1352 Freiämter.
10. u. — 131. (1650). Da Sekelmeister Konrad Werdmüllcr von Zürich in Betreff der Marchsbei Reußegg und SinS bereits einige Untersuchungen vorgenommen hat, wird Zürich ersucht, denselbt"bei Fortsezung des Geschäfts dem nunmehrigen Landvogt Ludwig Mcver von Luecru und dem La>^schreiber Beat Jakob Zurlauben beiordnen zu lassen. Absch. 27. — 132. (1651). DerLucerns, daß die übrigen regierenden Stände zur Marchcnberichtigung bei Reußegg und Sinö zwei Hcr^bestimmen möchten, welche mit zwei Abgeordneten Lucerns die Untersuchung und Berichtigung vornchi»^sollen, fällt in den Abschied. Absch. 46. t
». Zoll und Geleit; Handel und Verkehr.
Art. 133. (1650). Die eidgenössischen GeleitSleutc zu Vremgartcn sollen von jedem Huiff^das sie im Geleit bringen werden, fünf als Lohn erhalten. Absch. 27. 7. — 13-1. (165l). Dervogt bringt vor, wie Ungleichheiten bezüglich des Zolls zu Villmergcn vorkommen und daß sich dieHüncnberg „hinter Zug gesessen" der Entrichtung von fallendem Abzug weigern, vorwcndend, sie ^im Amt Meheuberg abzugsfrci. Man läßt es bei dem zu Baden ergangenen Abschied bewenden n»d ^wartet, Zug werde die Seinigen zur Gebühr weisen. Absch. 43. e. — 133. (1653). DaS Lunkh^'Fahr ist wieder herzustellen; die Ursächer des unbrauchbar gemachten Schiffes haben cö zu bezahlmögen aber hiezu freiwillige Beiträge sammeln. Absch. 103. x. — 131». (1650). Auf Vernich»^'daß der Landvogt der Freiämter in Bezug auf Abfuhr und Kauf von Früchten Aenderungen zu trcs^im Begriffe sei, die Wochenmärkte von Lucern und Zug aber von gewissen Hodlern, welche jederzeitFrüchte in der Gegend von Hitzkirch einkauften, besucht werden, hiemit den genannten Kaufhäusern ^bruch geschehen könnte, wird dem Landvogt und seinen Untcrbeamtcn geschrieben, der obbedeutetcndurch die Hodler ihren Gang zu lassen. Absch. 300. Ii. — 137. (1661) Dem Hirschenwirth Ha»^in Mellingen wird das Geleit um jährliche 200 Pfund über den Jahreölohn auf drei Jahre verliesIn dem von den Geleitslcutcn zu Lunkhofeu vernachläßigten Fahr eine bessere Einrichtung zuwird dem Landvogt übertragen. Ulrich Koch zu Pillmcrgen wird als GelcitSmaun auf ein Jahr bestesAbsch. 327. mm. — 138. (1667). Auf Anregung des Landvogts zu Baden, Dietrich Balthasar,beschlossen, daß die Fuhrleute, wenn sie auch nicht mehr durch Pillmergeu fahren, dennoch daö bisdaselbst bezogene Geleit entrichten sollen. Absch. 468. <1. — 13». (1672). Dem Wilhelm Probst^Bürger von Luccrn, wohnhaft in Mellingen, wird die Verleihung des auslausenden Geleits zugesagtzwar darum, weil der alte Geleitömann Hanauer ohne Vorwisscn des Landvogts absönderliche ^tractate gemacht hat, deren sich des Brükenzollö wegen die Stadt Mellingen zu beschweren hatte, dirnenuung eines Bürgers von Lucern an diese Stelle auch um so billiger erscheint, da ein Bürger von ^Gelcitsmann zu Bremgartcn ist; nur ist dem Hauauer um der von Seite seines Vaters durch die 6^tagiou erlittenen Einbuße willen noch ein Jahr zuzugeben Zur eigentlichen Ucbergabe sind diefür nächste Jahrrechuung zu instruiren. Absch. 546. 77. — 11». (1673). Der Laudvogt theilt ^ jGesandten in ihren Quartieren mit, daß ein junger Heidegger von Zürich im Liuth, unterhalban der Rcuß eine Kupferschmiede errichtet habe und nun durch daö ihm wegen seiner Güter Zugcst^" ^Schiffchen, indem er Leute hinüberführe, dem Brükenzoll und dem Geleit Eintrag thue und auf de" ^eines Krieges durch diesen Nebenpaß Gefährde bringe, daher denn auch nach vorgegangener Uuterll^