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Thurgau.
Die Orte sind einverstanden, den Arrest auf der Commende Tobel aufzuheben, sobald Herr Rütti fürseine Ansprache bezahlt sei. (S. Absch. 468. n.). — 22?. (1668). Die Frage, ob dem Begehren desNuntius um Aushebung des vom thurgauischen Landvogt wegen der Forderung des Herrn Rütti vonWhl an Comthur Neuland der Comthurei Tobel auferlegten Arrestes entsprochen werden dürfe, veran-laßte den Zusammentritt gegenwärtiger Consercnz der vier alten katholischen Orte. (Waö in Sachen ver-handelt wurde, s. Absch. 468. a.). — 22?. (1668). Erörterungen wegen des Arrests zu Tobel. (S.Absch. 472. u.). — 22<i. (1668). Schwyz beklagt sich, daß Landschrcibcr Zurlauben die Acußernng vonSchwhz über den Arrest zu Tobel auf der Bremgartencr Konferenz im Abschied unrichtig wiedergegebenhabe. (S. Absch. 473. oe.). — 22?. (1668). Zug bringt an, daß in Betreff einer gegen Zürich aus-gcstoßenen ehrverlezlichen Acußernng dem Landvogte die Kundschaft eines Religiösen von Mellingen ab-gehe, der Beichtiger in Dänikon war, daher der Nuntius ersucht worden sei, dem Prälaten von Wettingendie Abhörung dieser Kundschaft zu übcrbindcn, der Nuntius jedoch nur unter der Bedingung entsprechenwolle, daß es dem Beklagten weder an'S Blut noch an's Leben gehe. Es wird hierauf diese Versicherungdurch Ausstellung eines Recesses crtheilt. Absch. 487. ci. 22k?. (1669). Salzherr Melchior Steiner,Bürger der Stadt Basel, klagt, daß Landvogt Lussi vor etwa zwei Jahren ihm durch Bedrohung, ihnwegen gewisser Mißredcn, die er im Thurgau gegen den Stand Zürich hätte fallen 'lassen, um 6t)t)t)Gulden zu strafen, ja um Leib und Leben zu bringen, 832 Louisthaler abgenommen, aber, laut ertheiltemAttestate, selbst ihn als nicht bußwürdig erklärt habe. Nach Einvernahme der angebotenen Zeugen wirdLandvogt Lussi zur Rükcrstattung jener Summe verfällt, Steiner auch der von Landvogt Wickhard ange-legten Buße von 566 Thaler sammt Regal ledig gesprochen, zugleich Wickhard beauftragt, auf das imThurgau vorfindliche Gut des Landvogts Lussi zu Sicherung Steiners Arrest zu legen. Lussi erwidert,daß die 832 Thaler lediglich ein Geschenk gewesen seien; übrigens habe Steiner ihn, wenn er gegen ihnzu klagen habe, vor seiner Obrigkeit zu suchen; hier in Baden aber gebe er, da er als Gesandter hier sei,weder rechtlich noch gütlich Antwort. Dabei übergibt er den Gesandten Obwaldens eine ProtestationS-schrift sowohl gegen Steiner als gegen Fidel von Thurn, der als Kundschaftssager gegen ihn ausgetretenwar. Absch. 496. s. — 22k». (1669). In Bezug auf das von Herrn Abegg von Schwhz im Namenseiner Prinzipalen „angezogene" Haus zu Wcinfeldcn, „welches die Herren von Zürich auf die Ohn-muetische zu verantworten verwhsen," wurde die Sache dahin gestellt, daß man dem Herrn StatthalterSpöndli Copiccn von den eingelegten Schriften zustellen solle, die er gehörigen Orts hinterbringen undauf Mittel Bedacht nehmen wolle, wie dem langwierigen Handel eine Gebühr und Billigkeit verschafftwerden möge. Ikul. ü. — 25tt». (1676). Auf den Wunsch des Bischofs von Konstanz, daß die Märchenzwischen der Landvogtei Thurgau und seinem Amt und Stadt BischofSzcll erneuert werden möchten, undauf den Bericht, daß aus den drei alten Vogteicn Göttlichen, Güttingen und Bstchofszell dem Landvogtder Bußcnantheil verweigert werde, erhalten Bürgermeister Grcbel, Spitalhcrr Joseph Amrhyn und Land-ammann Ehrlcr den Auftrag, wegen diesen Sachen sich an Ort und Stelle zu verfügen und dieselben inRichtigkeit zu bringen, zugleich aber auch den Ettcr'schcn Erben von Birwinkcn und der Stift BischofSzclleine Vergleichshandlung anzubieten und wegen der Reparatur des Schlosses zu Fraucnfcld dem Land-vogt ihre Ansichten zu eröffnen. Absch. 566. II. — 2ÄA. (1676). Der Hofmeister des Klosters Katha-rincnthal bittet die katholischen Orte, sich eines von Zürich auf dasselbe gelegten Arrestes anzunehmen.