Freiämter. 1353
^ldcggxr für solches Unterfangen vom Landvogteiamtc zu einer Buße von 100 Gulden verfällt, von'v jedoch appellirt worden sei. Beschlnst: Es sollen auf künftige Jahrrcchnung den Gesandten daraufInstructionen gegeben werden. Absch. 562. n. — III (1676). Da Bremgarten einen höheril^ktzoll nimmt als die Obrigkeit, soll seine dicßfällige Berechtigung untersucht werden. Absch. 65t). iii,
Iv. Münzsachen
tki ^ ^ 112 (1663). Die pruntrutischen und mnrbachischcn Zwcischillingstüke werden in den Vdg-T>/ ""d Frciämter auf einen halben Bozen hcruntcrgcsezt. (S. Absch. 376. e.). — lÄk! (1677).
de» fragt die regierenden Orte an, ob die schwhzcrischen Ocrtli, welche besonders im Gebiete
und Luecrn nicht in vollem Wertste angenommen werden, ebenfalls hcrabgcsezt werden sollen... Luecrn eröffnen, eine niedrigere -Taxierung jener BicrtelSguldcn nur für ihre Gebiete angc-
haben; dabei bleibe es jedem überlassen, dieselben einzunehmen und zu sehen, wie er ihrerb«jg werde. Man läßt es deßwcgen ciilstwcilcn bei dem bisherigen Laufe verbleiben. Absch.
II. Kriegssachen.
hast ^ ^ ^1153). Verhandlungen der regierenden Orte zu Bremgarten hinsichtlich des Vcr-
^^cn die Frciämter wegen deren Bcthciligung am Bauernaufstand. (S. Absch. U)1. a——^ ' (1654). Das Anbringen Zugs wird in den Abschied genommen, daß man diejenigen Gelder, sov a»s den Frciämtcrn beim entstandenen Aufruhr auferlegt worden, den beiden Orten Schwhz und^ als Entschädigung für die Kosten ihres Zusazeö in Bremgarten verabfolgen möchte. Absch. 114. i.a» ^ Vorsehung in den Freiämtcrn ans den Kriegsfall; dahcrige Aufträge und Vollmachten
Ich ^ Artigen Landvogt und Landschreiber ab Seiten der regierenden katholischen Orte. (S. Absch.
'l- ^ >17 (1655). Auf der Eonfercnz der geheimeir Kriegsräthc der V katholischen Orte zui>ia,"^ l6. November werden unter andcrm die Maßregeln verabredet in Bezug auf die Verthei-si»d"^ ^ Freiämter im Kriegsfälle. (S. Absä). 162.). — I'48. (1656). Bremgarten und MellingenAcst/" Behren zu versehen und gegen Ucbcrfall zu schüzcn. (S. Absch. 170. o.), — I ti» (1657).
der Vcrtheidignng der Städte Baden, Bremgarten und Mellingen. (S. Absch. 204. u.). —^ di/^^' ^"tcrwaldcn und Zug können sich bezüglich der jüngst gemachten MannschaftSabthcilung^flicb Baden, Bremgarten und Mellingen nicht so gar eigentlich entschließen, werden aber ihre
gart/ ^bsch- 205. r. — Ii?I. (1657). In Bezug auf das von Zürich an die Stadt Brcm-
ay, Publicirung im Kellcramtc übersandte Fricdensmandat mag die Stadt mit Rüksichl auf daskj„. vorigen Jahres von den regierenden Orten ausgegangene Fricdensmandat unter ihrem
hst,^/ein solches Mandat im Kelleramte verkünden. Absch. 207. v. — 152. (1657). LuecrnErinnerung, daß die V katholischen Orte 150 Mann Bcsaznng nach Baden, Bremgarten undbereit zu halten haben. Absch. 231. 6. — (1658). Billigcrwcisc ist Zürich bei der
Jahrrcchnung an die zu liefernden Anlagen zu Gunsten der ttnsrigen in den FrciämtcrnSieeo/"""' 245. k. — I» t (1658). Aus die ab Seite des LandammannS Jmfcld erfolgte
Validation hin der Herren alt-Landvogt Wirz und Landschreibcr Zurlaubcn wird in Erinnerung
170