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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Rheinthal.

Beamten des Abts von St. Gallen zu behändigen. (S. Absch. 413. k.). 2K4i (1665). Dem Co»'vertiten Lauren; Tanner werden von der Confcrcnz der evangelischen Orte zn Aarau (2t. Januar) 1<^Louisthaler zu seinem Unterhalte beigesteuert. (S. Absch. 416. e.). 2<i7 (1665). Es frägt sich, obder bisanhin von der Regierung von Bern mit monatlich 12 Kronen unterstüzte Laurenz Tanner n>>^einem Viaticum weiter gefördert werden soll. (S. Absch. 421. g,). 2<»8. (1665). Den Laurenz Tanneksoll Bern noch zwei weitere Monate auf eigene Kosten unterhalten. (S. Absch. 422. g ). 2<itt. (1666)'Hinsichtlich der Anfrage des Abts von St. Gallen, ob das alte oberrheinthalische Mandat unverändertzu publiciren sei, findet man einige Bedenklichkcitcn, das Wort Ncugläubige beizubehalten. (S. Absch'44l). i.). 27tt (1668). Da dem Bernehmen nach die Landvögtc der andern Religion seit etliche»Jahren bei Einnahme der Huldigung und Verlesung dcö großen Mandats das Wort Neugläubige ui»'gehen, wird dem Landvogt Ostcrtag befohlen, daß er bei der Huldigung und Verlesung dcö Mandatsim obcrn Rheinthal das Wort ucugläubig unverändert vorlesen lasse. Absch. 479. mm. 271. (16691'Nachdem Landvogt Ostertag mit Verlesung des großen Mandats den Anfang gemacht hat, soll es auchin der Folgezeit von allen Landvögtcn bei Einnahme der Huldigung geschehen. Absch. 496. vv.272. (1670). Was von den katholischen Orten über die Religionssachen und das Ehcgericht im Rhei»'thal sowie über die Ammannschaft in Balgach verhandelt worden, bleibt mündlicher Relation überlasse»Absch. 506. üi. 275t. (1670). Vier Abgeordnete der evangelischen Gemeinden Altstätten, MarbachBalgach, Bcrnegg und St. Margarethen und zwei von Balgach besonders bringen vor, daß sie, wie auchfrüher ohne Widerrede geschehen sei, zur Zeit des herrschenden Viehprästcns Abendgebete angeordnet, nachAufhören des Prästeus vom Official den Befehl, die Abendgebete wieder einzustellen, empfangen, drsGemeinden auch die Abendgebete von sich aus eingestellt, Marbach und Balgach jedoch, um Gott zu danke»,dieselben fortgesczt haben, worauf Dckau Goßaucr von Marbach und Pfarrer Mößli von Balgachvom Official nach St. Gallen citirt und dort im Begleite einiger Gcmcindcauöschüsse erschienen, zuerstdie beiden Prädicantcn mit 20 Kronen Buße angelegt, dann diese Buße auf die für sie einstehenden M»winden übertragen, endlich aber, wie diese die Zahlung weigerten, abermals eine Citation an die beide»Prädicantcn erlassen, ihnen dagegen vierundzwanzig Stunden Arrest gegeben und längere Gcfaugenschastangedroht und so endlich die Bußen abgepreßt worden seien. Zugleich klagen sie, daß ihnen der Offici^Visitationörccesse zuzusenden angefangen habe. Balgach besonders beschwert sich über Bestellung desdortigen Hofammannö. Da die Gesandten der evangelischen Orte diese Neuerungen als wichtig u»^folgenreich betrachte», beschließen sie, daß Zürich, Glaruö und Appenzell bei den andern im Rhcinth^regierenden Orten auf Remedur dringen sollen, empfehlen aber den Gcmeindcauöschüssen, um nichtunnöthige Unkosten geworfen zu werden, wieder nach Hause zurükzukehrcn. Absch. 507. e. 27^'(1670) Ausschüsse von den Katholischen zu Altstätten klagen, daß sie im abgelaufenen und im gcg»»'wärtigeu Jahre mit großen Viehvcrlustcn heimgesucht worden seien, daher den heiligen Antonius v»»Padua als Patron angenommen und demselben eine Kapelle zu errichten beschlossen haben und nun »'"die Erlaubniß bitten, dieses thun und zu solchem Zweke Beisteuern sammeln zu dürfen. Ihrer B>t^wird in dem Sinne entsprochen, daß dadurch den andern umliegenden Kirchen kein Abbruch geschehehinsichtlich der Stcucrsammlung Bescheidenheit geübt werde. Absch. 5l5. u. 27«. (l67l). Um ^an die Pfarrkirche Thal schuldige Summe zu tilgen, wird den Ständen Luccrn, Schwhz, Zug und Gla»^