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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

sondern einem Drittmanne provisorisch zu überlassen. Absch. 641. d. (1676). Bei der auf den26. dieses Monats nach Rorschach angcsezten Conferenz mit dem Bischof von Konstanz wegen des Cu-storeistrcits sollen die Gesandtschaften an den durch die Butte vou 1617 ertheiltcn Rechten an der Stiftnichts vergeben, annehmliche Vergleichövorschläge auf Ratification eingehen, im entgegcngeseztcn Falle aufdie zu gewärtigenden Erläutcrnngen aus Rom abstellen, in der Meinung, daß unterdessen die ChorherrenGallati und Püntincr mit ihren bisherigen Pfründen sich begnügen und der Custorei nicht annehmen sollen.Absch. 648. b. (1676). Abgeordnete des Bischofs wünschten wegen der Collatur der CustoS-

stelle zu unterhandeln, verreisten aber ohne einen Vortrag gehalten zu haben, und die Conferenz beschloß:Zwar halte man sich überzeugt, nicht mehr angesprochen zu haben, als die päpstliche Bulle zugebe; in-dessen soll man gleichwohl eine authentische Copie von der Bulle herbeizuschaffen suchen und in einer V-örtischen Conferenz die Sache nochmals erörtern. Absch. 652. u. (1676). Auf den Anzug Uri'S,

daß nöthig sei, wegen der Custoöstellc die Rechte der Orte zu wahren, wurde am förderlichsten erachtet,Lucern dieses Gegenstandes und des Prälaten von Kreuzlingcn wegen um Veranstaltung einer V-örtischcn Conferenz anzugehen. Absch. 655. z-. S82. (1676). Wcgcti der Custoöwahl der StiftBischofszell versammelt, nahm man, nach vorhergegangenem eidgenössischem Gruße, das Original der päpst-lichen Bulle von 1617 und den zu Gunsten von katholisch GlaruS gegebenen Gnadenbrief von Jnno-cenz X., endlich das in der Conferenz zu Rorschach mit dem Bischof zu Stande gebrachte Project zurHand. Uri will geradezu czcquiren und den Chorhcrrn Püntincr eingeführt wissen; andern Orten er-scheint die Behauptung der Stift und die Thatsache, daß bis dahin die V Orte keinen Custoö bestellt undnur die in den sechs ungeraden päpstlichen Monaten erledigten Chorhcrrenstellcn besezt haben, triftiggenug, um lieber mit dem Bischöfe einen Vergleich einzugehen, zwar nicht im Sinne des Projectö, aberdoch etwa so, daß die Wahlen der geraden Monate allein auf Leute aus den sechs Orten fallen dürfe».Es soll daher dem Bischof particulariter verdentet werden, daß Gallati keinesfalls als Custos anerkanntund, sofern kein Vergleich zu Staude komme, die Erläuterung aus Rom abgewartet werde. Absch. 656.u. u. o. (1676). Da auf daö aus Lueern an den Bischof wegen der Custorei erlassene

Schreiben keine Antwort erfolgt ist, soll Hauptmann Crivelli im Namen der drei Orte eine Antwort aus-zuwirken suchen; jedenfalls aber hat es bei den in Luccrn gefaßten Beschlüssen sein Verbleiben. Absch657. u. »«4. (1676). Commissär Crivelli referirt über seine Verrichtung beim Bischof in Bettestder streitigen Custoöwahl. Man hält für angemessen, daß, wenn dem Chorhcrrn Püntincr die Gefällenicht verabfolgt werden, die Sache an den Papst geleitet werden solle, worüber Lucern zu verständigen ist.Absch. 660. d. - (1676). Nach Abhörung der auf daö Schreiben vom 29. August cingekoi«'

menen Antwort des Bischofs und in der Ansicht, daß die päpstliche Erläuterung der Bulle von 1617 ab-gewartet werden müsse, die Papstwahl aber eine Verzögerung in die Sache gebracht habe, wurde zwebmäßig erachtet, zuerst an den Papst die gebührende Gratulation abgehen zu lassen und dann mit dclfolgenden Post dem ersten Minister, Cardinal Cibo, die bischofszellischc Angelegenheit zur Beförderndzu empfehlen, unterdessen aber dem Bischof zu erklären, daß man den Chorhcrrn Gallati auch nicht ab'Administrator der Custorei anerkenne. Der Antrag, eine Obedicnzgcsandtschaft nach Rom zu senden u-6dabei die Sache auch mündlich betreiben zu lassen, wird den Regierungen hinterbracht. Absch. 661. d. ^k!8<». (1676). Ucbcr das Schreiben des Bischofs von Constanz vom 21. November hat man ziemlich^