sich geben ließ) diesen Rufhintertreiben und die Entscheidung dem bischöflichen Tribunal zuzueignen suchten, und als dieß nich^fruchtete, auch die Töchter Morostnis als substitnirte Erbinnen Einwendung erhoben, aber aus Grund ^Ungültigkeit des vom Testator im Anklagczustand gemachten Testaments abgewiesen wurden, richtetean den Bischof eine Zuschrift und gab dem Generalvicar die mündliche Erklärung, daß, nachdem ^früher vergeblich um Berechtigung und Bestrafung ersucht worden sei, die weltliche O brigkcit endlich ^ihrem Rechte Gebrauch gemacht habe. Obwohl uun der Generalvicar wiederholt auf Zurüknahmc ^verfügten Confiöcation drang und mit den Censuren und Bann drohte, glaubte mau dennoch wegen ^weit reichenden Consequenz um so weniger weichen zu können, weil wenige bemittelte HaushaltungenLande seien, die nicht ein geistliches Mitglied hätten, dieß also als ein Mittel benuzt werden könnte,^Erbschaften auf einen Geistlichen zu übertragen, die rechtmäßigen Ansprecher zu verdrängen und ^weltlichen Richter in Streitfällen auszuweichen. Uebrigenö ließ der Bischof selbst seine Ansprache auf"Kronen aus TorrianiS Vermögen eingeben. Was Morosini dem Gesandten von Freiburg Vermesst^und Schimpfliches auf öffentlicher Straße zugeredet habe, werden die Gesandtschaften mündlich zu n>el^'wissen. Die Visitation der Spitäler betreffend wurde dem Bischof geantwortet, daß schon 16 l6,1636 und 1638 von den Orten beschlossen worden sei, solches nicht zu gestatten; worauf der Ge»^vicar erwiderte, wenn auf der Visitationsreise im künftigen Jahre die Vorweisung der Spitalrechnn»^verweigert werde, kommen der Bann und die Censuren gegen die Abgeordneten in Anwendung. ^Fiscal Gelpiuö versuchte zwar zu erweisen, daß seit zweihundert und mehr Jahren her, besondersder Bischof den Spital zu Lauis visttirt habe; allein auf Befragen versicherten die Vorsteher derschaft Lauis, daß jene Behauptungen unrichtig seien, namentlich 1653 die Visitation des Spitals n>stattgefunden habe. Da nun beinahe alljährlich der Bischof von Como Schwierigkeiten macht, baldAbstrafung der Geistlichen und Confiscation ihrer Güter, bald wegen der Judicatur in Zehentstr^keiten, bald wegen der Verpflichtung der Leheninhaber, wegen der vom bischöflichen Tribunal gegen ^liche Untcrthanen der Eidgenossenschaft gebrauchten Proceduren, wegen der Rechnung und Visitation^Spitäler, und dadurch den Obrigkeiten um so größere Mühen und Kosten entstehen, weil die Gesa"^schasten so oft wechseln, schien es angemessen, entweder auf einen Vergleich mit dem Bischof zu ^und dem päpstlichen Stuhle von den obschwebenden Schwierigkeiten Bericht zu geben, oder aber inWeise sich zu erklären, daß die Gesandten und Amtleute sich zu verhalten wissen. Unterdessen ist ^Kanzlei Lauis Befehl gegeben worden, in den Protokollen, Kammerrechnungen und Acten über "frühern Streitigkeiten nachzuschlagen und Bericht zu geben, damit die Obrigkeiten auf die badischeleistung die erforderliche Instruction ertheilen können; nur müßte, um alles Praeticiren abzuschneiden,Ort einen besiegelten Befehl an die Kanzlei in Lauis abgehen lassen, damit die Ehrengesandten, ^Vögte und Amtleute sich darnach richten können. Endlich sollte bei dieser Gelegenheit auch entsch'^werden, ob, wenn ein Geistlicher eines Todtschlags oder malefizischen Vergehens schuldig gefunden ^der geistliche Richter denselben liberiren könne und die weltliche Obrigkeit solche Liberation nne^'^müsse. Zur Confiscation der Güter Torrianis stimmten nicht: Lucern, Uri, Schwhz. UntcrwaldeNZug; Solothurn stimmte mit Vorbehalt der Zustimmung seiner Obern. Und. o. (16^)'