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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Baden. 1325

Arrest gef^ hat, soll überlegt werden, wie man dergleichen Procedurc» wider evangelische Geistliche in^ gemeinen Herrschaften hintertreiben und wo möglich die Parität erlangen möge. Zugleich soll beiErlegung der Rechnung des Landvogts gegen das Verfahren desselben protcstirt und auf Zurükgabc^ bezogenen Buße gedrungen werden. Würde nicht entsprochen, so behalte man sich vor, fehlbaregotische Geistliche selbst beim Kopf zu nehmen und abzustrafen. Absch. 328. b. 320. (166l). Obden papistischeu Orten von dem neuen Kircheubau zu Tägerfcldeu etwas sagen und ob die Kirche^ den alten oder auf einen neuen Plaz gestellt werden solle und wie man sich im erstern Falle wegenAltars zu verhalten habe, darüber zu delibcrireu fand man für nöthig. Absch. 345. ll. 321.^ )- Auf künftiger Tagsazung werden die Gesandten der III Orte mit denen der übrigen katholischen^^der die Kirche von Tägerfeldcn (Tägrischcn") in der Meinung eonferiren, daß den Unkatholischen^ Altar zu entfernen nicht gestattet, sondern der Chor erhalten, etwa der untere Theil der Kirche er-f . ^ "ud vielleicht der Collator, die Stift Zurzach. angehalten werde, einen ständigen Priester in Tägcr-^ anzustellen. Absch. 346. e. 322. (4662). Die Amtleute der Grafschaft berichten, daß sie auf-^gcmäß das Bcdürsniß des Kirchenbaues in Tägerfcldeu untersucht und begründet gefunden haben;

^ Zurzach übernommen worden sei, den Bischof um die Erlaubnis; zu Schleißung derstech Kapelle anzugehen, und daß die Kirchgcnofscn auch sich bereit erklärt haben, den Altar-

^chst ^ Kapelle in die neu zu erbauende Kirche überzusczen und die Baumaterialien beförder-

te ^Anzuschaffen oder vielmehr schon herbeigeschafft haben. Die Unterthanen daselbst bitten daherbeförderliche Willfahrung. Absch. 347. in. 323. (4662). Nicht bloß soll, wie bereitswurde, der Altarstein in die neue Kirche zu Tägerfeldcn cingesczt, sondern es sollen auch dieCho " Sebastian, Pancratiuö und Verena, denen die alte Kapelle geweiht war, wieder vor demkistr ^ in dem Baurisse bezeichneten halben Monds der Thurmfahne daö frühere

der s aufgestellt werden. Ibiä. x. 324. (1662). Da in Ober- und Unterendingcn die Zahl^ vermehrt, soll die Chorherrenstift Zurzach als Collator und Zchutherr nicht bloß an^ und Feiertagen einen Caplan dahin zu senden, sondern einen Pfarrherrn haushäblich dahin""d, wenn sie sich dessen zu weigern fortführe, dem Bischof und dem Nuntius Anzeigewerde». Ibid. 323. (1662). Auf geschehene Mitteilung, daß die katholischenTägerfeldcn von den katholischen Orten zu vernehmen wünschen, wie sie nach derselbenKirch/ Erweiterung der alten baufälligen und zu engen Kirche oder Erbauung einer neuen

auf 6" verhalten haben, erklärten sich zwar mehrere Stimmen für einen Neubau; der Instruction^»ke>/ ^iffazung wollte man aber nicht vorgreifen. Absch. 351. d. 320. (1662). Zug erhebt Bc-dxx ^ katholischen Amtleute nicht vor Auhebung des KirchcnbaueS in Tägerfeldcn für Abtretung

de,, ^>rche an die Katholiken genug Versicherung verschafft haben, weßwcgcn angemessen sein dürfte,Zu Weiteres einzusteUcn. Absch. 353. k. 327. (t662). In Betreff des KirchcnbaueS

wird gefunden, die Hauptsache sei die Ausstellung eines Reverses für Abtretung der alten^ ^ Katholiken. In diese», Sinne und zu dem Zwck wird an Zürich geschrieben. Absch. 355. e.deu Landvogt Blumcr unterstüzt die Bitte der evangelischen Angehörigen von Tägerfeldcn,

ei» A vollendeten, von den V Orten untersagten Kircheubau vollenden zu dürfen. Nachdem

)"ß beider Religionen einen Augenschein vorgenommen und gefunden hatte, daß allerdings der