Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1261
Einzelbild herunterladen
 

Rheinthal. 1261

Bcsezung der Pfarrpftünde zu Rhcincck und erhält einen Reccß, daß sein Verhalten per mnjora genehmigtworden sei. ihig. <lg<j.

14. Locales.

Zu Ergänzung dieses Abschnittes vergleiche man namentlich die vorhergehende Abtheilung:Kirchen- und Glaubcnssachen,^"iessionellc und landfriedlichc Streitigkeiten', wo sich ein Mehrere« findet über Altstätten, Balgach, Bcrnegg, Buchen, St- Johann-

Höchst, St. Margarethen, Oberricd, Nüthi, Rheineck, Thal.)

Art. 2?»I. (1674). Die Rechnungen des mit 80 Gulden Einkünften versehenen SicchenhausesBalgach sollen beiden Obrigkeiten unterstellt und der Landvogt angewiesen werden, sich darüber mit^ abt»St. gallischen Amtleuten zu verständigen. Absch. 583. tk. 2?»2. (1675). Die Rechnung über^ Einkommen des Sicchenhauses zu Balgach bleibt bis zur Jahrrcchnung eingestellt. (S. Absch. 618. i.).

Der vorjährige Beschluß, daß über das Siechcngut zu Balgach, womit die Bauern^^chsam Grempel treiben, Nicchnung gegeben werden soll, wird erneuert. Absch. 622. tt.

I». Verschiedenes.

(Zinsfuß, Ehehaftcn, Fischerei u. s. w.).

Art. 2Z»/4. (1649). lieber sein Verhalten bei der Geburt eines außerehelichen Kindes soll der^»dvogt zur Rede gestellt werden. Absch. 7. i. 2?»». (165-1). Die Abgeordneten in's Rheinthal,"änilich Waser, Flcckcnsteiu, Arnold und Elcrit, werden in St. Gallen nachfragen, ob in Altstätten in^»g auf den Einzichcr des Spitals von St. Gallen laut Beschluß der Stände verfahren werde. Absch.

2- 2Z»<». (1655). In Erdaucrung der vielfach besonders vom Abt von St. Gallen angeregtenkschwerde, daß die Unterthancn im Rheinthal über fünf Procent zinsen müssen, wird gesunden, alteAbriefe können zwar nicht geändert, dagegen sollen in neuen Zinsbriesen nicht mehr als fünf ProccntZungen werden. Absch. 1-16. (1655). Dem Landvogt soll eine Copie des Bregenzer Re-

^es überschikt werden, damit er dessen vierzehnten Artikel vollziehe. Auch soll er crmahnt werden, wie erch der Reformation halber zu verhalten habe. Ibiü.. (1661). GlaruS zeigt an, der Abt von- Gallen und der jezige Landvogt im Rheinthal haben jüngst durch ein Mandat den Zinsfuß auf fünfangesezt, was dem badischcn Abschied von 1655 zuwider laufe, in welchem nur eine Moderation^ die Zukunft gemacht, alte Briefe aber in völliger Kraft belassen worden seien. Der Landvogt wird^'"cihnt, dem badischen Abschied nachzuleben. Absch. 342. ä. (1661). Bericht des Fürstabtes

St. Gallen, daß er durch Mandat, nach Vorgang der Landsgemeinde von GlaruS, im Rhcinthal^ sechsprocentigen Zins auf fünf herabgesezt habe. Die Gesandten von GlaruS wünschen, daß mandem Abschied von 1655 bleibe, jedenfalls die vorher errichteten sechsprocentigen Briefe schirme, washjgjg erachtet wird. Absch. 343. o. AM». (1665). Wegen des baufälligen Hochgerichts soll""daiuniann Marti, wenn er gemäß Auftrag in'S Rheinthal kommt, das Nöthige anordnen. Absch. 420. v.^1. (1665). Den die Fischerei zu St. Margarethen betreffenden Streit zu untersuchen und bcizu-wird Landammann Marti von GlaruS bevollmächtigt. Ibiä. x. 11V2 (1668). Vom Vogtei-^ivalter, Hubmeistcr und Hofschreiber zu Feldkirch ist ein Schreiben mit drei Beilagen eingelangt, be-^ffcnd die Fischerei zwischen St. Johann-Höchst und St. Margarethen. Die Sache wird dem Landvogt