1252 Rheinthal.
gelischen von Altstätten um Abnahme der im Mandat enthaltenen, ihre Religion beschränkenden Geboteabschriftlich mitgctbcilt. Die Sache wird auf die folgende Taglcistung verschoben, (S. Absch. 82. ct.). —
227. (1653). Die Evangelischen im Rheinthal und besonders noch die Gemeinde Altstätten beschwerensich über Bedrükungen und ungebührliche Zumnthungcn von katholischer Seite. (S. Absch. 85. W.). —
228. (1654). Dem Landvogt wird aufgetragen, die von Altstättcn in ihren bestätigten Freiheiten undbesonders bei dem wegen des Einzieherö oder Amtmanns, den nach altem Brauch der Spital der StadtSt. Gallen im Rheinthal hat, sichernden Beschlüsse der Conferenz zu Zug zu schüzen. Absch. 120. k. --221» (1654). Indem Landammann Rechsteiner die Klagen vorträgt, die ihm während der Tagsazungaus Altstätten und andern Orten des RhcinthalS zugekommen waren, sezen Zürich und evangelisch Klarusnoch weiter auseinander, wie in Altstätlen die Evangelischen in den Acmtern, im Rath und in den Ge-richtsstellen beharrlich übergangen werden und wie wiederholte Vertröstung auf Abänderung »och zu keinerVerbesserung geführt habe, daher zu endlicher Abhilfe zwei Abgeordnete aus Zürich und Lucern dahingesendet werden sollten, um die Unterthancn gütlich mit einander zu vereinbare». Die Gesandten derkatholischen Orte sind dazu nicht bevollmächtigt, finden eine Abordnung schon der großen Kosten wegennicht für thunlich und überdieß die in den frauenfeldischen Abschieden gegebene Richtschnur zur Abhilfedieser Beschwerden genügend. (S. Absch. 122. p.). — 231». (1654). Da laut Anzeige des Landvogtsdie Kirchgcnosscn zu Thal Kirchenräthe gesczt haben, uuter denen wenigstens sechs Personen der andernReligion sind, dicß aber dem katholischen Wesen zum höchsten Nachthcil gereicht, wird dem Landvogt be-fohlen, diese Neuerung abzuschaffen. Auch einige andere Gegenstände. Thal betreffend, werden besprochenals Collatur, Fciertagsbrüche, Anstellung eines Schulmeisters, dcfectes Abschicdbuch im Rheinthal, ibid. min— 231. (1654). Als bei der Conferenz zu Rheincck auch die Ausschüsse des ober» uud untern Rhein-thals zusammen und diejenigen der Stadt Altstätten und von Rheineck speciell vor de» Confercnzabgs'ordneten erschienen und um Erledigung ihrer Beschwerden über Religionsbeschränkungen und über Uebel-vorthcilung in Besezung der Aemtcr, des Raths und Gerichts, wie sie schon 1633 angehoben und lt>^im Januar der badischen Tagleistung vorgelegt wurden, und besonders auch um Gestattung eines eva»-gelischen Geistlichen zu Widnau und Bewilligung, die Kapelle zu Rebstein für den evangelischen Gottes-dienst bcnuzcn zu dürfen, ansuchten, sprach zwar Bürgermeister Waser angelegentlich sich dafür aus, ein-mal diese und andere den Landfrieden betreffenden Beschwerden zu untersuchen und auszugleichen; abckdie Gesandten von Lucern und Uri lehnten solche Geschäfte, für die sie nicht instruirt seien, unterWeisung auf den frauenfeldischen Abschied von 1651, ab, worauf Burgermeister Waser sie ersuchte, doÜbei ihren Regierungen darauf hinzuwirken, daß einmal im Rheinthale und im Tannegger Amt der La>^'friede in'S Werk gesczt und den rechtmäßigen Forderungen der evangelischen Orte eben so entsproßwerty, wie diese denjenigen der katholischen Orte zu entsprechen geneigt seien, widrigenfalls man ^Mittel denken müßte, die geeignet wären, endlich einmal diese Sachen zu beruhigen. (S. auch Anmerktzu Abschied 129). Absch. 129. b. — 232. (1654). Aus dem Schreiben des Landvogtö Muheimdes Pfarrers zu Thal und Rheincck, Johann Näff von Appenzell, wird entnommen, wie die Unkath^schen zu Thal in ihren Anmaßungen stets weiter gehen, nämlich den im Pfarrhause aufbewahrten Schlü^zu der Kirchenlade hcrauSverlangcu, die Kirchcnrcchnung nicht mehr wie seit 1622 im Pfarrhause, b'"dern im Wirthshause halten wollen, über zu viele Ausgaben für Kirchenzierdcn sich beschweren, ^