Thurgau.
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authentischen Verträgen und Abschieden den, Bischof zugehörc. Der Landvogt habe nun zwar die be-schwerdeführenden Steiner ab- und zur Ruhe gewiesen, allein sie werden sich appellircnd nach Baden andie Tagsazung wenden. Er bittet, den Bischof bei seinem Rechte zu schüzcn. Wird mit bereitwilligemErbieten zur JnstruetionScrthcilung nach Baden in den Abschied genommen. Absch. 325. p. — 3«S(1661). Stein vor der Brüke, Eschenz nnd Mammcrn appclliren gegen daö in Frauenfcld gefällte Ur-theil, laut welchem ihnen auf Klage der rcichcnauischcn Beamten die Anschaffung eines LcdischiffS darumuntersagt wurde, weil nur Reichenau und Lindau Lcdischiffe zu haben berechtigt seien, werden aber eben-falls abgewiesen; doch rcscrvirt Zürich den Streitfall für die X Orte wegen der Jurisdiction auf demSee. Absch. 327. eo. — 5t«5t (1662). Die Schisslcute von Stein vor der Brüke, von Eschenz undvon Mammcrn (Beat Böschenstein, Hans G. Sprenger, Beat Stäheli, HanS, Niklauö und Isaak Suter,Hans Diener, Lorenz Felber) bitten mit Hinsicht aus den ergangenen abweisenden Beschluß von lezterJahrrechnung und in Betracht, daß der halbe Theil des Unterstes Eigcnthum der VII Orte sei, Reichenaunur als Gerichtsherr der am thurgauischen Ufer liegenden Ortschaften und zwar einzig niedcrgcrichtlichcRechte auf diesem Thcilc des Sees anzusprechen habe, cö hiemit unbillig sei, fremde reichcnauische Schiff-lcutc bei der Schifffahrt zu schüzen, die LaudeSkiudcr dagegen von dem Schifffahrtsrechte auszuschließen; fernerweil der Verkehr auf dem See und das Bcdürfniß, die eigenen Productc selbst auszuführen, mit der Zunahmeder Bevölkerung und dem bessern Anbau des Bodens im Thurgau sich vermehrt habe, — um endlicheBewilligung ein Ledischiff zn bauen. Beschluß, auf der folgenden Jahrrcchnung die Sache zu behandeln.Absch. 347. lc. — 5t«'4 (Ibv2). Nach Verhör cincö vom Landvogtc Amrhhn und vom Bischof vonConstanz eingelaufenen Schreibens wird gefunden, die Schifflcutc von Stein seien mit ihrem Gesuch ab-zuweisen. Absch. 347. s. — g«». (1662). Bern nimmt mit Rüksicht auf den Bericht Zürichs all rv-torimllum, was auf der Jahrrechnung hinsichtlich der Schifffahrt aus dem Unterste im Thurgau zu ver-fügen sei. Absch. 356. k. — 3««. (l662). Dem Begehren der Schiffleute von Burg, Eschenz undMammern hält im Auftrage des Bischofs von Constanz Procurator Schaufclbergcr das von den Ständenerlangte Urthcil und das jene Schiffleute von der Ledischifffahrt nach Lindau ausschließende Recht derreichenauischen Schiffer entgegen. Die Sache wird wieder in den Abschied genommen. Absch. 358. n.—-!«?. (>662). Die katholischen Orte wollen das von der Reichenau in Anspruch genommene Recht derdie Anwohner des Untersees ausschließenden Schifffahrt nach Lindau schüzcn, um nicht den Zürchern undder Stadt Stein gefährliche Vorthcilc einzuräumen. Absch. 363. ä. — 5t««. (1663). Bei dem Mangelan eigenen Marktstättcn im Thurgau hat die Abschaffung der hausirendcn Krämer einige Bedenklichkeitcn;es könnte aber mit Zürich, dem Bischof von Constanz und dem Abt von St. Gallen in eine gemeinsameBcrathung darüber eingetreten werden. Absch. 375. n. — 5t««. (1664). Den Brüdern Bartholomäund Hans Jakob Gonzenbach von St. Gallen wird für den in ihrer Gcrichtöhcrrlichkeit gelegenen, er-kauften Flcken Hauptwhl mit Vorbehalt der innerhalb vierzehn Tagen von den Ständen zu erklärendenRatification Marktrecht verliehen. Absch. 396. k. — 37«. (1666). Dem David Wügerli und seinenSöhnen in Steckborn wird daö Gegenrecht in der Schifffahrt auf dem Rhein und Unterste bewilligt, daßsie nämlich die in Steckborn gewachsenen Weine und Früchte abführen mögen, sofern keine ältcrn Brieseund Siegel dagegen seien. Absch. 442. tt. — 37 I. (1667). Da das Gesuch des David Wügcrlin vonSteckborn, worüber schon verabschiedet worden, nochmals von Steckborn, Mammcrn, Eschenz und Stein