1358 Freiämter.
welche das Geld empfangen und nichts in Rechnung gethan haben, demselben oder seinen Erben wieder erstatte»3) Einschläge zu machen ist ohne den Konsens der Zchntherren Niemand befugt; darum sollen die La»!!von Hämikon ihre gemachten Einschläge wieder zu offenem Felde machen. 4) Im Uebrigen solle» d»Privilegien und Gerechtsame des Nitterhauscö gcschüzt werden, laut des ihm crtheilten Schirmbn^Absch. 50«. bv.
Muri.
Art. 2VI (1«54). Dem Prälaten von Muri wird auf sein Ersuchen ein Necommandationsschre!^an den Papst ausgestellt. Absch. 133. e. — 2112 (1«57). Dem neuen Prälaten wird ein GratnlatM'schreiben zugesandt nebst Erbictuug aller Dicnstwilligkcit. Absch. 207. — 21111 (1«75). Die von ^neuen Prälaten an die Kriegsräthe in Aarau cntlichtctc Schirmsrecognition hätte an die Jahrrcch»'^nach Baden bezahlt werden sollen; daher bleibt den Gesandten der JahrrechnnngStagsaznng derauf diejenigen vorbehalte», welche zu Aarau an jener Rccognition Theil genommen haben. Absch. «22.
H 1. Locales.
Allikon.
Art. 211 t s<«72). Dao Gesuch des Hans Kaspar Rast ab Holderstock im Namen der GenielAllikon um ein Glöklcin in eine neu reparirte Capelle im Werth von ungefähr 70 Gulden wird.Ausnahme Zürichs, in den Abschied genommen. Absch. 51«. gg. — 211» (1«73). Auf die wieder!?»gestellte Bitte um eine Glokenstcucr in die Capelle von Allikon werden von jedem Ort « Guide» ^willigt. Absch. 5«7. oco.
Boswyl.
Art. 2111» (1K«ck). Der Landschreibcr Heinrich Ludwig Znrlanbcn bittet um Fenster und dieWappen der regierenden Orte für die neu erbaute Kirche zu Boswyl. Absch. 103. 55g. — 2117 ^Magister Joh. Melchior Khd, Pfarrherr zu Boswyl, wiederholt im Namen der ganzen GemeindeBitte um Schild und Fenster in'ö neue Pfarrhaus. Antwort auf nächster Jahrrechnung. Absch ^ ^
Bremgartcn.
Art. 211t^ (1«51). Austand zwischen dem Landvogt und der Stadt Bremgartcn wegen einespendiaten im Collegium zu Mayland. (S. Absch. 122. llli.). — 205». (1«57). Wegen des Al»»^^plazcs im helvetischen Collegium zu Mayland, auf den sowohl Bremgartcn als die Landschaft de» » ^ämter Anspruch macht, soll der Entscheid auf nächste badischc Tagleistung geschlagen werden. Absch.— 2111 (1«59). Bei der Confirmirung und Huldigung des Schultheißen Meinrad Honncgg^ ^Bremgarten wird festgesczt, daß, während früher die Huldigung alljährlich stattfand, von jezt a» d>»Huldigung des Schultheißen lebenslänglich gelten, von dem Schultheißen für Audicnzgeld jede»' ^sandten der VII Orte und de» Amtleuten 1 Ducaten, jedem Diener eine halbe Krone gegebensoll. Absch. 290./. — 211. sl«59). Der Deputatschaft von Bremgarten wird vcrdeutct, sie mög»,nicht durch Vermittlung von Zug ein Abfinden zu Stande komme, ihr Anliegen vor die künft'iffsazung gelangen lassen. Absch. 300. ff. — 212. (1««1). I. Jakob Bucher wird als Schultheißund angenommen. Absch. 327. oo. — 2111. (1««1). In das Gesuch um Aushebung der Ilcb»»^ ^der neuerwählte Schultheiß den Ehrcngesandten zu Baden huldige und jedem Gesandten einen D'"'