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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

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»i Länge und Breite nach Angabc errichtet und zu nichts ander», als zu», angegebenen Zweke gebrauchtwerde. Absch. 706. u. 551 (1679). Wegen der Unkoinmlichkcit der Kanzel und der Stühle für denkatholischen Gottesdienst in Aadorf soll auf der Jahrrechnung eingetreten werden. Absch. 7lt. c.(1679). Ein Abgeordneter von Zürich und der Landvogt mit den Amtleuten sollen die Kirchen-stühlc zu Aadorf auf eine für beide Konfessionen möglichst zwekdicnlichc Weise abändern. Absch. 7t3. t. 55« (l680). Auf Anzeige, daß Zürich bei den, Landvogt und darübcrhin auch bei Lucern denPfarrhcrrn von Wcrdbühl wegen schimpflicher, den Landfrieden vcrlezender Rede verklagt habe und dießdem Bstchofe als Ordinarius und dem Internuntius zugeleitet worden sei, findet man angemessen, denErfolg abzuwarten und, sofern unterdessen kein Bericht erfolgt, bei der folgenden Jahrrechnung weiterdarüber einzutreten. Absch. 725. l. »54. (1680). Der Pfarrer von Aadorf klagt, daß dem leztenAbschiede nicht in allen Dingen nachgekommen werde, wie betreffs Abänderung der Kirchenstühle, derKanzel, Aufbewahrung der Todtcngebcine in dem auf lutherischem Boden stehenden Beinhause, Läutender Betglokc an gewissen Tagen, u. s. w. Beschluß: Der Landvogt soll Bollzug verschaffen. Absch.727. cco. '

14. Stifte und Klöster.

Clausur. (S. auch deutsche gemeine Vogtcien überhaupt, Art. 186188, 192195, 260.).

Ärt. 555. (1664). Bezüglich der Angelegenheit der Clausur der Fraucnklöster wird dem Land-dogt Joh. Franz Arnold der Befehl crtheilt, daß er keine daherige Novität zulasse, sondern alle Bcgeg-»>fse berichte. Absch. 394. o. 55«. (1671). Der Prälat von St. Urban bewirbt sich um Einführungder Clausur in den thurgauischen Franenklöster». (S. Absch. 530. t!.). 557. (1671). Bezüglich derKlausur der thurgauischen Fraucnklöster soll der Prälat von St. Urban es bei dem vor Jahren durchde» Nuntius Borromäuö Angeordneten bewenden lassen. (S. Absch. 531. b.). 55«. (1672). EinSchreiben des Ordenögcnerals der Cistcrzienscr Klöster erneuert die Zumuthung, in den thurgauischen undandern Klöstern dieses Ordens die Klausur einführen zu lasse». Auf früher erörterte Gründe gestüztwilen die Ehrengesandtcn von Uri bei dem Nuntius Vorstellungen dagegen machen. Absch. 546. 2/.

55». (1072), Wegen der beabsichtigten Klausur der Fraucnklöster solle» Landschrciber Rcding undLandrichter Härder Acht geben und berichten. (S. Absch. 553. ä.).

BischofszeU.

... (1651). Chorherr Pfarrer Gallati von Bischofszell trägt im Namen der Stift per-

onlich Beschwerden und Wünsche vor, betreffend die Bcfugniß, bei Bereinigung der Zehnten die Bauernauf den Eid zu verhören, die»katholischen Lchenlcutc laut aller Verpflichtung zu den kirchlichen Diensten,Hnbcischaffug des Wassers und Salzcö und zur Tragung des Kreuzes bei Processionen anzuhalten, denAltar in Sulgen einzugittern und die Fertigung eines von dem Konvertiten Jakob Schenk zu Gunters-pausen an die Stift gekauften Gutes gegen die Einsprache des Landrichters Häberlin durch Appellationcrzwekcn. Vorläufig werden diese Begehren dem Landvogt empfohlen. Absch. 43. b. 5« 1 .(1657).Kan soll darauf denken, mit Hilfe und Rath des Bischofs von Konstanz dem zerfallenen Haushalte der^tift aufzuhelfen. Absch. 200. I. - 5«2. (1659). Katholisch Glaruö trägt an, sich der St. Pclagien-0t anzunehmen, deren Oekonomic durch Ankauf der Herrschaft Berg und die Uneinigkeit der Chorherren