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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

Penzell, Schwarzfärber, wird von der Mehrheit bewilligt, in Ermatingen sich zu sezen und sein Hand-werk zu betreiben, wofern die Gemeinde daselbst ihn gutwillig annehmen werde und er Andern ohneNachtheil sei. Absch. 284. k. 352 (1059). Constanz macht Einwendung gegen die von SebastianOberteuffer in Ermatingen unternommene Einrichtung einer Schwarzfärberei. Der Landvogt erhält dieWeisung, diesen Bau nicht aufkommen zu lassen; somit wird der limitirtc badische Abschied zurükgcnom-men. Absch. 286. 1<. 353 (1659). Aus daö Schreiben des Landvogts, daß die Thurbrüke zu Wcin-fcldcn durch daö Waldwasscr sehr beschädigt und der Reparatur bedürftig, im ganzen Thurgau auch keineBrüke über die Thür vorhanden, jene Brüke daher als ein allgemeines Bedürfnis zu betrachten und da-her das von Zürich als Besizcriu der Herrschaft Weinfeldcn, der im Jahr 1459 vom Kaiser dieErbauung dieser Brüke und der Bezug eines Brükcnzollö bewilligt worden sei, gestellte Gesuch um Be-willigung eines den dritten Theil des gewöhnlichen Schifflohnö übersteigenden Zolls begründet sei, wirdgeantwortet, die Confercnz sei dieß zu bewilligen nicht compctent; die Gesandtschaften nehmen es aberad.rokorondum. Ibid. I. 35Ä (1659). Nachdem Dießcnhofeu vor Jahren dem Kloster Paradies dieErrichtung einer Bleiche bewilligt, nun aber diese Bewilligung wieder zurükgezogen hat, empfiehlt Schwhzdaö Kloster zur Beschirmung bei seiner Einrichtung, was in den Abschied genommen wird. Ibid. n.355 (1659). Das wiederholte Gesuch um Zollerhöhung auf der zu reparierenden Thurbrüke zu Wein-feldcn gibt Veranlaßung, bei den katholischen Amtleuten sich zu erkundigen, wie sich mit der Not-wendigkeit der Reparatur verhalte und ob man sie nicht besser unterlassen solle. Absch. 289. k. 35<»(1659). Auf kommender Tagsazung ist Paradies wegen der Bleiche gegenüber Dießenhofen in Schuz zunehmen. Ibid. o. 3»?. (1659). Dem Franz Betschart von Schwhz, Verwalter zu Paradies, ist zuantworten, daß man das Kloster bei der Bleiche schirmen werde und er gegen eine dafür von Dießen-hofen geforderte zu starke Auflage Protestiren solle. Absch. 29t). eoe. 358. (1659). Bezüglich derZollremedirung zu Constanz, Schaffhausen und Stein, wegen welcher Basel sich beschwert, wird Schaff-hausen eine Confercnz ansczcn. (S. Absch. 296. k.). 35?» (1660). Ein älterer zwischen der StadtDießenhofen und dem Kloster Paradies bestehender Vertrag, betreffend eine auf den Gütern des Gottes-hauses, in der Jurisdiction Dießenhofens, errichtete Bleiche des Gotteshauses, wird rechtsgültig erklärt,mit dem Zusaze, daß keine andern als die für die Bleiche und Walche erforderlichen Gebäude errichtetwerden dürfen, das Lehen von Paradies besezt, die auf der Bleiche vorfallenden Streitigkeiten vom Ge-richte Dießenhofen entschieden werden sollen, ehrliche Bürger Dicßenhofens bei der Besezung der Bleichevorzugsweise zu bcrüksichtigen seien. Absch. 906. 3<5i». (1660). Ermatingen bittet unter Hin-weisung auf die dortigen bcsondcrn Freiheiten, z. B. einen kleinen und großen Rath, besondere Gerichteu. dgl., und aus die zunehmende Bevölkerung, um Gestaltung von Wochen- und Jahrmärkten und Hal-tung geschworener Handwerke. Nachdem dieß den umliegenden Orten verkündet und ihnen ein Terminvon acht Tagen für Eingabe allfälliger Einwendungen angesezt wordeil war, werden die begehrten Wochen-und zwei Jahrmärkte und die Ucbung aller Arten Handwerke bewilligt und damit auch die gegen Ein-richtung der Schwarzfärberei OberteuffcrS erhobenen Einwendungen erledigt. Ibid. mm. 3<»H.. (1661)-Der Abgeordnete des Bischofs von Constanz, Dr. Raßlcr, bringt vor, wie die Stadt Stein am Rheinwider alles alte Herkommen sich unterstehe, eine neue Schifffahrtmit den Wehnen, so an dem vndcrnSee erkaufst werden, vfzuerichten," obgleich diese Gerechtigkeit kraft mehr als hundertjährigem Posseß und