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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1377
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Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt. 1377

/"K, auch jedem Soldaten und für jcdcö Pferd wöchentlich t Silbcrkronc und für die Heimreiseeine halbe Dublone bezahlt habe, womit die Leute aber nicht zufrieden gewesen seien, namentlich5u Pferde. Die Rechnung wird gutgeheißen, von Zürich und Luccrn rökoronäum genommen. Untcr-" k" wünscht übcrdicß Spccification derselben. Bei diesem Anlaß findet man in Betracht der aufge-^encn großen Kricgökosten den Antrag begründet, ein Regulativ über den KricgSsold aufzustellen. Absch.. ' v- I. 13V. (1655). Da Statthalter Castagna ohne eingeholte Bewilligung und entgegen^ndcn Verordnungen für den Herzog von Modcna Mannschaft zu werben begann und eine bereits»Mengcbrachte Kompagnie dem Hauptmann Tognola übergeben hatte, büßte ihn der Landvogt um^ Kronen, troz seiner Einwendung, daß er als Eidgenosse die Freiheit habe, mit seinem Leib zu dienen. ^ ^u gefalle. In Betracht nun, daß die Werbung für einen Fürsten geschah, der nicht mit unS^ ""dct und gegen das verbündete Mahland in Fehde war, und daß wegen dieser Werbung ab Seite

^ ands Sperrung gegen die Eidgenossenschaft angedroht wurde, wird die Buße um noch fünfzig Du-bttschärft. Idiä. 8. 131. (1655). In Ansehung der drohenden KriegSläufc findet man für^ Unterthancn zu allzcitiger Bereitschaft aufzufordern und durch Luccrn ein gleiches Gebot anennetbirgischen Vogteien gelangen zu lassen, wobei Geheimhaltung zu beobachten ist. Absch. 157. Z.^'^-(1655). Die ennetbirgischen Beamten und Angehörigen werden kräftig aufgefordert, die Befehle der^./^'Kischcn O^e unberüksichtigt zu lassen, sich dagegen zu den katholischen Orten zu halten. Absch.^ 133. (1656). Die cnnetbirgische Mannschaft soll, wenn sie eintrifft, nach Brcmgartcn, Zugseh .^^Pcrswyl verlegt werden. (S. Absch. 170. o.). 131 (1656). Der Landschrcibcr von Lauis

^uße einziehen und den Obrigkeiten übersenden; auch soll er bei seinen Ncgotiationcn ferner dasdie bestellten Amtleute sollen bleiben,der Fiscal Maderni in etwas anderer Gestalt zu bc-

^ Landschaft, weil sie sich vom Auszug Hinterhalten ließ, innerhalb zehn Tagen 10,000 Silber-nste

Un"' Mitteln zu Ehre» gezogen werden." Da wegen erlittenen harten DrukS die Leute von

""N sollen ausgezogen sein, werden die Abgeordneten von Lucern und Nidwaldcn deren Bcschwcr-

Absch. 176. in. u. 133. (1656). Den treu gebliebenen ennetbirgischen Uutcr-

i»»/" ^ Zu-tug gedankt, besonders den Lauiscr Dorfschaftcn Codelago, Bissonc und Mc-

^llc> ^ Absch. 178. k.). 131». (1656). Damit man nunmehr wissen könne, waö für Kosten

ennetbirgischen HilfSvölkcr im lcztcn inländischen Krieg aufgelaufen sind, soll man sich dicß-

einen drciörtischcn Tag hieselbst auf den 19. September verfaßt mache». Absch. 195. o. --

schgs ^657). Der Landvogt von Lauis soll die im Jahr 1653 von den regierenden Orten der Land-a»e ^s... . . ... ... . .

Z^^^^Acgten 450 Kronen Contingent an Luccrn abstatten und die Ansprüche des LandammannSkom« iofingenschcn Rcccsseö (22. Juni 1653) von der Landschaft Lauis 450 Silberkroncn KriegS-

^'halt ""gelegen sein lassen. Absch. 207. ü. 13«. (1658). Nachdem die Stadt Luccrn nach

rechet gefordert hat, jedoch nicht erwiesen ist, daß Lucern diese Summe für sich zu fordern bc-

^>e» » " vielmehr daraus die den Lncerucrn zugezogenen und scchSundvierzig Tage bei ihnen geblic^. Lau'"

Uze,, ^sfizierc und Soldaten bezahlt werden sollten, sind die Lauiser gegen jene Forderung zu

te» ^ dagegen ist abzuweisen. Absch. 237. v. 13V. (1658). Die Verrechnung der KricgS-

^ knnctbirgischc» Unterthanc» wird auf nächste Gelegenheit verschoben (S. Absch. 254. d.).

(1661). Auf dcu Bericht des LandschrcibcrS von Lauis, Karl Konrad von Bcroldingen, daß

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