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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1353
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Freiämter. 1353

^ldcggxr für solches Unterfangen vom Landvogteiamtc zu einer Buße von 100 Gulden verfällt, von'v jedoch appellirt worden sei. Beschlnst: Es sollen auf künftige Jahrrcchnung den Gesandten daraufInstructionen gegeben werden. Absch. 562. n. III (1676). Da Bremgarten einen höheril^ktzoll nimmt als die Obrigkeit, soll seine dicßfällige Berechtigung untersucht werden. Absch. 65t). iii,

Iv. Münzsachen

tki ^ ^ 112 (1663). Die pruntrutischen und mnrbachischcn Zwcischillingstüke werden in den Vdg-T>/ ""d Frciämter auf einen halben Bozen hcruntcrgcsezt. (S. Absch. 376. e.). lÄk! (1677).

de» fragt die regierenden Orte an, ob die schwhzcrischen Ocrtli, welche besonders im Gebiete

und Luecrn nicht in vollem Wertste angenommen werden, ebenfalls hcrabgcsezt werden sollen... Luecrn eröffnen, eine niedrigere -Taxierung jener BicrtelSguldcn nur für ihre Gebiete angc-

haben; dabei bleibe es jedem überlassen, dieselben einzunehmen und zu sehen, wie er ihrerb«jg werde. Man läßt es deßwcgen ciilstwcilcn bei dem bisherigen Laufe verbleiben. Absch.

II. Kriegssachen.

hast ^ ^ ^1153). Verhandlungen der regierenden Orte zu Bremgarten hinsichtlich des Vcr-

^^cn die Frciämter wegen deren Bcthciligung am Bauernaufstand. (S. Absch. U)1. a^ ' (1654). Das Anbringen Zugs wird in den Abschied genommen, daß man diejenigen Gelder, sov a»s den Frciämtcrn beim entstandenen Aufruhr auferlegt worden, den beiden Orten Schwhz und^ als Entschädigung für die Kosten ihres Zusazeö in Bremgarten verabfolgen möchte. Absch. 114. i.a» ^ Vorsehung in den Freiämtcrn ans den Kriegsfall; dahcrige Aufträge und Vollmachten

Ich ^ Artigen Landvogt und Landschreiber ab Seiten der regierenden katholischen Orte. (S. Absch.

'l- ^ >17 (1655). Auf der Eonfercnz der geheimeir Kriegsräthc der V katholischen Orte zui>ia,"^ l6. November werden unter andcrm die Maßregeln verabredet in Bezug auf die Verthei-si»d"^ ^ Freiämter im Kriegsfälle. (S. Absä). 162.). I'48. (1656). Bremgarten und MellingenAcst/" Behren zu versehen und gegen Ucbcrfall zu schüzcn. (S. Absch. 170. o.), I ti» (1657).

der Vcrtheidignng der Städte Baden, Bremgarten und Mellingen. (S. Absch. 204. u.).^ di/^^' ^"tcrwaldcn und Zug können sich bezüglich der jüngst gemachten MannschaftSabthcilung^flicb Baden, Bremgarten und Mellingen nicht so gar eigentlich entschließen, werden aber ihre

gart/ ^bsch- 205. r. Ii?I. (1657). In Bezug auf das von Zürich an die Stadt Brcm-

ay, Publicirung im Kellcramtc übersandte Fricdensmandat mag die Stadt mit Rüksichl auf daskj. vorigen Jahres von den regierenden Orten ausgegangene Fricdensmandat unter ihrem

hst,^/ein solches Mandat im Kelleramte verkünden. Absch. 207. v. 152. (1657). LuecrnErinnerung, daß die V katholischen Orte 150 Mann Bcsaznng nach Baden, Bremgarten undbereit zu halten haben. Absch. 231. 6. (1658). Billigcrwcisc ist Zürich bei der

Jahrrcchnung an die zu liefernden Anlagen zu Gunsten der ttnsrigen in den FrciämtcrnSieeo/"""' 245. k. I» t (1658). Aus die ab Seite des LandammannS Jmfcld erfolgte

Validation hin der Herren alt-Landvogt Wirz und Landschreibcr Zurlaubcn wird in Erinnerung

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