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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1209
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Thurgau. 12Y9

sammenberufen, die aus Rükstcht auf Lucern zurükgeblicbene Stimme Obwaldenö von Uri cinverlangt,gegen Lucern der Act geahndet und dabei als Motiv der zwischen Herrn Propst Hctmli selig und HerrnTritten von Constanz (welcher vermittelst einer am Pclagienabcnd gehaltenen Vesper den Posscß ange-treten) geschehene Vorgang in Erinnerung gebracht werden. Absch. 340. n. »71. (166?). Lucernbat zwar hinsichtlich des bischofözellischcn Canonicatö in der Sache nachgegeben, soll aber auch angegangenwerden, auf die verlangte Kostcnentschädigung zu verzichten. Absch. 346. e. »72. (1662). Nach-dem die von Chorherr Pshffer aufgegebene Pfründe zwar von Studcr an Püntiner überlassen, dagegenvon Studcr Kostcnersaz gefordert und vom Capitcl behauptet worden ist, die Resignation sei in den Chor-hcrrenmonat gefallen, hiemit die Stelle von der Stift zu vergeben gewesen, soll Lucern mit Ernst erinnert wer-ben, daß nicht nach Inhalt der päpstlichen Bulle verfahren worden sei, Lucern sich also erklären sollte, dieWahlen der vacirenden Chorherrenstcllen und Pfarreien und anderer Dignitätcn der Stift dem gewohntenUmgänge nach oder aber durch die Ortsstimmcn geschehen zu lassen. Absch. 351. o. »73. (1662).Auf Anbringen Uri's, daß laut päpstlicher Bulle von 1617 den V Orten die Bcsezung aller Dignitäten,Canonicatc, Bcncfizicn und Pfründen der Stift Bischofszell zuständig, daß einheimische Priester auch in ge-nügender Anzahl vorhanden, jedoch in jüngster Zeit drei ausländische Priester dort auf Pfründen ange-bellt worden seien, wird dem Landvogt Amrhhn der Auftrag gegeben, über die Zahl und die Einkünftebvr zu der Stift gehörigen Priester auf gütliche Weise Kunde einzuziehen und Bericht zu erstatten. In-dessen dürfte gut sein,vnserem Herrn Ordinari" oder dem Nuntius die Sache zu eröffnen. Absch. 353.1.^ ^74. (1662). Die CanonicatSangclegcnhcit soll dem Nuntius zu Händen des Papstes empfohlenwerden. (S. Absch. 355. g.). - »7». (1662). Da die Admisston zu der Canonicatöstellc von Seiteder Stift Constanz noch nicht erfolgt ist, wird beim Papst um Beförderung supplicirt. Absch. 369. e.(1663). Die fortwährende Abweisung, welche Püntiner von der Domstift in Constanz erfährt,zum Zweke der JnstructionSertheilung auf künftige Jahrrcchnung den Obern hintcrbracht werden.Absch. 37g. k. ((676). Dem Abgeordneten des Bischofs von Constanz, Sebastian Ludwig von

Vcroldingen zu Sonncnbcrg, Obervogt zu BischofSzcll, wird auf das Begehren, daß der Custorei der^ift BischofSzcll halben eine Konferenz veranstaltet und unterdessen in der Sache nicht vorgefahrcn werde,^antwortet, die Uebertragung der Custorei an den Herrn Püntiner sei in Kraft der päpstlichen Bullebo>l 16(7 geschehen; daß diese Bulle erschlichen worden sei, könne man sich nicht vorwerfen lassen; eSleibe bei der getroffenen Verfügung u. f. w. Absch. 638. kk. »78. (1676). Bei der Konferenz^ V katholischen Orte am 8. Mai zu Lucern wurde zuerst das Schreiben des Bischofs von Constanz^ Hand genommen und die Dcduction der Stift Bischofszell, welche beweisen will, daß seit mehr als^'hundert Jahren alle Custoren der Stift von dem Capitcl selbst gewählt worden seien, hiemit, davpst V. den Orten nicht mehr schenken konnte als er selbst besaß, die V Orte das Recht, denustos zu ernennen, nicht aus der Bulle von 1617 herleiten können. Obwohl entschlossen, an dem, waseinmal besize, festzuhalten, verzichtete man um so mehr auf Anwendung von Gewalt, weil der NuntiusMeldete, der Bischof habe sich bereits um Erläuterung nach Rom gewendet, beschloß daher, dieser Sache"lber an den Cardinal-Patron zu schreiben, aber auch dem Begehren des Bischofs um eine Conferenziu entspreche» und unterdessen, nach dem Vorschlage des Nuntius, die Custorei weder dem von den Chor-een dazu gewählten Chorherrn Gallati noch dem von Uri dazu ernannten Chorherrn Püntiner,