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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1340 Freiämter.

auf diese Citation nicht zu erscheinen, sondern die Jahrrechnung abzuwarten, und müsse jezt auf diegehen, riß nachher auch dem ihnverwahrlich" herzubringen befehligten Untervogt auö und floh in de»Pfarrhof von Eggenwyl, wurde aber endlich mit einem Begleite seiner Verschwägerten vor die Ses!>»"gebracht. Wie man ihm die unterdessen zusammen gestellten Ergebnisse der Klagen und Untersuchung»und seine über fürstliche Gesandte, Prälaten, Orte und Particularen ausgestreuten Schmachreden »»^Betreüwungen" vorhielt,die er aber alle mit Frechheit, noch mchrer Betreüwung, ja in sot^vnbegründeter schmählicher Formb verantwohrtet, daß es gleichstund entsetzlich gewesen anzuhörc»-und sein Vater und sein Schwäher wiederholt gebeten,mit möglichsten Gnaden gegen ihme als »>»^deß Verstandtß entsetzten Menschen" zu verfahren, und mit Rath derselben er selbst um Verzeih»»'gebeten und seine großen Misscthaten bekennt und sich zu bessern versprochen, wurde er des A»>^entsetzt, zu 50 Gulden Buße einem jeden Ort sanuiit Kostensaz verfällt, dem Stande Zug seine ^Wahrung empfohlen, endlich Zug ersucht, für die Landschreiberstellc einen qualificirtcn Statthalter j»namsen. Absch. 515. m. I«. (1671). Auf geschehenen Anzug, daß der gewesene Landschreiber Z»'lauben über das hinaus, was im November verabschiedet worden, nicht allein unterm 25, Juni die St»^Bremgarten mit Protcstatioucn und Drohungen beunruhigt, sondern auch nach kundschaftlichcr Aus!»^des Untervogts Seiler von Bubikon bei einem Zusammentreffen mit ihm zu Degern im österreichi^Gebiet die Angehörigen der Freiämtcr zum Aufruhr anzureizen versucht, auch gewisse Staatöpcrsoue»Geistliche niederzumachen, gewisse Orte niederzubrennen gedroht und andere lästerliche Reden auögest»^und dadurch den betreffenden Ständen Grund genug gegeben habe, denselben zu citircn und über ^die Gebühr walten zu lassen, wird, in Betracht, daß Zug ihn bereits in Verwahrung genommen h»^an diesen Stand hievon Mittheilung zu machen beschlossen, mit dem Vcrdcuten, wenn man von dort>nicht gegen den gefährlichen Mann sicher gestellt werde, so werde man denselben vogelfrei erkläre»,Betreff des Kirchwegs und des von dem Landschreiber in Zuffikon zurükgclassenen bösen HundcS »des in den Thurmknopf seines Hauses zu Zuffikou eingelegten Zcddelö, der den Flammen zu überg»befohlen wurde, werden die Gesandten mündlich zn berichten wissen, Absch. 523. v, I!» (1671)- ^Huldigung des neuen Landvogts, Martin Kloter, des Raths zu Zug, und des zum Statthalter^Landschreiberei ernannten Joh, Melchior Kolin, Pannerherrn zu Zug, wurde dem Landschrcibcr bcd»»daß er in Verwaltung der Landschreiberei von Niemand dependire als von den regierenden Orten. ^ ,kk. 2tt (1671). Alt-Landvogt I. Georg Schälin, des Raths von Obwaldcn, blieb bei der Rech»""^stellung 194 Pfund schuldig, welche den Erben des Landvogts Furrer zugewieseil wurden. Dabei crl»?.bedenklich, daß der Landvogt oft wegen geringer Fehler die Unterthanen, wider die Gebräuche, um Eh»Gewehr gestraft, auch die Audienzgelder hoch angesezt habe; doch wurde die Rechnung mitdenAnführer, den der Landvogt bei mehrthcilö seiner Regierung gehabt hatte", placitirt und d»'"^>der Bezug der auferlaufenen Bußen überlassen; zugleich aber wurde dem neuen Landvogt sow>»Statthalter des Landschreibers instnuirt, sich vor Ucbergriffcn zu hüten. Ibiä. II. 21.. (1672). ,Gesaildte von Glarus will nichts davon wissen, daß der in die Freiämtcr neuernannte Landvogt ^Fridolin Marti eine Anlage habe bezahlen müssen. Absch. 544. p. 22. (1672). Der ehemalig» ^schreiber Heinrich Ludwig Zurlaubcn richtet au die XIII Orte das Gesuch, auf dem Wege derstrativjustiz ihm für die von 1665 biö 1672 erlittenen Verfolgungen und Schädigungen rechtmäßig» ^