Thurgau. 1215
Burkhard, genannt Glaser, einem von der Religion ausgetretenen rheinauischen Untcrthan, bei 46 MüttZinökrüchte entführt worden seien. Dem zu Folge ersucht Rheinau die übrigen sechs Schirmortc umSchuz, nämlich um eine ordentliche Revision oder nach dem Rathc dcS Bürgermeisters Weitstem von Baseleine Abordnung zur Einvernahme der Bcthciligtcn oder um unparteiisches eidgenössisches Recht. —herauf läßt man mit der zürchcr'schcn Gesandtschaft darüber reden, und indem diese Hoffnung auf Vor-"ahme einer Revision gibt, wird auch dem päpstlichen Legaten von der Sache Mittheilung gemacht,^bsch. (63. c><). — <»3«. (1654). Durch ein freundliches Schreiben wird Zürich erinnert, den Beschwerden^6 Klosters Abhilfe verschaffen zu wollen. Absch. 117. k. — <131. (1654). Der Bürgermeister vonZürich erklärte, daß auf das im April erfolgte Ersuchen der katholischen Orte dem Prälaten zwar die Re-vision der ergangenen Sprüche bewilligt worden sei, jedoch, da die Gegenpartei sich noch vielmehr beschwere,dein Gottcöhausc aus dieser Revision mehr Schaden als Nuzcn erwachsen dürfte. Hierauf wird Zürich^chmals dringend ersucht, dem Gotteshause zu seinem Recht zu verhelfen. Absch. 119. t. — <»32.^65-4). Der Abt erneuert seine Klage gegen Zürich. Absch. 122. kk. — <»33. (1654). Die AngelegenheitAbtei soll durch Lnccrn an Zürich zu beförderlicher Revision empfohlen werden. Absch. l33. f. —(1655). Wegen der „Attentate" Zürichs gegen Rheinau wird nöthig sein, auf nächste katholische^ffanimcnknnft ernstlich zu instruircn. (S. Absch. 141. e.). — <»33. (1655). Der Secrctär des GottcS-^useg bittet für seinen Herrn um Rath, was er zu tbun habe, indem er wegen des Marthalcr undBcilkener Streits auf den 21. Juni zu einem RcchtStag eitirt sei. Es wird beschlossen, unter BeilegungSchreibens vom lcztcn Jahr die uralten Rechte der Stift dem Schuzc Zürichs angelegentlichst zu^hfehlen und eS im Fernern dem Prälaten zu überlassen, ob er Jemand aus den Schirmortcn zu seiner^süstciiz erbitten wolle. Absch. 144. S. — «3<» (1655). Durch einen Ausschuß wurden die GesandtenZürich ersucht, Rheinau die oft begehrte Revision zu bewilligen. Sic nahmen cS uü rökereinlum.^bsch. 14g ^ ^ <j37. (l656). Des Prälaten abermals eingereichte Klagen wegen Marthalcn undBanken haben die Herren Gesandten bereits empfangen. Absch. 187. o. — <»38. (1657). Das durch^>ncu Obervogt vorgebrachte Anliegen des Gotteshauses Rheinau soll auf der Vorberalhung zur badischcn^Zsazung in Bcrathschlagung gezogen werden. Absch. 265. g. — <»3«. (1658). Der Bencdictiner Con-'^rgation wird auf ihre Zuschrift wegen Rheinau tröstlich geantwortet. (S. Absch. 249. o.) — «A«.
"^8). Das von Zürich an Rheinau abgegangene Schreiben vom 26. September und die vom 16. Oktober/Uwe Beschwerde Rheinan'S betreffend Pfrundwein, Mostsuppc und den großen Keller zu Berg, und^ von Schwhz angebrachte Erinnerung an die vom Prälaten von Fischingcn über Rcchtöverlczungen zu^'kgelberg eingcgcbeue Klage vcranlaßcil ciu Schreiben nach Zürich, keine solchen Neuerungen vorzu-fallen. Absch. 267. e. — «AI. (1658). Die Beschwerde Rhcinau's gegen Zürich wird verschoben,ich. 274. p. — «A2. (1659). Dem Prälaten wird gcrathen, Ilicht selbst nach Zürich sich zu begeben,vvcrn einen Convcntualcn auf den angcsczten RcchtStag dabin zu senden; man werde seine Sache durchschreiben an Zürich untcrstüzcn Absch. 282. e. — <»A3 (l659). Die fünf das Thurgau mitregiercndcn^ holischxn Orte erlassen an Zürich wegen des Gotteshauses Rheinau ein kräftiges Recommandations-freiben. Absch. 283. l. — «AA. (1659). Rheinau bittet, sich seiner Beschwerden gegen Zürich bei denfedensverhandlungen anzunehmen. Wird in den Abschied genommen. (Die Beschwerden betreffen diegrilndzins- und lehcubarcn Güter und Zehnten in Marthalen, Benken, Flaach u. s. w., wo Rheinau