Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt. 1373
^ immerhin noch Grund genug für die regierenden Orte vorhanden, eine bessere Ordnung" Salzhaiidel zu treffen. Der Nnzcn der Landschaft verlange, daß man sie nicht durch einen auswärtigen"K ausbeuten lasse; cö widerstreite dem Ausehen der Obrigkeit, daß die Unterthanen lieber einerm cn als der eigenen Obrigkeit einen Gewinn gestatten, welcher, auf den Sak nur einen Angster ge-zu 6(1(1 Kronen sich belaufe und bei einem Salzprcise von 7 bis 8 Kreuzern kaum
Rechnen sei; eö sei Pflicht der Obrigkeit, Vorsehung zu thun, um daö Land gegen Mangel eineskntbchrlichen Bedürfnisses zu sichern und absichtlichen oder durch die Zeitumstände herbei geführtenw»eu im Salzhandcl vorzubeugen, namentlich auch die zur Regel gewordene Gewichtsverminderung1^" ^"dbbio aus nur 12(1 bis 124 Pfund statt 132 Pfund und von Luino auö für grobes Salz nurbis uz Pfund) abzuwehren. Unterdessen glaubte das Shndicat verordnen zu sollen,
N ^alzhändlcr auf den Sak von 12(1 Pfund nur 48 Mahländcr Kreuzer schlagen dürfen und dasK" / ^Kreuzer auöwägcn sollen, gicng dann aber auf die Einwendung des Landraths, die Salz-^ werden unter solchen erschwerenden Bedingungen ihre Salzläden schließen, wieder davon ab und»il< ^ Landrathe, fleißig dem Ankaufspreise des Salzes in Lauis nachzufragen und den Salzverkäufern^ Mehr als 48 mahländische Kreuzer Gewinn zu gestatten, alle Jahre auch den Verkaufspreis des^^rchkzen und zu veröffentlichen, in Bezug auf die zwischen einzelnen Salzhändlern und denH^^krn zu Mahland bestehenden Contracte nachzuforschen, ob diese Salzhändlcr nicht mehr als 48» ^ ^twiun vom Sake ziehen, endlich den obrigkeitlichen Ortsstimmcn von 1642 und 1658 getreu« ^^Minen und diese Verordnung vom 1. September 168(1 an unter Uebcrwachung ab Seiten des^gtes zu beobachten. (Besonderer Bericht und Abschied). Absch. 729. g.
<» Verkehr mit Mayland; Salzbezug.
(l(i'<^^ ' ^ Hemmung der Getreideausfuhr nach Mahland. (S. Absch. 1. u.). --
(l(jm^ (S. Absch. 2. m). — »kl. (1649). Gleiche Angelegenheit. (S. Absch. 3. u.). —
ba> , ^uciöcuö Orclli von Locarno, als Abgeordneter von Locarno, Verzaöca und „Cambarin" (Gam-^ mahländische Regierung kein Getreide mehr ans dem mahländischcn Gebiet in
bx.j ^^ches Gebiet auszuführen gestatte, und bittet, etwa in der Schweiz erkauftes Getreide über Bcllcnz^ ^ Mainthaler zur Mittragung der mit Bewerbung um Fruchtvorräthe aufgehenden KostenMahl" ^ dürfen; 2) daß, nachdem der Landvogt den Zoll zu Locarno übernommen und auf daö aus^khem Gebiete kommende Salz einen neuen Zoll geschlagen habe, auch der mahländische Im^eS „ach Locarno gehende Pfund Salz 1 Sesin mehr schlage, waS allein der Gemeindewöchentlich bei 25 Silberkronen Schaden bringe, daher sehr auf Abschaffung der vom Landvogte^es Zollstcigcrung gedrungen werde, um so auch die mahländische Auflage wieder zu beseitigen.
s. Gubcrnator von Mahland zu schreiben und durch die mit Spanien verbündeten Stände auch
s»ch^.^',^" Gesandten Graf Franciöcus Casati um Abänderung des Verbots der Getreideausfuhr zu er-sej ^ ^"iichtlich der Durchfuhr zu Bcllcnz zu erwidern, daß sie den Bewohnern von Locarno unverhinderti>» ^ "misse man sich bei dem Commissär zu Bellenz anmelden; den Mainthalern keine Betheiligung>» ^ ^ksstcn zuzumutbcn und nichts desto weniger freien Markt in Locarno zu sichern; den Landvogtkarno berichten zu lassen, ob der aufgelegte Salzzoll wirklich neu sei, und in diesem Falle denselben