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Sargans.
noch eine authentische Copie der Zolltarife nach Zürich einsenden und Bericht geben, wie Riß mit ander»Zollstätten sich abgefunden habe. Absch. 491. <1. — >82. (167(1). Der Landvogt soll untersuchen, ob. die nachgesuchte Erlaubnis; des Fuhrmanns Johann Ritz von Bernang, an einigen Orten am Schollbcrgdurch die Güter fahren zu dürfen, gestattet werden möge, und ob dabei eine Zollvermehrung zu erwarte»und ob sie zu Entschädigung der Eigenthümer zu verwenden sei. Absch. 5(16. 88. — 183. (1676)Statt der bis auf 5 Bazen für das Pferd gesteigerten Zollerhöhung der Herren Bündner ftrner dasGegenrccht entgegenzustellen und zu üben, soll man denselben den Antrag machen, auf die alten ZollMzurükzugehcn. Ibiä. tt. — 18^1. (1670). Die begehrte neue Mühle zu bauen ist bewegender Ursache"halber gänzlich abgeschlagen. Ilüä. — 183. (1671). Auf die Klage des Fuhrhaltcrs Johann Ritzdaß ihm in Ragatz mehr Zoll abgefordert werde als anfangs accordirt worden sei, trägt die Gesandtschaftvon Glarus an, zu Abschaffung der Zollunordnung im Sargansischcn etwa in Wallenstadt eine Couferc»!zu halten. Einstweilen wird der Landvogt zur Berichterstattung eingeladen. (S. Rheinthal, Art. 2(14,)-Absch. 523. ii. — 18<i. (1676). Der für den Markt zu Wartau anzusezende Tag dürfte nicht mit be'nachbarten Märkten zusammenfallen; Glarus beschwert sich gegen die Marktbewilligung wegen Werde»'bcrg. Die Angelegenheit bleibt deswegen bis auf künftigen Johann! eingestellt. Absch. 65(1. xx. ^18?. (1677). Die Gemeinde Wartau bittet um Bewilligung eines alle vierzehn Tage zu haltende»Markts und erhält von der Mehrheit dazu Bewilligung. Zürich und Glarus machen wegen ihren HcUschatten Eax und Wcrdeuberg Einwendung dagegen und nehmen die Sache mit kräftigem Porbehalt in de»Abschied. Absch. 673. 2. - 188. (1678). Jobann Ritz hat sich über den streitigen Zoll mit hochobMkcitlichem Brief und Siegel auszuweisen. Absch. 697. k'. — 18tt. (168(1). Die Frage des Landvogtob nicht fremde Weine zu kaufen verboten werden sollte, wird dahin beantwortet, er möge je nach 6»gcbniß des Weiuertrags disponiren, doch sei den Hauptwirthcn au den Pässen gestattet, für Fremde ctw»''fremden Wein zu kaufen. Absch. 727. 88.
5». Rheinwuhre
Art. I?M. (1661). Den im Jahre 1649 mit dem Grafen von Padutz über die Wuhre beiau geschlossenen Schiedvcrtrag meint der Graf zu halten wegen seiner damaligen Minderjährigkeit nicht vckpflichtet zu sein. Den daraus für die diesseitigen Uuterthanen erfolgenden Schaden zu verhüten,demselben zugeschrieben, auch werden dem Landvogt entsprechende Befehle gegeben, die Sache zu gutem Ende?»führen. Absch. 327. t. — 11»1 (1662). Auf Anzeige des Landvogts, daß der Graf von Padutzdem obwaltenden Span wegen des Rheins die von Wartau bei Wahl ihrer Säze auf die zwei ^Zürich und Schwhz beschränkt wissen wolle, wird geantwortet, dieselben sollen, vom Grafen ungehind^pach Belieben aus den VII regierenden Orten ihre Säze wählen mögen. Absch. 347. I. — 1!»2. (ttit^Entgegen der Meinung des Grafen von Padutz, daß die von Wartau den Span wegen der Rhcinwv^fremden Säzen compromittircn sollen, wird dem Landvogt A. Zurgilgen befohlen, die beiden Landowin den nächstgclcgenen Herrschaften zu Sax und Werdcnbcrg zu sich zu ziehen und einen Pcrgleichdem Grafen zu versuchen, oder, wenn dieß nicht gelinge, durch beiderseits erwählte Säze versuche»lassen. Absch. 358. kie. 1!>3 (>663) Von Seite der Gemeinde Wartau wird gemeldet, daß ^dem mit Sevelen wegen der Rhciuwuhrung bestehenden Streite die vier erwählten Ehrensäze zwar ^