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Thurgau.
Ermächtigung erhalten hatten, wird diesem und dem Landschreiber das Nöthige überschrieben, (S. Absch-22t. u.). — 4?»t» (1657). Der Anzug wegen der neulich geschehenen Feiertagsstörung zu Fraucnfeld undwas diesfalls dem Landvogt befohlen worden, wird den Obern hinterbracht. (S. Absch, 222. <!.). —-4!»I (1058). Ein Antwortschreiben des Bischofs von Consta»; wegen den Pfarreien Mühlheim, Wciwfelden und Gachnang, sowie betreffend den künftigen Landvogt des Thurgauö, der bezüglich des Ver-haltens in Religionssachcn nicht ganz znverläßig sein dürfte, wird namentlich mit Rüksicht auf den leztcr»Punkt dem Abschied abschriftlich beigelegt, damit diesfalls auf nächste Confcrcnz instruirt werden könne.Absch. 244. 5. — 4!»Ä (1658). Der Prälat von Einsiedel» hat keine Verpflichtung gegen die PfarreiGachnang, sondern der Bischof von Konstanz als Collator hat für Verbesserung dessen, was nöthig ist,zu sorgen. Absch. 240. i. — 4M! (1058). Auf Bericht deö Landschreibers, was der neue Landvogt i»Bezug auf die Religion tentirc, daß er nämlich an Feiertagen zu ernten gestatte, Substituten der ander»Confesston einzubringen meine, eine katholisch gewordene Weibsperson von der Wallfahrt nach Maria'Hilf abzuhalten versuchte, besonders aber den Ausspruch der Säze der andern Religion excquiren z»wolleil sich vernehmen lasse, wurde dieses dem Landfrieden, dem Vertrag von 1631 und den Abschiede»von 165 l und 1653 zuwiderlaufende Verfahren in der allgemeinen Sizung anzuziehen gut erachtet, wobeidenn auch Laudvogt Hirzel alles Gute versprach. Absch. 251. 88. — 4!»4 (1058). Auf Bericht deSLandschrcibcrö Reding und deö Landammailiis Rüpplin von Frauenfeld, das Landvogt Hirzel an MariiHimmelfahrt zu arbeiten erlaubt habe, wird an den Landvogt ein RemonftrationSschreiben gerichtet und,da er sich auf die von Zürich erhalteile Bewilligung berufen hatte, auch bei Zürich dagegen Klage erhöbe»Absch. 259. (I. — 4i»S (l059). Dem Landschrcibcr wird in Abwesenheit des Landvogts (zu Innsbruck!befohlen, er soll den in Orlishausen („Etliöhauseu") in die Hauscapcllc cingesezten Taufstcin des JuiikclZollikofer entfernen lassen und das damit eingeschlichene Exercitium der andern Religion abschaffen; überhauptsoll er dafür sorgen, daß keine Neuerungen aufkommen. Absch. 801. 1. — 4M». (1000). Auf schriftlichund mündlich angebrachte Klage der Stift Fischingen gegen Landvogt Hirzel wird beschlossen, mit cinci»Mahnschreiben an den Landvogt zu gelangen. Absch. 302. b. — 4?»7. (1000). Der Landschrciber uissder Landammann (Dominik Rüppli) berichten, was für eine lästerliche Ungebühr von den Unkatholische»zu Frauenfeld am lezten Auffahrtslage verübt worden sei. Der Landschreiber wird daher aufgefordert,auf die Jahrrcchnung zu berichten, ob und wie der Landvogt die „Verbrecher" gestraft habe und ob 0etwa die Sachen „verglimpfcn" wolle, in welch' lczterm Falle man auch den Landvogt neben den Hauptschuldigen strafen will. Absch. 304. <1. — 4?»8. (!000). Das von den Unkatholischcn zu Emmiöhofe»Egelshofcn („Emmishofen") an den Landvogt gestellte Gesuch, eine neue Kirche bauen zu dürfen, kann nicht gc'stattet werden, wird indessen in den Abschied genommen. Ibid. k. — 4M». (1000). Lucern soll den nc»'antretenden Landvogt beauftragen, den Schaffner in Wintcrthur zu mahnen, das in Aadorf besser MParamente gesorgt werde. Ibid. g. — (1000). Abt Placidus von Fischingcn verlangt Schuz füt
folgende Berechtigungen: 1) Junker Hans von Ulm zu Wellenberg habe ihm als Collator von Lustcn!viele Eingriffe gemacht und große Kosten verursacht, die derselbe ihm laut erhaltenen Ortsstimmcu zu crsezc»Wichtig sei. 2) Der Prädicant zu Lustors habe neben andern Verpflichtungen gegen den Collator auchals Besizer des kleinen und großen Zehntens das PfruudhauS zu unterhalten. 3) Der Collator sei bc'fugt, die Pfründe mit jedem beliebigen in der Eidgenossenschaft examiuirten Prädicantcn zu besczcn u»^