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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Freiämter. 1347

Beweis angesehen, daß eine Reform in den Vogtcicn nöthig sei, besonders um die schweren Drohungenvnd andere Irregularitäten im Gerichtsverfahren abzuschaffen. Absch. 45t. i. 71. (1668). StatthalterTrebel und Landammann Abhberg werden beauftragt, in dem zwischen der Stift Muri und der GemeindeBillnicrgen über das Bärcnholz obwaltenden Streite nach eingenommenem Augenscheine billig mit dem^otteshause zu traetiren. Absch. 473. 8. 7A. (1668). Der Prälat von Mnri protestirt gegen denlezter Tagsazung von der Gemeinde Villmcrgcu in Bezug auf das BärcnmooSholz hinterrüks aus-wirkten Rcvisionsbcschluß und beruft sich auf sein früher erlangtes Recht. Es wird daher die im Februarwoffene Anordnung aufgehoben und der Gemeinde Villmcrgen bei l66 Kronen Ursaz geboten, vonSterin Rcchtsuchcn abzustehen; der Bitte um gütliche Entgeltnuft wolle man nicht entgegen sein. (Züricha,^ daß seiner Gesandtschaft von dieser Abänderung des Februarbeschlusses nichts bekannt sei; auch^^bauptmann Abhberg von Schwyz wolle davon nichts wissen). Absch. 475. v. 7H>. (1669).Krämer, Viehhändler von Schwelm in der Kur Brandenburg klagt, daß er in Bünzcn von Uliber etwas über die Religion zu reden veranlaßt, einige Tage nachher vom Landschrcibcr ZurlaubenBrciiigartcn eitirt und, als wenn er wider die Allmacht Gottes und die heilige Jungfrau Mariahandelt, hart examinirt, eines falschen Passes (den doch der Landschreiber acht Tage vorher in Ordnungsich zu bedienen angeschuldigt, in Arrest gcsezt und seines Passes sowie einer Baarschaft von^ Ducatcnentwehrt," nach neun Tagen erst, als Landvogt Abhberg unterdessen angelangt, auch der'gclwirth mit ihm geredet, so gcschrckt worden sei, daß er der Gnade begehrt, endlich die Sentenznur einige Ducatcn wieder erlangt habe. Beschluß: Der in Rechnung gebrachte Theilu»h^ abgenommenen Geldes sei zurük zu erstatten, der Landschreiber zu Ersczung des andern Thcils49g ^ Entschädigung an Kramer verpflichtet, der Landvogt als nicht bcthciligt zu betrachten. Absch.' ^ 74» (1669). Hinsichtlich einer Mannsperson von den äußern Orten her, so die Mutter Gottes

hcmirt haben soll, mag bei deren Obrigkeit um Stellung reclamirt und selbe nicht entsprechenden^ ^ berechtiget werden. Idül. bdb. 77. (1669). Da Zürich die katholischen Unterthanen namentlich vcr-^ ^ »der Seidengcspunst" an sich zu lokcn sucht, soll jedes Ort in seiner Jurisdiction nach Gebühr allemvorzusein sich befleißen. Ibid. ecc. 78. (1669). Weil Zürich dem Landschreiber die Torturbor Maleficantcn in Abwesenheit des Landvogts anzuwenden nicht zulassen will, soll diese Sachesiknwine Session gebracht werden. Ibid. ddd. 711 (1676). Bei Abnahme der vom Landvogt^stellten Rechnung wird beschlossen, daß Joggli Bürgisscr von Werd, in den Inseln wohnhaft" des bewußten Handels bereits etwas hart traetirt worden sei, daher ohne weitere Anfechtung oderderentlassen werden soll. Absch. 566. t. 8tt (1676). In den Abschied wird genommen, daßu»d.^'^^'ber das Examen der Maleficanten und die Tortur ohne Zuthun des Landvogtö zu üben"Ucs Jahrlohn von 166 Gulden zu beziehen sich befugt glaube und daß der Landvogt, wenn er

"bei sei, nichts hMr erhalte. Ibid. u. 81. (1676). Der Bischof von Basel wird ersucht, den^ "Mnaun von BirSegg wegen eines in den Frciämtcrn begangenen Dclicts zu stellen. Ibid. v.Hu> nach Aussage deö LandschreibcrS von den Leuten des Comthurö zu Hitzkirch Streit und

^chtc ^ ^^^^ben werden soll, wird wegen Abstrafung solcher Vergehen der Comthur ersucht, über seineder»! Befugnisse sich auszuweisen. Ibid. >v. 8^1 (1676). Bern wird um Stellung eines Lästerers" ^mutier ersucht und um Auskunft wegen eines aus der Grafschaft Baden nach Zofingen gezogenen,