1374
Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt.
wieder abzuthun. Absch. 20. b. — (1049). Der spanische Gesandte, Graf Casati, gibt Hoff»»"^daß den ennctbirgischen Landschaften der Bezug von Früchten aus dem Mahländischcn werde erlcich^werden. (S. ibid. I.). — »8. (1650). Die Landschaft Lauis führt Beschwerde, daß seit einiger Zeit ^dießseitigen Angehörigen im mahländischen Gebiete ein neuer Zoll von 5 Kreuzern für jedes gcki»^Pfund reiner Seide abgefordert werde, im Widerspruche mit dem Inhalte des mit Spanien bestehe»^Bündnisses. ES wird daher verordnet und bei Strafe der ConfiScation der Waare geboten, vonmahländischcn Angehörigen für Seide, welche auf dicßscitigem Gebiete gekauft oder verkauft werde, ^gleiche Gebühr zu beziehen. Da von den mahländischeu Beamten auch, ungeachtet genügender Vor>'ä^die Getreideausfuhr in daö eidgenössische Gebiet gehindert wird, und die eidgenössischen Gesandten ^ihrer Rükkehr aus Mayland bei den Thoren von den Zollbeamten ungebührlich behandelt worden >wird dem Gubernator von Mahland von diesen drei Punkten Kcnutniß gegeben und um Abschobsolcher Ungebühr nachgesucht. Absch. 25. o. — (1661). Da die ennctbirgischen Vogteien mitGesuch beim spanischen'Hof, betreffend den Salzhandcl, nach Mahland gewiesen wurden, so wird ih>^dahin ein VerwcndungSschrciben crthcilt. Absch. 322. l. — KM. (1664). Salztranstt durch Mahland ^die ennctbirgischen Vogteien. (S. Absch. 413. n.), — IVI (1667). Lieutenant Johann Jmfcld sell ^seiner bis dahin durch die Minister zu Mahland hintertricbcnen Negoziation für das cnnctbirgische ^von Lucern berathen und durch Schreiben nach Spanien unterstüzt werden. Absch. 451. m. 1.1(1667). Um den Unterhandlungen des LandammannS Johann Jmfcld in Mahland wegen des SalzbcZ^bessern Fortgang zu verschaffen, wendet man sich eiusiwcilcn an Graf Casati, um dann das Gutfi»^nach Mahland an Jmfeld zu überschreiben. Absch. 453. bb. KM. (1668). Auf Bericht dcövon Beroldingen wird den Regenten und Communitätcn der vier Vogteien augezeigt, daß mau »>"überlasse, den Salzcontract mit Venedig abzuschließen. Absch. 475. r. — (1671). Ucbcr ^
sichtlich des Verbots der mahländischcn und des Besuchs der ennetbirgischeu Märkte von Schwhz crneu^Anträge soll bei der allgemeinen Tagsazung weiter verhandelt werden. Absch. 521. i. — K »i5. (l^Die von LaniS wegen des dortigen Marktes ergriffenen Maßregeln, den von Mahland her in ^!reisenden Kauflcuten den Paß zu wehren, fand mau unstatthaft, befahl daher dem Landvogt vondieselben aufzuheben. Bei der Bcrathung der Angelegenheit auf künftiger badischer Tagsazungmitregierenden Orte darauf aufmerksam zu machen, daß man weigernden Falls zu Gcgenmaßregelnwürde. Absch. 522. n. — KM. (1671). Als Uri, Schwhz und Nidwalden den Autrag stellte»' ,deutschen Kaufleutcn den Aufkauf dcö Viehs in der Cidgenosseuschaft und Lieferung desselben »"^land zu verbieten, und dabei verlautete, daß die Lauiscr den mahländischcn Kauflcuten es wehre» ^den Marktzügen entgegen zu gehen, indem sie behaupten, dafür privilegirt zu sein, daß alle Vicl^nach LauiS geführt werden müsse, dabei aber eö nur darauf absehen, die Marktbcsucher mit derund Zchrung drükcn zu können, wird dem Landvogt geschrieben und befohlen, Keinem es wehren zuder dem Vieh oder den Pferden bis an den Gotthard und weiter entgegen zu gehen Lust habe- ^hatte die Mehrheit die Meinung, daß keine Melkkühe auf diese» Markt getrieben werden solle»'unter diesem Vorwand das schädliche Einführen auf das mahländischc Gebiet nicht abgethan w»^' ^gegen erklärten die 111 zu Bellcnz regierenden Orte, wenn die Lauiscr auf ihrem Beginnenwerden sie den Bclleuzer Markt auf etwa acht Tage vor die Lauiscr Messe nach Giubiaöco („S»b'^