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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1208
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Thurgau.

gefährdet sei. Wird all rokoroneium genommen. Absch. 284. r. (1659). Den Chorherren wird

geschrieben, daß sie den von dem Propst vorgeschlagenen Pfarrer in Bischofszcll und Sulgen anerkennensollen. Ueber die schlecht bestellte Administration der Stift soll zu Baden verhandelt werden. Absch.289. g. (1659). Auf der Engelweihe zu Einsiedcln soll mit dem Bischof von Konstanz oder

dem Domdekan PappnS, falls jener nicht selbst sich einfände, verabredet werden, wie der in Bezug aufdie Stift Bischofszell bei der Visitation gefaßte Rathschlag zu exequircn sei. Absch. 297. u.(1660). Hauptmann Karl Anton Püntiner berichtet, daß, nachdem Chorherr Pfhffer zu Bischofözell daSCanonicat resignirt und ein anderes zu Münster angenommen habe, sein, des Hauptmanns, Bruder jenesCanonicat von Uri, dem der Kchrordnung nach selbes zu vergeben zugestanden, erlangt habe; nun möchtePfhffer gleichwohl an beiden Orten Chorherr bleiben, was aber unthunlich sei, weßwcgen man für seinenBruder bei dem Nuntius intercediren möchte. Wird entsprochen, jedoch wünscht Lucern um gewisser Rc-spectcn willen aus der Unterschrift des Schreibens wegzubleiben. Absch. 606. uumn. (1661).

Auf Bericht, daß Chorherr Pfhffer von Luccrn, nachdem er eine fettere Pfründe zu Münster erhaltenhabe, seine Chorhcrrnstelle zu Bischofözell einem Studer, ebenfalls von Lucern, resignirt habe, wird, inBetracht, daß auf solche Weise der gewöhnliche Umgang unter den Orten in Bcsezung der Stellen ge-hindert werde, gefunden, es sei von den Obrigkeiten über die Zuläßigkeit solcher Resignationen Rath zupflegen. Absch. 320. Ii. »<»7. (1661). Uri, untcrstüzt von den übrigen Ständen, macht Lueern einenVorwurf, zugegeben zu haben, daß Chorherr Franz Pfhffer sein Canonicat zu Gunsten eines Andern rc-signire, wodurch der Umgang der Ernennungen gestört worden sei; Uri, das kraft der herkömmliche»Reihenfolge bereits seine Wahl getroffen habe, könne davon nicht abgehe». Lucern nimmt die Sache inden Abschied. Absch. 324. ü. k!««. (1661) Wenn sich hinsichtlich des von Chorherr Pfhffer be-sessenen CanonicatS kein Accommodcment hervorthut, behält sich Uri vor, bei nächster Gelegenheit eine Dc-liberation abzufassen. Absch. 325. t. !?<»?>. (1661). Laut Bericht Uri'S wurde das Bemühen deöLandammanns Leu, den Canonicatöstreit beizulegen, durch eine von den Gegnern ausgewirkte Bulle ver-eitelt, indem diese den Chorherren gestattet, ihre Pfründen an andere Personen zn übertragen, nnd imWiderspruche mit der Bulle Pauls V. den Orten nur noch die Besezung der Stellen übrig bliebe, überwelche die Inhaber nicht bei Lebenszeit verfügt hätten. Es wird daher beschlossen, bei dem Cardinal-Patron Chigi, Francesco Barberino, unserer Nation Protcctor, Cardinal Raspigliosi, ihrer Heiligkeit ge-heimstem Secrctär, und Cardinal Tatario sich zu verwenden und zwar mit Norwisscn des Nuntius. DasSchreiben soll die demüthige Bitte um Aufrechthaltnng obbcmeldetcr Bulle Papst Pauls V. enthalten,jedoch mit dem Bemerken., daß man sich in dieser Sache in eine rechtliche Action nicht einlassen könnte,sondern kraft der Souveränität nichtentsprechendcn Falls auf Mittel denken müßte, sich selbst Schuz z»verschaffen. Gegen Luccrn soll dieser vorgegangene Act gerügt werden. Absch. 338. d. k57« (l661)-Ueber die Hauptangclegenheit gegenwärtiger Konferenz, den Streit wegen der Canonicatsstelle zu Bischofö-zell, referirt Hauptmann Karl Anton Püntiner. Da Herr Studer das von Herrn Pfhffer restgnirteCanonicat abzutreten keineswegs entschlossen ist, sondern sich an der von der sacru. rot» erbettelten bull»nominntioms et eontirmiitioin» und an die Assistenz hoher Herren halten will, soll einstweilen die Ant-wort auf die an den Papst und einige Kardinäle abgegangenen Schreiben abgewartet, im Vcrzögerungs-falle eine angelegene Erinnerung nachgesandt, nach Eingang der Antwort eine abermalige Conferenz zu^