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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

Unterhalt zu geben nicht pflichtig sei. Ucbcr diese Erkanntniß wird dem Kappeler ein besiegelter Rcceßzugestellt. Absch. 379. r. <»<i3 bis <»73. (i 6631665). Weitcrc Verhandlungen in der Kap-pcler'schen Angelegenheit sehe man in den Abschieden 383. <1; 384. u u. 6z 385. u; 386. 6; 387. a;388. a; 392. a; 393. n; 394. -r u. k; 396. p; 402. Ic; 404. mm; 416. k. «7«. (1665). DemPeter Kappeler von Frauenfeld soll die Verwaltung über sein Frauengut, da die Frau mit den Kindernlandesflüchtig wurde, wieder zugestanden, doch vom Landvogt unnüze Verwendung desselben verwehrtwerden. Absch. 420. oes. <»77. (l665). Der Anna Ammann, Ehefrau des Peter Kappcler, wird,da ihr zugebrachtes Vermögen in den Händen ihres Mannes sei, ein Beitrag von 200 Gulden gewährt.(S. Absch. 422. 6.).

Emanuel Keller.

Art. <»78. (1678). Nidwalden wünscht, daß für die Kinder des verstorbenen Emanuel Keller vonFraucnfeld und seiner aus Untcrwaldcn gebürtigen Ehefrau Mittel gesammelt werden, um sie in derkatholischen Religion zu erziehen und auf solche Art die Zahl der katholischen Bürger zu Fraucnfeld zuvermehren. ^<1 roksronelnm. Absch. 692. c. <»71». (1678). Auf Antrag Nidwaldcns wird empfohlen,den Kindern des convcrtirteu Landrichters Emanuel Keller, Bürgers von Fraucnfeld, um sie bei derkatholischen Religion zu erhalten, eine Unterstüzung zu gewähren, da sonst leicht die Großmutter derselbensie wieder von dem Glauben abziehen könnte. Absch. 696. n.

Joseph Schlattcr. '

Art. <»8<» (1666). Auf Bericht des Bischofs von Constanz und seines Vogtes zn Bischofözell undLandeshauptmanns im Thurgau, S. L. von Beroldingcn zu Sonnenbcrg, daß Josua Schlatter zu B>-schofszcll katholisch geworden, sein Weib aber, Ursula Gehäfi», samint zwei Kindern nach St. Gallen ge-flohen sei, wird unter Zusage ab Seiten des Bischofs, daß sie an der Ucbung ihrer Religion nicht gehindertwerden soll, St. Gallen ersucht, dieselbe wieder nach Bischofszell zu stellen. Absch. 442. ovo. <»8»bis <»83. (16661669). Die weitem Verhandlungen in dieser Angelegenheit sehe man in den Abschiede»443. s; 489. et; 497. s.

Hans Ulrich Sulzcr.

Art. <»8A. (1666). Anstand zwischen Zürich und dem Abt von St. Gallen betreffend die dem HausUlrich Sulzer zugehörige Herrschaft Elgg. (S. Absch. 442. III.). <»83. (1666). Zürich dcmonstrirtden evangelischen Orten die Unznläßigkcit der Ansprüche dcö Abtö auf die Herrschaft Elgg. (S. Absch443. k). <»8<». (1667). Der zur katholischen Kirche übergetretene Ulrich Sulzer bittet die katholische»Orte um Beistand. (S. Absch. 459. im.). <»87. (1668). Auf Gesuch des Ulrich Sulzer wird dci»Landvogt die Vollziehung des badischen Entscheids gegen Winterthur befohlen. Absch. 487. k. <»88-(1670). Zürich trägt vor, wie Hans Ulrich Sulzcr, alt-Gcrichtshcrr zu Elgg, wohnhaft in Unter-Castcl»,auf dem der Stadt Winterthur gehörigen Hofe Bißcgg bei Nacht die Thüren erbrochen und alle Fahrnissetheils weggeführt, theils verdorben habe und jezt noch sie auf ähnliche Weise an allen ihrem übrigen >>"Thurgau befindlichen Eigenthum anzugreifen drohe, angeblich wegen eines zwischen ihm und seinem Vatct1662 zu Winterthur ergangenen Urtheils, vielmehr aber wegen einer Läsion, die er gegen seinen Vat0und seine Geschwister begangen habe, indem er die ihm um 20,000 Gulden erlassene Herrschaft Elgg »>«mehr als die Hälfte thcurcr dem Fürsten von St. Gallen verkaust und in Folge dessen Zürich auf A»