Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt. 1377
/"K, auch jedem Soldaten und für jcdcö Pferd wöchentlich t Silbcrkronc und für die Heimreiseeine halbe Dublone bezahlt habe, womit die Leute aber nicht zufrieden gewesen seien, namentlich5u Pferde. Die Rechnung wird gutgeheißen, von Zürich und Luccrn uü rökoronäum genommen. Untcr-" k" wünscht übcrdicß Spccification derselben. Bei diesem Anlaß findet man in Betracht der aufge-^encn großen Kricgökosten den Antrag begründet, ein Regulativ über den KricgSsold aufzustellen. Absch.. ' v- I. — 13V. (1655). Da Statthalter Castagna ohne eingeholte Bewilligung und entgegen^ndcn Verordnungen für den Herzog von Modcna Mannschaft zu werben begann und eine bereits»Mengcbrachte Kompagnie dem Hauptmann Tognola übergeben hatte, büßte ihn der Landvogt um^ Kronen, troz seiner Einwendung, daß er als Eidgenosse die Freiheit habe, mit seinem Leib zu dienen. ^ ^u gefalle. In Betracht nun, daß die Werbung für einen Fürsten geschah, der nicht mit unS^ ""dct und gegen das verbündete Mahland in Fehde war, und daß wegen dieser Werbung ab Seite
^ ands Sperrung gegen die Eidgenossenschaft angedroht wurde, wird die Buße um noch fünfzig Du-bttschärft. Idiä. 8. — 131. (1655). In Ansehung der drohenden KriegSläufc findet man für^ Unterthancn zu allzcitiger Bereitschaft aufzufordern und durch Luccrn ein gleiches Gebot anennetbirgischen Vogteien gelangen zu lassen, wobei Geheimhaltung zu beobachten ist. Absch. 157. Z.^'^-(1655). Die ennetbirgischen Beamten und Angehörigen werden kräftig aufgefordert, die Befehle der^./^'Kischcn O^e unberüksichtigt zu lassen, sich dagegen zu den katholischen Orten zu halten. Absch.^ 133. (1656). Die cnnetbirgische Mannschaft soll, wenn sie eintrifft, nach Brcmgartcn, Zugseh .^^Pcrswyl verlegt werden. (S. Absch. 170. o.). — 131 (1656). Der Landschrcibcr von Lauis
^uße einziehen und den Obrigkeiten übersenden; auch soll er bei seinen Ncgotiationcn ferner dasdie bestellten Amtleute sollen bleiben, „der Fiscal Maderni in etwas anderer Gestalt zu bc-
^ Landschaft, weil sie sich vom Auszug Hinterhalten ließ, innerhalb zehn Tagen 10,000 Silber-nste
Un"' Mitteln zu Ehre» gezogen werden." Da wegen erlittenen harten DrukS die Leute von
""N sollen ausgezogen sein, werden die Abgeordneten von Lucern und Nidwaldcn deren Bcschwcr-
Absch. 176. in. u. — 133. (1656). Den treu gebliebenen ennetbirgischen Uutcr-
i»»/" ^ Zu-tug gedankt, besonders den Lauiscr Dorfschaftcn Codelago, Bissonc und Mc-
^llc> ^ Absch. 178. k.). — 131». (1656). Damit man nunmehr wissen könne, waö für Kosten
ennetbirgischen HilfSvölkcr im lcztcn inländischen Krieg aufgelaufen sind, soll man sich dicß-
einen drciörtischcn Tag hieselbst auf den 19. September verfaßt mache». Absch. 195. o. --
schgs ^657). Der Landvogt von Lauis soll die im Jahr 1653 von den regierenden Orten der Land-a»e ^s... . . ... ... . .
Z^^^^Acgten 450 Kronen Contingent an Luccrn abstatten und die Ansprüche des LandammannSkom« iofingenschcn Rcccsseö (22. Juni 1653) von der Landschaft Lauis 450 Silberkroncn KriegS-
^'halt ""gelegen sein lassen. Absch. 207. ü. — 13«. (1658). Nachdem die Stadt Luccrn nach
rechet gefordert hat, jedoch nicht erwiesen ist, daß Lucern diese Summe für sich zu fordern bc-
^>e» » " vielmehr daraus die den Lncerucrn zugezogenen und scchSundvierzig Tage bei ihnen geblic^. Lau'"
Uze,, ^sfizierc und Soldaten bezahlt werden sollten, sind die Lauiser gegen jene Forderung zu
te» ^ dagegen ist abzuweisen. Absch. 237. v. — 13V. (1658). Die Verrechnung der KricgS-
^ knnctbirgischc» Unterthanc» wird auf nächste Gelegenheit verschoben (S. Absch. 254. d.).
(1661). Auf dcu Bericht des LandschrcibcrS von Lauis, Karl Konrad von Bcroldingen, daß
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