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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

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betrügerischen Verkauf in diesem Sinne entschieden werde. Nach Euisu..l ocr om >s )o ^

und vom Domdckan Brümsi eingegangenen Schreiben und ans mündliche ^ "ermuntern -

Arnold von Uri wurde angemessen erachtet, die Parteien zu einer gütlichen ^er M i '

wenn diese nichts verfange, möchten sie den Landvogt als eompetenten Richter entscheid. ^ch

dem Landvogt wurde geschrieben, er möchte die von der Stift vorgebrachten Motive ^ >derselben die Hand bieten. Absch. U4. n. - 2«». (l«55). Der zwischen der SNst Bischofs ndSixt Werner Brümsi von Hcrblingen, Domdckan zu Aichstädt, erfolgte Abkauf der ^errs )af i 'in Betracht verschiedener der Stift zum Nachthcil gereichender Umstände und entgegen cm crl inUrtheil des LandvogtS. aufgehoben, doch der Stift auferlegt, auf 50t, Gulden Wcnds )°z zu^und die bezogenen Einkünfte dem Bcsizer zu vergüten. Obcrvogt Wirz, im Rainenweitere Appellation vor. wogegen die Stift protestirt. es sei denn, daß für d.e P^-°sttosten gnmgeVertröstung gegeben werde. Absch. 14«. kkk. - 27«. (,«5V). Auf Klage des Propsts »»d daß

Brümsi bei dem bischöflich constanzischcn Eonsistorium eine oikntw z,m''m>pwn.> wegen

Berg betreffenden Rechtshandelö ausgewirkt, dagegen die gegen das Endurtheil erhobene ppc eführt habe, wird dem Propste gcrathen, sich nach Muri zum Nuntius zu verfügen und ihn um sc z ,zugleich aber auch der Bischof an ein früher in derselben Sache übcrsandtes Schreiben erinnerlW. k. 271. (1657). Air dcir Bischof von Consta»; wird ein kräftiges B>ttschrc>bcn !" ""

Stift erlassen, damit' er die Stift gegen die neuen Molestationen ab Seiten der Biilinstschen l )

205. uu. 272. (l«57). Daö Gesuch der St. Pclagicustift zu Bischofszeil,c gegen as ' cg»mcnthurgauischeir Gerichtsherrcil zu schüzcn, wird den übrigen Orten zur Iintiumensci

Zusammenkunft mitgetheilt. Absch. 225. o. 27«. (>«58). Im Namen lamm e)

Thurgau stellt Werner von Ulm zu Grießenberg das Gesuch, auf nächster badischcn ^ '

desBergischcn" Auffalls erlassene sehr präjudieirlichc Erkauntnis; zu rcvidircn. Alstch. . - ^ ^ -(l«50). Wegen der zwischen der Stift Bischofszell, als Besizerin der Herrschaft Berg, und cn cru)^Herren der Landgrafschaft schwebenden Differenz des Siegels halber hofft der Bischof von on z,werden die regierende,l Orte dießfalls eine Revision gestatten und diese auf nächste badstche ^hrrechnungrcmittirt werden. Man findet aber, wäre zu Vermeidung großer weiterer Kosten das Beste, >c ar-teten würden sich an der obrigkeitlichen Distinction bezüglich Bcstegclung des Landvogts n»e er er> rHerren genügen lassen; sollte aber an einer Revision festgehalten werden, lo ist es an den Obern, Ii )dießsallö zu'entschließen. Absch. 28«. I>. - 27». (l«50). Den GerichtSherre.l gestattet i)re^.n.sprachen gegen den Vorgang der über die Herrschaft Berg ausgestellten Vcrschreibung un ^

erst auf folgender Tagsazung zu erörtern. Absch. 200. <i. 27«. (lt>5!>). Ans den Vortrag er )lichen Abgeordneten Obervogt Wirz, daß die Landrichter Häbcrli und Elte» die HcrrlchasUcberschlag an sich ziehen wollen, der Bischof aber an dicß Lehen, weil es ein adeliches sei, dashabe; ferner daß der Bischof zwar die Visitation der Stift Bischofszcll geschehen lohe», dabei abel nr )eigene Deputation vertreten sein wolle, damit der geistlichen Immunität nichts zuwider geschehe, da ^die Bauern nicht berechtigt seien, ohne Konsens des Lchenhcrrn Wcidgangsvcrträgc aufzuuchtcn, nnbeschlossen, der Theilnahme an der Stiftsvisitation nichts entgegen zu sczcn, über die andern zwe, ^ nn^cden Bericht des LandvogtS abzuwarten und dieselben indessen url rokeromlum zu nehmen. u. ir >.