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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Baden. 1321

Im Kirchspiel Leuggcrn soll ein Mchlvorrath angelegt und ^ ^gegeben werden.

Munition gegen gebührende Bezahlung zu allfäiligcr Ve>tbe> Rheinau die Her-

lS- idich p.) ^28-,. (1676). Major Marti wird beordert, .n Kaflerstuhl und zu Rhemau H

^Uung Fallbrükc» zu leiten. Junker Zweycr wird vor den Kriegörath citirt. (S. ibiä. oo).^ ^ u. 287. (1676). Fallbrükc zu Kaiscrstuhl. (S. Absch. 662. n. u. 663. (;.). 28«. (1677).Zivc'i^ ^ Nutteln, wer die für Herstellung der Fallbrükc zu Kaiserstuhl auscrlaufcnen, von Obcrvogt

et

^ verweigerten Kosten zu zahlen habe. Absch. 673. xx. 281». (1677). Die Gemeinde Zurzach8l)g^ ^ Schanze und daö Wachthaus gegen Kadclburg aufcrlaufenen Kosten von etwa

sind einige Punkte zu hoch und die Rechnung überhaupt einer Moderation bedürftig

bcs^ ^ Gegenstand in den Abschied genommen. Ibill. 2llv (1679). Die Stadt Baden^), dus? sie laut eines Briefs von 151)3 bei Auszügen der Grafschaft Baden den dritten Theilsie oder der Kosten trage» sollte; und da dicß tatsächlich nicht so gehalten worden ist, bittet

(Ibk^ Bestimmung abgeändert werde. Man findet daS Begehren billig. Absch. 7l3. gg. 2?»1A» ./ Dieselbe erneuert ihr lcztjähriges Gesuch um zeitgemäße Fcstsczung ihrer Kricgslcistungcn. Inlüg angebrachten Gründe wird festgesezt: Die Stadt Baden soll in Kriegsfällen

dosit ^"" nöthigen Offizieren nebst zwei Sechspfündern in Bereitschaft halten und zur DiS-

Ü>re»°" regierenden Orte stelle» und beköstigen, bei bloßen Gränzwachen ebenfalls auf Begehren in^>ste einige Offiziere liefern, dagegen zu den Kriegs- und Wachtkostcn der Grafschaft nichts zu

Ttadt ^"^'6 ftin, als was den Spital für die Herrschaft Fiöliöbach treffe. Im Nothfall hat dieUiH ^ eigenen Bewahrung 2110 bis 306 Mann aus den benachbarten Dorfschaften aufzunehmengel-, ^Men Unterhaltes zu tragen, in diesem Verhältnis; auch die vor zwei Jahren anf--

zfta Unkosten der Grafschaft tragen zu helfen. Im Ucbrigen bleibt die Kapitulation von 1450 inschaf/-' 727. 2!»2 (1680). Die in KriegSzciten auflaufenden KriegSkostcn der Graf-

iken ^ Gerichtshcrrcu und Aemter nach Maßgabe des 1633 bis 1643 gemachtenVerlags" zu

^ UM. 2.

Münzwesen.

Art

^ künftigen Zurzachcr Jahrmärkte die Handmünzcn nach dem bisherigen Werth cir-

- 2l»tl (1658). In Bezug auf den Zürcher Münzruf wird dem Landvogt aufgetragen, zusollen. Absch. 246. g. 2!»A (t663). Die pruntrutischen und murbachischcn Zwcischilling-

^ für die Vogteien Baden und Freiämtcr auf einen halben Bazen heruntergcsezt. Absch.HP, ' (1674). Der Landvogt soll am künftigen Zurzachcr Markte dem Eindringen der RcichS-

^ "6t allem Ernste wehren. (S. Absch. 607. i.).

1». Religions- und Glaubenssachen; Kirchliches

de^- ^(1649). Die Sigristcnwahl zu Birmcnödorf soll von den katholischen Orten im Ein-

Landschrcibcr zu Baden auf der Jahrrcchnung so behandelt werden, daß dem ge-

Verglciche Genüge geschehe und der Hofmeister zu KöuigSfeldcn keinenAbschwank" mehr thun

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