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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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Thurgau. ^

sandten zuvor genehmigt; es soll ferner die lange unterbliebene ""ich-

richtsherren wieder vorgenommen und der Gesandtschaft von Bern soll vcr cn c " ''

Bcisczung des Transfixcs sich etwas angemaßt habe, worüber zu d.tpon.rcn en ^ tischen zu

zustel^. Absch. 12«. u. - 2t?«». (1654). Bei Anlaß einer vorgebrachten Klage der Eva. gel.sch n zu

Altstätten wegen Beeinträchtigung durch die katholischen Mitbürger erinnern Zürich und cvarige > ? ° '

wie im Tannegger Amt, wo dem Bischof von Constanz und dem Abte von Fisching?» >c cm '

zustehe, zwar der Abt erklärt habe, ebenfalls zu eonsentiren. daß die Evangelischen i« d-r Aemterbe ezu g

bedacht werden, der Bischof dagegen aus die katholischen Orte sich berufe, daher d-uu er " in

werde, die bereits bewilligte Mahnung zur Beobachtung des Landfriedens an den Bstcho ° 9

lassen. Sie geben ferner zu bedenken, daß wegen des Hutabziehenö in Sittcrdors so vic

und Beschwerliches begegne, daß Ursache genug vorhanden sei, dem Abt von St. a cn im a

sämmtlichcr regierenden Orte zu schreiben, er möchte laut der frcuiidlichcu Er aruug vom

auf sene Forderung Verzicht leisten. Die Gesandten der katholischen Orte >- - ) " ' ' ..

Beschlüssen nicht bevollmächtiget zu sein. (S. Absch. 122. x.) - (1b--).

Bcdrükung der Evangelischen im Rheinthal, Thurgau und besonders »n Toggcnburg. (S. 2 st)- . -

24«,. (1655). Dem Landvogt wird befohlen, nachzuforschen,waß bncbischcr, jage,

Insolenz" sich der Prädicant zu Aadorf gegen den Pfarrherrn daselbst unterfangen habe, ^^

dann ehestens den katholischen Orten übcrschikt werden. Absch. 139. o. - 2.«2. (165-). Der Landvogt

soll Erkundigung einziehen und daö Ergebniß den katholischen Orten einbcricvten, an ^

vnsere Ehdtgnossen Zürich auf einen Priester im Thurgauw, der Mf ernste

auf der Cantzel inprobicrt haben soll, zefulminircn bedacht wcrent. » e - ' . ^

Schreiben antwortet Landvogt Zweifel entschuldigend, er habe zwar die Feiertage e re ei

laubniß crtheilt, aber nicht gegen die Mandate, werde auch die, welche nicht gefeiert a cn, uu)a '

einem bequemen Tage nachzufeiern; ebenso werde er in Betreff der Quartierhauptmann t-n

fehlen nachkommen; wenn aber die wegen der Juden aufgelaufenen Kosten vorr der Lau ) ' ^

dieselben durchaus verweigere, bezogen werden sollen, bitte er nm einen bei höchster Strafe ange ez en

Absch. 187. n. 2t«,t (1656). Dem Schultheißen, Räthen und Gemeinde katholrschcr trcigion zi

Frauenfcld wird arrf das Schreiben vom 29. August erwidert, sie sollen den geschehenen Drohungen grui

lich nachforschen und sie in Schrift verfaßt einsenden. Absch. 193. g. (16-r). Bcvrr man a

den Nuntius sich wendet, ist der Verwalter von Tobel-zu Berichterstattung aufzufordern wie e

dem Priester in Tobel verhalte, über dessen ärgerliches Leben geklagt worden ist. Alstch. . - < - '

(1657). Werner Hurter erhält als Abgeordneter der Katholischen zu Frauenfcld den Bescheid. keine

Anlaß zu Störungen zu geben; über Speciclleres werde später eingetreten. Absch. 2«-. ß. -

(1657). Was zu thun sei, wenn Zürich im Thurgau festcir Fuß fassen und die Paritat behaupte» ,

sollte durch einen Ausschuß begutachtet werden. Ibrä. lr. 2t««. (165<). Dem Landvogt >s '

katholischen mitregierenden Orten zugesprochen worden, daß er sich auch ferner in dem einen

unparteiisch halte, gegen die Gerichtöherren aber der Gebühr nach handeln solle. Absch. 212. q. .

(1657). Auf den vom Landschrcibcr eingelangten Bericht über Störung des Festes Maria .,-»mi»e fa rt

durch Einsammeln von Haber ab Seiten der Unkatholischcn zu Frauenfeld. wozu sie vom Landvogt die