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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Baden. 1305

auf die St. blasischc» Bestzungcn in der Grafschaft Baden wird abgelehnt. (S. Absch. 42. p.) 125?(>651). Aufordcrnngen an St. Blasien und dahcrige Arrestlegung. (S. Absch. 46. c.). 125». (1652).^ar Prälat von Einsiedel» beschwert sich über den Landvogt von Baden, der unvcrhört Arrest auf einen'^ct) Einsiedcln gehörenden Bodenzins gelegt habe, daher dem Landvogt befohlen wird, den Arrest auf-geben und den ordentlichen RcchtSgang einzuhalten. Absch. 63. d. 13V. (1652). HauptmannJakob von Roll von Solothurn und seine Mitiiitcrcfscntcn bitten um die Erlaubniß, für ihre Schuld-Gerungen an St. Blasien laut Vergleich auf desselben Güter*) greifen zu dürfen. Nachdem eineg Bartholomäustag angesezte VcrglcichSvcrhandluiig dem Prälaten nicht beliebt hat, wird der 16. Sep-ik»ibcr zu solchem Zweke bestimmt und dem Prälaten bedeutet, wen» die Stift sich dabei nicht rcpräsen-ü'a» laste, werde man die Kläger nicht aufhalten, ihr Recht zu verfolgen. Absch. 72.0 .-131. (1652).^»c»ertc Verhandlungen wegen der Forderungen an St. Blasien. (S. Absch. 75. u.). 132. (1659).

von Luccrn wegen der von den Landvögten zu Baden und in den Freiämtern angelegte» Arreste^ Üch gegebene schriftliche Erklärung befriedigt, nur wünscht man, das! dem Pfarrherrn zu BirmenSdorf^ de», Seinen vcrholfen werde, und daß dem Landvogt von Baden sein Recht gegen den Prädicantcng) vorbehalten sein solle. Absch. 286. <1. 133. (1659). Der Prior Franz von Sonnenberg hatte, ^ Noll'schcn Erben um Rcfundirung einiger an die Comthurci Leuggern gehörigen Güter angesprochen,auf die Ortsstimmen von Bern und Lucern gestüzt^ die Behauptung entgegen gehalten, daß"a» sie »»^. Heimatorte, berechtigen könne. Nun beruft sich der Kanzler Lohr im Namen

^ Priors auf den Umstand, daß die OrtSstimmcn hinter dem Rükcn der Gegenpartei ausgewirkt wor-" leie», paß der Vertrag zu Leuggern geschehen, zu Luccrn vom Nuntius bestätigt, iu der Sache auchbei" ^"^gt Mülincn gehandelt worden sei. Da sich hiemit nur um die coiuMeutia. zullieis han-/ ^ndet man am angemessensten, die Parteien sollten sich zur Vermeidung weiterer Kosten gütlich ver-^chc». Absch. 296. p. 134. (1659). Johann von Roll zu Solothurn läßt durch seinen Sohnvlipp seinen Tochtcrmann I. Fr. U. Wirz klagen, daß der Prälat von St. Blasien das

ebc Jahrrechnung gefällte Urtheil aufzuheben trachte und zwar ohne ihm den Streit zu verkünden»>i/ ^ Appellation Gebrauch zu mache«. Luccrn berichtet, die fragliche Schuld stehe in Verbindung^ ^rjenigeu, um welche Klingnau der Stadt Luccrn verschrieben sei, und trägt auf Verschiebung an.

^ übrige» Orte aber beschließen, der Sequester solle nach Urtheil fortbestehen, doch möge der Prälat^kllire». Absch. 361. x- 13t!. (1661). Der zwischen den Roll'schcn Erbe» und der Universität^burg obwaltende Streit, betreffend ein VersichcrungSinstrumcnt von 4666 Gulden, die sie auf dem^Shaug St. Blasien bei Händen haben, soll auf Antrag Uri'S in Baden zur Verhandlung kommen,(tz ^ (1661). Pfandbrief der Universität Frciburg zu Gunsten der Familie von Roll.

'' ^bsch, 327. j.). 137. (1662). Nachdem Bern den Salzhändlcr Rocca von Genf um 2666, onx» malcfizisch bestraft, dieser Rocca aber auch dieser Enden etwas Monopolit, Wucher und Vor-^ ^trieben hat, ist das zu Klingnau liegende, zwischen Bern und Rocea streitige Salz bis zu Austrag^ ^ache »»t Beschlag z» belegen. Absch. 358. oo. 135?. (1662). Dem Landvogt wird von der^^enz der Orte Uri, Schwhz und Nidwaldcn von Brunnen aus anbefohlen, das Salz deö Rocca') D ' 7

^ Abi VVII St. Blasien übergibt der Stadt Lucern die auf toOll Gld. gcwcrthetc» Einkünfte der Propste! Klingnau auf Nech-u»g des derselben schuldigen Eapitals, da» nebst Zinsen aus 21,t>tl(1 Gld. augestiege» ist, doch in's Geheim. (Beilage zum Abschied).

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