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Sargans.
wird, in Erinnerung an einen ähnlichen frühern Fall, wobei von den Gesandtschaften von Zürich n»tGlarus die Bestrafung bei dem Landvogte eingeleitet worden, beschlossen, Glarus solle über den Inhaltjener Lästerung und über die Beweismittel nähere Erkundigung einziehen und darüber an Zürich Berichterstatten. Absch. 116. b. — 2«». (1654). Auf Anbringen Uutcrwaldenö, daß im Thal „Galfriße»'(Calfeuser Thal) eine Kapelle stehe, die einiges Stiftungögut habe, woraus ein ewiges Licht in derselbe»unterhalten und wöchentlich einige Messen gelesen werden sollten, daß aber wegen Abgelegenheit u»lRauheit des unbewohnten Thaleö das eine und andere schlecht verrichtet und so der Stifter Jntentie»nicht erfüllt werde, die Stiftung daher an das Kapuzinerkloster in Melö übertragen werden könnte, willdem Landvogt aufgetragen, mit dem Ordinarius darüber zu reden und den Erfolg einzuberichten. Absch122. II. — 2«« (1659). Da Schwhz seine auf einer ueulichen Couferenz gemachte Mittheilung, dalder Landvogt einen Prädicantcn halte, der ärgerliche Dinge verübe, bestätigt, wird der Landvogt ernstlichaufgefordert, denselben zu entlassen. Absch. 297. i. — 2157. (1664). Das Begehren um eine Kirche»'steuer für das Weißtannenthal fällt in den Abschied. Absch. 464. u. — 2V« (1664). Bon zwei Stüke»Gülten, der Kirche in Walfrysen*) gehörig, soll die eine bleiben und der Zinö jährlich bezogen werde»-die andere, von einer Buße herrührend, mag abgelöst werden. Ibid. v. — 2«i» (1670). Die Do»lsame AtzmooS erhält in Betracht des beschwerlichen Weges nach Gretschins zur Pfarrkirche die Erlaubnisauf ihre Kosten ihre zerfallene Kirche in AtzmooS wieder herzustellen und zu benuzcn. Absch. 506. p. ^21« (1671). Das Begehren der Bewohner von Atzmoos, daß ihnen wegen der Entfernung vonau ein eigener Prädicant ohne Nachtheil der Hauptpfarrkirche gestattet werde, wird von Uri, SchnHUntcrwalden und Zug ud rokoronduin genommen. Absch. 523. gg. — 211. (1671). Dem Gesuche ddCalfeuser, daß ihnen ohne Schaden der Hauptpfarrei in eigenen Kosten ein eigener Priester und Pf»^Herr gestattet werden möge, wozu das Ordinariat bereits eingewilligt habe, wird mit Mehrheit, unter M"behalt der Genehmigung der Obrigkeiten, entsprochen. Ibid. rr. — 212. (1672). lieber die Anstel!»»?eines Priesters im Calfeuser Thal und eines Prädicantcn in AtzmooS wird der Gesandte von Glarus ^richten. Absch. 544. o. — 21A. (1672). Dekan Müller zu Flums und Commissär L. PurtschertSchäniS und vr. Franz Jung, Pfarrherr zu Melö, machen als Abgeordnete des Bischofs von Chur W"stellungen gegen die Anmaßung des LandvogtS, das Arbeiten an Feiertagen zu erlauben, indem dicß 0»"rein geistliche Sache sei. Sie werden aber theils auf das Herkommen verwiesen, theilö auf die Nothwendigk^diese Befugniß gerade in den Vogteien gemischter Religion dem Landvogte vorzubehalten. Absch. 546.— 2141. (1673). Um der von den unkatholischcn Gesandten auf leztcr Jahrrechnung geforderten ^willigung zu Errichtung einer neuen Kirche im Sarganserland, unterhalb des Schollbergs, entgegen!"treten, wurde dem Landvogte Gallati befohlen, zu berichten, ob jenes Borhaben aufgegeben sei, oder ^es sich damit verhalte. Absch. 565. v. — 21». (1673). Auf Antrag des Landschreiberö wird bcwill^daß dem Pfarrherrn von Weißtannen zu Berbesscrung des geringen Einkommens die 30 Guldenkünfte der Kapelle von „Galluissen" (Calfeuscn) mit der Berpflichtung, die dorthin verordnetenzu halten, überlassen werden. Absch. 567. uuu. — 21«. (1676). Ob für die Kirche zu Weißta»'^
Die Vermnthung, daß Walfrysen auf Palfries zu beziehe» sei, wird durch die in den folgenden Jahren eingetretene SA»weise widerlegt und für das Calfeuser Thal entschieden.