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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1380
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1380 Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt.

Absch. 70l. ä. I.»''!. (1678). Zug, welches Auökuuft begehrt, ob die deu ennetbirgischeu Vogt^"wegeu des Auszugs auferlegte Summe bezöge» und wie sie vcrtheilt werde, erhält zur Autwort, daß^Geld allerdings bezogen und dann, wie schon zu Baden bestimmt worden sei, angewendet werdenAbsch. 704. 8. " (1679). Bodmcr und Holzhalb legen Rechnung ab über die von den

teicn bezogenen 1000 Thalcr Kriegökosten; Schwyz enthält sich sowohl der Theilnahmc an der Verhaklung als am Bezug des Gcldbetreffnisscs. Absch. 713. in.

Göschitz zu Jrnis (Giornico).

Art. IT?. (1649). Das Dach des Gebäudes, in welchem die den XII Orten gehörigen Gesäi^zu Jrnis (Giornico) verwahrt sind, ist baufällig; daher wird auf Herstellung desselben angetragen. Dcrd>c^Geschüz beaufsichtigende Hauptmann Cipriano Judice beschwert sich, daß während seine Vorfahren jährlich 'Silberkronen Besoldung empfangen haben, er nur die Hälfte beziehe, wird daher zur Gewährung der g«'^Summe empfohlen. Absch. 8. e. (1652). Da die zu Jrnis liegenden großen Gcschüze bej^lich des Holzwerkes in so schlechtem Stande sich befinden, daß jährlich ein Namhaftes zu deren Repa^'verausgabt werden muß, so soll dieß den Hoheit Obrigkeiten berichtet und angefragt werden, ob mail^Ausgabe auch ferner leisten oder die Geschüze verkaufen wolle. Absch. 70. Ii. t (1655). ^erneuerte Frage, waö mit den baufälligen großen Geschüzen vorgenommen werden soll, fällt wiederden Abschied. Absch. 148. Ii. (1656). Nachdem auf der Hinreise die Gesandtschaften ^

Zeughaus zu Jrniö besehen und sich überzeugt haben, daß wenn der mit schweren Platten bedcktestuhl nicht neu gebaut werde, der Einsturz und Beschädigung der Stüke zu besorgen sei, nehmenden Abschied, ob gebaut oder die Stüke verkauft oder vcrtheilt werden sollen*). Absch. 190. u. 1(1657). Der Anzug der Gesandtschaft von Zug wegen der großen Stüke (Geschüze) zu Iritis und ^ennetbirgischeu Salzhandels wird zur JiistructionSertheililng auf die ennctbirgische JahrrechnungAbschied genommen. Absch. 214. e. IttÄ. (1657). Entgegen früher» Anträgen, das GeschO ^Jrnis zu verkaufen oder zu vcrthcilen, wird dessen Belassen daselbst mit Mehrheit beschlossen und ^angeordnet, daß die nöthigen Reparaturen am baufälligen Dach ausgeführt werden, wozu sich derwart gegen zwei Dublonen anerbot. Absch. 216. n.

')Berzeichnuß deS großen geschuh zne Hirnift. Nro. 1. Ist ein geegketcschlang, dero Calybcr halt 4b Nuer^' ^Pfund, der Hals 2 schuoh 3 zoll, biin Sackh 3'/» schuoh, die lang 1b'/- schuoh. Nro. 2. Ist ein (larthauncn, dero ^30 Pfund, der Hals 3 schnoch 2 zoll, bim Sackh 4 schnoch 3 vierthell, die lange 12 schnoch. Nro. 3. Ist auch n" ^thaunen, dero lange ll'/z schnoch, im Uebrige» wie Nro. 2. Nro. 4. Ist ein geegketeschlang, dero Ealyber bb ZHals 3 schnoch 4 zoll, die lange 12'/, schnoch. Nro. 5. Ist ein gemeine (larthauncn, dero Calhbcr 95 Pfund, der H''schnoch 10 zoll, die lange 0'/, schnoch. Nro. »>. Ist auch ein «(arthannen, dero Calybcr 95 Pfund, der Hals 3 1^,,zoll, die lange 10'/, schuoch 4 zoll. Nro. 7. Ist ein geekete Schlang, so abgeschnitten, dero <5alyber 40 Psund, derschnoch 4 zoll, lang 11 schuoch 3 zoll. Nro. 8. Ist ein halbe Carthauncn, dero Ealyber 30 Pfund, der Hals 2 sch"^Sackh 3 schuoch 2 zoll, lang 11'/- schnoch." (Kantonsarchiv Schasfhausen).