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Baden.
schwerend angebracht, daß der dortige Prädicant an gebotenen Feiertagen zu arbeiten erlaube, waS allcwdein Landvogt und Pfarrhcrrn zustehe. Die Angelegenheit wird in den Abschied genommen, inzwiW'dem Dekan aufgetragen, von denen, welche an solchen Sonn- nnd Feiertagen gearbeitet haben, den Ba»U'schaz zu fordern und fernere Uebertreter zu herzeigen. Absch. 7l9. I. — 3i »tt (1679). Dem CanoniciSchund in der Stift zu Zurzach, welchem Landvogt Stettlcr die Einrichtung einer Kapelle in seinem u"Bau begriffenen Hause zu Rckingcn, wo alles der andern Religion sei, wehren wolle, wird von denregierenden katholischen Orten überlassen, mit dem Bau nach seinem Borhaben fortzufahren, wobei er ge°hörigen Ortö hin berichten mag, falls er weitere Hinderung erführe. Ibill. m. — 370 (1680).sichtlich des zu einer Kapelle eingerichteten Zimmers im Hause des Chorherrn R, Schmid in Reking^erklären die Gesandten der andern Religion, daß sie nichts dagegen einwenden, sofern man in denmeinen Herrschaften in Particularhäusern den Ihrigen ein Gleiches gestatte, widrigenfalls aber pr^'stiren. Die katholischen Orte nehmen dicß in den Abschied, mit Vermelden, sie lassen es einfach beibewenden, was der Landfriede und authentische Verträge ausweisen; indessen soll Schmid am Bau >u^gehindert werden. Absch. 727. w.
1V. Gotteshauser.
Leuggern.
Art. 371. (1651), Um dem RittcrhauS Leuggern die Führung einiger seine Bestznngen bctt^senden Rcchtshändel zu ermöglichen, werden die Gesandten von Uri ersucht, bei dem alt-Landa»»»^von Roll die Herausgabe der noch bei desselben Familie liegenden Dokumente von Leuggern auszuwir^'Absch. 39. k. — 372. (1651). („In Lucern vnd Vrh allein."). Luccrn verlangt die Bewilligung,die in der Grafschaft Baden liegenden Güter der Herren von Roll Beschlag zu legen, um diese zurausgäbe der dem Ritterhause Leuggern gehörigen Documente zu nöthigen. Uri jedoch erbietet sich, ^Herausgabe dieser Documente bei den Herren von Roll von sich aus zu betreiben. Absch. 42.37 3. (1668). Dem Kanzler des Johanniter Ordens, I)r. I. Th. Sprenger, wird von Joh. Peter ^Roll, Herrn zu Böllstein, erwähltem Landvogte nach Baden, und Franz Ludwig von Roll, HerrnBernau, Abgeordneten der Roll'schen Familie, jedes Eintreten über die Entschädigungöforderungsend erlittene Verluste der Comt-Hurci Leuggern so lange verweigert, bis der Prior von Ungarn, 8^von Sonnenberg, Comthur zu Villingen, Leuggern und Hohenrain, in Person ihnen für die angeltInjurie SatiSfaction gegeben habe; der Kanzler aber will sie dicßfalls an ihn selbst weisen und de»ceß im Auftrag des Cardinals Friedrich von Hessen fortführen. Im Auftrage der VIII Orte br>"^Statthalter Grebel und Landeshauptmann Abhbcrg im Namen des Ordens, und Schultheiß Frischiuß ^alt-Landammann Schmid von Uri im Namen der Roll'schen Familie einen Vergleich zu Stande, 5^welchen dann freilich von beiden Theilen Vorbehalte und Einwendungen gemacht wurden. Absch-
Weltingen.
Art. 37Ä. (1649). Auf die von dem Nuntius FranciScuS, Bischof von Civita Castello,die Abtwahl von Wettingen gemachten Einwürfe wird geantwortet, wenn auch zur Zeit des Kr>^Ermangelung der Ordensgeneralität der Nuntius einer frühern Wahl beiwohnte und die Confirm^in Rom eingeholt wurde, so folgere daraus keine den allgemeinen Ordenöprivilegien zuwiderlauft