1378 Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt.
der Beitrag, welchen die andern drei Vogteien wegen des 1653 geschehenen Auszugs vermöge desgenschcn Beschlusses vom 22. Juni desselben Jahres hätten bezahlen sollen, bis jezt „hinterstcllig" geblicb^dagegen der Beitrag von Lauis mit Luccrn verrechnet worden sei, wird ihm zugeschrieben, daß die ^Landvögte wegen der Rükstände einen freundlichen Vergleich veranstalten sollen. Können sie sichvergleichen, so ist die Sache den Gesandten der regierenden Orte auf nächstem Shndicat vorzulegen. A319. e. — 14Z (<661). Bezüglich des Anzugs, das! die cnnctbirgischcn Vogteien vermeinen,^schuldig zu sein, den katholischen Orten in einem Kriege mit den nnkatholischcn Hilfe zu leisten, wiedieß beim lczten Kriege behaupteten, wird für gut befunden, dieser Sache wegen dem Landvogt von ^garuö zu schreiben. (S. Absch. 321. k.). — 1 12 (1668). Auf das Anerbieten der ennetbirg'^Vogteien, statt der geforderten 89t) Mann Contingcnt jedes Aufbruchs eine Summe Geld beizutra^"wird zwar über die Frage, ob man solches Geld zur Werbung kriegserfahrener Truppen aus dem ^ländischen oder auf die deutschen Unterthanen verwenden wolle, nicht weiter eingetreten, dagegen den.Vögten und dem Oberst Bcroldingen der Auftrag gegeben, zu untersuchen, ob die Summe von ^Kronen erhältlich wäre. Absch. 475. g. — 1/15! (1668). Das Anerbieten der LandschaftenLuggaruö und Mendris, für einen Auszug 16,000 Kronen bezahlen zu wollen, wird angenommen, ^gegen Mainthal, welches die Mannschaft, jedoch in obrigkeitlichen Kosten, stellen will, bemerkt, daß ^Mannschaft selbst unterhalten müsse. (S. Absch. 477. i.)> — I/4'4 (1673). Die vier ennetbirg'^Vogteien sollen statt Stellung von Kriegsmannschaft n. s. w. zum Defensionalwerk jährlich 10,000 ^krönen zahlen. (S. Absch. 557. ll.). — 11» (1673). Auf Bitte der cnnctbirgischen Vogteien, inihrer Armuth und sonstigen Geldmangels wegen des MannschaftöcontingentcS es beim Alten bleiben zu ^wird gefunden, da sie selbst dafür ein Geldcontingent angeboten haben, einstweilen bis zu erfolgtBericht des Oberst Bcroldingen die Sache zu verschieben. Absch. 562. in. — 1/1 Ii (1674).zeigt an, daß die ennctbirgischen Vogteien aus ihre Bitte, zur Vermeidung der Kosten, einstweilen ">tt ^Mannschaflöbcschrcibung verschont werden. Absch. 582. k. — 1/17 (1674). Die Näthe undder vier cnnetbirgischen Vogteien beschweren sich wegen der ihnen überbundcnen Last der drei Auszüge d^^fcnsionalö und bitten, der Landschaft Lauis die 1200 Mann auf 900 und den übrigen Landschaft >Contingent nach Verhältniß zu rcdncircn und die. Unterhaltspflicht ganz zu erlassen. Man bleibt ^bei den Ansäzen des Defensionals, wofern den Obrigkeiten nichts anderes beliebt. Absch. 583-1/18 (1674). Das im Namen der Vogtci Lauis von Oberst Neurone vorgebrachte Gesuch, uütficht auf die Armuth des Volkes und die große Zahl der im Sommer in andere Länder auSgeb^.Arbeiter die Mannschaftszahl der AuSzüger zu vermindern, wird mit der Bemerkung zurükgcwicse»,Abänderungen können nur im Einverständnisse mit allen im Defcnsional begriffenen Orten ,werden. Absch. 593. g. — Z/li» (1675). Die Landschaft Luggarus ist bereit, ihre Quote an diedes baslcrischcn Zuzugs zu erstatten, wofern auch Lauis, daö in allem vorangehe, sein Betreff'^richte. Absch. 626. Ii. — ? »11 (1676). Gegen die Leistung eines Beitrags zu Dekung der n>'t ^basel'schcn Zuznge aufgelaufenen Kosten wendeten die Vorstände der Landschaften Lauis, MendelBalerna ein, daß sie sich zum Auszüge bereit gehalten, viele Kosten für Unterhalt aufgewendet' ^Musketen angeschafft, seit zwei Jahren sehr unter der Thcuerung gelitten haben. Die Gesandt!^aber meinten, im Vergleiche mit den auf den deutschen Vogteien liegenden Wachtdicnstcn n»d