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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Sargans. 1281

standen. Absch. 697. ü. - , 73. (1679). In Bezug auf den Collaturstrcit zu Wartau wird der klagen-den Gegenpartei der Acccß auf die künftige Jahrrechnung bewilligt. Absch. 712. i. , 77. (1679).^"tgegen den Einwendungen der Abgeordneten von Wartau wird der vorjährige Spruch bestätigt, daß'e Collatur der Pfarrei Grctschins GlaruS zustehe, mit dem Beisazc, daß, wenn der bestellte Pfarrhcrrst<d übel verhalten sollte, die Gemeinde sich mit ihren Klagen an Glaruö zu wenden habe, das dieselbengebührend berüksichtigen werde. Absch. 713. oe.

7. Abzug

(Man schc auch den vorhergehenden Abschnitt).

Art. 173. (1667). Auf Anbringen des Landvogtö wird bewilligt, daß die Untcrthanen der Graf-chaft gegenüber Glaruö fünf Procent Abzug, zur Hälfte für die Gemeinde oder Bürgerschaft, darausus Gut gezogen wird, und zur Hälfte für die Obrigkeit, beziehen, wobei die Gesandten von GlaruS'hres Ortes Ansicht über verfangenes und unvcrfangcncs Gut cntdcken und diesen Punkt in den Abschieduehinen. Absch. 459. M 171k (1674). Der Abzug soll auch von Heirathögut gefordert werden;u berechtigten Gemeinden ist, wenn der Abzug fünf oder zehn Proccnt beträgt, die Hälfte, wenn er''"Hehn Proccnt beträgt, ein Dritthcil zu überlassen. Absch. 593. llä. ,77. (1675). Nachdem derandvogt von der in das Rhcinthal und Toggcnburg gefallenen Hinterlassenschaft des Landammannsulscr den Abzug gefordert hatte, durch die Ortsstimmen jedoch dieser Abzug den Gemeinden zuerkanntworden ist, sollen diese dem Landvogte die dafür auferlaufencu Kosten ersczcn. Absch. 622. M.

Zölle; Handel und Verkehr; Gewerbswesen; Markte; Straßen

^ Art. ,78. (1649). Hinsichtlich dessen, was die III Bünde in Betreff des FuhrlcitegcldeS zu

üutz haben anbringen lassen, erklären die in Sarganö regierenden Orte bei dem Vergleich von 1639

dem Herkommen bleiben zu wollen. Absch. 16. 00. 17?» (1666). Auf die von den Landleutcn

Untcrthanen erhobene Klage, daß der Bischof zu Chur und die Gemeinde MalanS sie durch neue

e beschweren, wird Abschaffung dieser Zölle verlaugt und nichtentsprcchendeu Falls mit Repressalien

sticht Absch. 366. v. 181». (1664). Die Ordnung über den Zoll und die Fuhrlcitc wird bc-

, dem Landvogt auch die Sache weiter empfohlen, doch ohne Neuerungen oder Steigerungen des

. ^ Zu machen, namentlich in Bezug ans die Sensen und das Salz; auch sollen die Factorcn zu Wal-

^'stadt und Ragatz spccificirtc Rechnung geben. Absch. 464. p. 18 t. (1669). Landvogt Lussi

'"lst an, die St. gallischen Kaufherren würden ihre Gütersendungen nach Italien wieder durch Sarganö

u lassen, wenn die Straße über den Schollberg verbessert und die Zölle und Weggclder so ermäßigt

^ ^ daß eine Ledi Kaufmanusgut für Zoll nur 16, für Lcitlohn nur 8, eine Lcdi Korn u. dgl. nur

Und 8, eine Ledi Salz nur 16 und 6 Kreuzer und anderes Gut verhältnismäßig zu zahlen hätte; die

^ Durchfuhr übernähme Johann Ritz von Bcrnegg, der bereits mit den Zollbczicheru das

"ithal herauf um Ermäßigung des Zolls sich vertragen habe; die Rükladung, nur aus Reis und

^ u bestehend, wäre uupräjudicirlich; die Untcrthanen der Herrschaft wären crbötig, gegen Uebcrlassung

H^^ben Zolls die Schollbcrgstraßc zu verbessern und zu unterhalten. Mau findet die Vorschläge mit

^'ahnic der Uebcrlassung des halben Zolls an die Untcrthanen annehmbar; doch soll der Landvogt

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