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Thurgau.
und Appenzell J.-Rh. sollen um ihre dießfällige Ansicht ersucht werden. Absch. 85. v. — A72 (1653)Die katholische Gemeinde Frauenfeld ersucht die regierenden katholischen Orte um Ratification deö »i>>der evangelischen Gemeinde abgeschlossenen und von beiden Theilen unterm 24. Januar angenommene»Vergleichs betreffend die Zuständigkeit der Stadtkirche St. NicolauS, der St. Johanueskirche zu Kurzdorf untder Pfarrkirche zu Obcrkirch. 1616. Lo. — 471 (1653), Da die Kirchen- und Altarzierdcn zu Aadorf >»schlechtem Stande sich befinden, so wird mit den Gesandten Zürichs deßwegen geredet. Lucern wiffersucht, dem Vertrag wegen der Pfarrei Aadorf nachzuforschen. 1616. Iii». — 47/4 (1653). Die Bemerkungder katholischen Orte, daß in Aadorf die Paramente nicht in gehörigem Stande unterhalten nnd de>Priester nicht gebührend besoldet werde, wird von Zürich u6 rokorouclum genommen. Absch. 103. W. ^47» (1653). Nach gegenseitiger vertraulicher Begrüßung wird ein Schreiben deö LandvogtcS vorgelegtwelcher in Bezug auf den in Baden den thurgauischen Ausschüssen gegebenen Rcceß sich entschuldigt, nich'gehörig zu Beantwortung der vorgebrachten Beschwerden „verfaßt" gewesen zu sein, und nochmals darübelangehört zu werden wünscht. Es wird gefunden, daß er auf die nach Zug angesczte Confcrcnz cingclade»werden solle. Dabei steht zu erwarten, ob daö in der Kanzlei zu Baden ausgefertigte, von den V Orte»aber förmlich revocirte Instrument zurükgegeben worden sei. Damit künftig nichts Aehnlicheö begegnesollen alle wichtigen Erlasse vor ihrer Aushändigung in voller Session verlesen und bestätigt werde»'Absch. 106. n. — 474» (1654). Nicht zu vergessen, daß Aadorf mit Paramentcn versehen werde. Absch115. o. — 477. (1654). Landammann Bclmont veranlaßt den Beschluß, daß der Abschied von 162kbetreffend die Pricstcrpfründc Aadorf, nachgeschlagen nnd, wenn Zürich nicht als Eollator zur Bcischaffunjvon Paramentcn angehalten werden könne, etwa bei den benachbarten Klöstern um daö Nöthige nachgesucht werde. Absch. 117. i. — /t78. (1654). ES wird ein Schreiben deö Landvogts Wirz und ei«anderes der GerichtShcrren und der Landschaft vorgelegt, betreffend den auf lczter Jahrrechnung erlangte»auf der Conferenz in Zug wieder aufgehobenen Abschied, dessen Aushändigung bei 1000 Thalcr Büß'geboten ward. Dabei war auch die Jnformalität eingetreten, daß Bern, daö in dieser Sache nichts mitzureden hat, den badischcn Rceeß durch Beifügung eines Transfixes bestätigte. Da nun SchultheisDulliker und Landammann Arnold nachweisen, daß in den Receß Dinge aufgenommen worden seien, v»ldenen in der Session gar keine Rede war, fand man hochnothwendig, die „verlaufenen Geschwindigkeiten,'da sie großes Präjudiz auf sich habe», nicht ungeahndet hingehen zu lassen und besonders schon jezt dalüber sich zu verständigen und zwar um so mehr, weil verlautet, daß ein Ausschuß von der ganzen Laissgrafschaft bereits aufgebrochen sei, um die hochobrigkeitliche Ratification für den BcfrciungSabschied vo"Ort zu Ort auszuwirken, ja sogar laut Bericht des Landvogts der Landeshauptmann sich gelüsten lassden Landvogt nach Zürich zu citireu, sofern er etwas dagegen anzubringen habe. Als daö Angemcssensi'wird nun erachtet, vor der Hand durch Eilboten den Obrigkeiten von der Sache Bericht zu geben >»^dem Ersuchen, die thurgauischen Ausschüsse vor die künftige Jahrrechnnng zu weisen nnd ihnen die A>^händigung des Originalrecesses an die Kanzlei zu Baden als erste Bedingung zu bezeichnen, wobeiihnen dann, um die Obrigkeiten vor fernern Molestationc» zu bewahren, einen andern auf die Billigtgegründeten Abschied zustellen kann. — Dieser Verlauf der Sache gibt zu folgenden Jnstructionöanträg^Anlaß: Dem Landschrciber von Baden, der solche „Vnmueß" verursacht hat, den Befehl zu erthcilen,er keine Stimme oder Erkanntniß mehr herausgebe, es sei denn die Redaktion von den betreffenden ^