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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1355
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Freiämter. 1355

^»ch Glarus erneuert seine von demselben Kriege <Bauernkrieg) herrührenden Forderungen. Die ka-^^'li>cl)c dicßfalls nicht instrnirt zu sein, übrigens auch Gegenforderungen stellen zu können,

^lcn aber zugeben, daß Hanaucrs Forderung durch den Landschreibcr der Freiämtcr Genüge verschafft^rde. Absch. 358. ti) lliil. (t663). Von de» bei jüngster badischcr Iahrrcchnung in Betreff der^'egssteucr, besonders wegen der Forderung Hanauers, gefaßten Beschlüssen findet man abzugehen nicht^niild genug. Absch. 375. g. 1711 (1663). Rnkständigc Kriegsstcncrn anö der Zeit des Bauern-

l)!>bk.

Die Amtleute sollen Verzeichnisse aufnehmen, wo, wann, wem und wieviel jedes Amt bereits'Msteuern entrichtet hat. damit seiner Zeit die weitere Gebühr darob walten mag, indem Zürich, GlarnS" Schaffhauscn auf Entschädigung dringen. (S. Absch. 379. -ur.). 171. (1663). Das erneuertelchädiguiigobcgchren des LandammannS Püntincr wird in den Abschied genommen. Idid. oe>.^ ^ (1664). Auf die von Bremgartcn tingekoiiimenen Avisen wird demselben möglichst geräuschlose^thaltung der nöthigcn VcrtheidignngSmittcl empfohlen, mit dem Auftrage, alles Verdächtige hieher^ ^'chteii. ^bsch. 393. o. 17.1 (1664). Püntiner erinnert an seine Forderung vom lcztcn Kriegwogegen ltri auf Hans Seiler hinweist, der für seine Dienste zu Mellingen auch nichts erhaltenthcd ^ ^ ^ Stadt Mellingen solleil die bei der lezten Unruhe für Ver-

^^"üSanstaltcn anSgegebencil 94 Gulden 16 Schilling mit nächster Gelegenheit crsczt werden. Auch^ gerathcn, »in aller Jalousie bei der Nachbarschaft auszuweichen, die Gräben unter dem Titel,säubern, tiefer und breiter zu machen. Bei diesem Anlaß ersucht Zug, es künftighin mit dem Com-"^"lcn z« verschonen, weil es in dergleichen Fällen sonst große Kosten habe. Absch. 413. i. I 7kl.^ Mellingen bittet um eine Beisteuer zur Bezahlung der für die Festungobanttn aufgewendeten(S. Absch. 420. ^.). 171». (1665). Landvogt Mohr berichtet über die in AugenscheinFestungswerke zu Mellingen. (S. Absch. 428. n>.). 177. (1665). Jedes Ort soll zurMellingens 50 Gulden beitragen. (S. Absch. 429. e.). 178. (1672). HanS Koch, Wirth^^^^"'trgen, verlangt la ut einer vom damaligen Landvogt Wirtz anerkannten Rechnung 84 Gulden für^ ^öhne und Spähen im lcztcn Krieg von l656. Weil in der Iahrrcchnung nichts vorgeschossen undForderung so spät eingelegt worden ist, wird die Sache aet rekeremlum genommen. Absch. 546. dbd.

^ (1674). Ein Ausschuß von Bremgarten gibt an, daß die dortige Stadt bei hochobrigkeitlichcnhii^^" <00 Mann zu stellen hatte. ES wird ihr zur Pflicht gemacht, l00 Mann zum

bischt halten, auch zu beköstigen, zugleich MnnitionSvorrath beizuschaffen; der Landvogt soll

gj ^tr Fordernng Genüge geschehe. Absch. 587. p. 1811. (1675). Koch wiederholt sein

Erstattung der in Villmergcr Krieg anfcrlaufencii Kosten. Absch. 622. ttt. 181. (t675)^ ^'ülich der Forderung des Ochscnwirths Koch zu Villmcrgeit wird beschlossen, daß ihm selbe vom^^^üschcil Landvogt der Frciämtcr auf Nechnnng der katholische» Orte aus dem Vorschüsse derw?./ ^^echnmig bezahlt und dadurch sein mit großen Kosten vcrbnndeneS Nachwcrben still gestellts"l. Absch. 633. k.

12. Reußcorrection.

^llters

182. (1649). Die Landvögte der Grafschaft Baden und der Freiänitcr werden beauftragt, zu

"chcn, Schädigungen, welche die Renß zu Fischbach den hochobrigkeitlichcn Mannlehengütem