Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1155
Einzelbild herunterladen
 

Thurgau.

1155

(S. Absch, 495. k.) 34. (1669). Nachdem Daniel Bussi, des Raths von GlaruS, gegen Vertheilungvon nahezu 3999 Gulden zum Landvogt im Thurgau gewählt, und in ähnlicher Weise dem FridolinBlumer, erwähltem Landvogt nach Lauis, ungefähr 2299 Kronen zu zahlen auferlegt worden waren, wurdein Erinnerung an die aus gleichen Gründen beanstandete Wabl des Jost Zweifel (1655) und des I. JakobBlumer (1661) an GlaruS am 5. Juli die Erklärung gesandt, man werde ohne erfolgte Rcmcdirung diesesMißbrauchS keine glarncr'schen Landvögtc mehr admittiren. Die Gesandtschaft von GlaruS machte inzwischenVorstellungen gegen solche Zumuthnngcn; GlaruS sei ein freier Stand, der gemeine Mann habe weiternichts zu genießen, die Landvögte werden gegen die Untcrthanen nicht strenger verfahren. Dessen ungeachtetsandte man am 12. Juli eine ernste Rccharge z und als GlaruS nun das eidgenössische Recht vorschlug,wurde dem Landvogt Bussi die Huldigung versagt und die Angelegenheit zur Behandlung auf nächsterTagsazung in den Abschied genommen Absch, 496. i. 33. (1669). Das Anbringen ZugS, daß jedesOrt dem gewesenen Landvogt Wickhard 199 Gulden rcfundircn möchte, wird wegen mangelnden Instruc-tionen in den Abschied gesezt. UM. M. 3<». (1669). Das Begehren des alt-LandvogtS Lusst, daß>hm einige aus seiner Amtsverwaltung zurükgebliebcncn Kosten refnndirt werden, soll bei künftiger Jahr-rechnung behandelt werden. UM. uu. 37. (1679). GlaruS bittet schriftlich, die für Thurgau undLauis bestimmten Landvögte ohne ferneres Bedenken zu admittiren. Obwaldcn will dicß zugeben im Ver-trauen, daß GlaruS, ungeachtet der Wahlauflage, die Landvögtc für allfällig begehende Ungebühr ernstlichstrafen helfe: die übrigen Orte bleiben bei dem von der Tagsazung zu Baden gefaßten Beschluß, dringenwenigstens auf eine namhafte Moderation der Wahlauflage, was GlaruS von den einzelnen Orten alsAntwort auf sein Schreiben mitzuthcilen ist. Absch. 591. d. 3H. (1679). Zug bringt in Erinnerung,daß für den großen Schaden dem alt-Landvogt Wickhard die in Aussicht gestellte Entschädigung von 199Gulden von jedem Orte noch immer nicht geleistet sei. ^.<1 rokorondum. UM. o. 3iß. (1672). InBezug auf Abänderung des Landeshauptmanns und der acht Ouartierhauptleute, womit der Landvogtumgehen soll, läßt man es bei der ihm bereits crtheilten Mahnung bewenden, obwohl das Beispiel im Frci-anil zeigt, daß jolche Stellen oft unerfahrenen Leuten übertragen werden, der Geschenke rvcgcn. Absch.554. e. (1673). Auf Bericht, daß man besorge, der Landvogt möchte den bereits abgestraftenRedner Hans Wilhelm Locher seines Amts cntsczen und an seine Stelle einen unkatholischcn Redner sczen,wird dem Landschreibcr particulariter geschrieben, wenn der Landvogt solches vornehmen wolle, solle eres anzeigen; weil Locher wegen seines Fehlers schon anderwärts gestraft sei, liege es im Willen derregierenden Orte, daß er nicht noch einmal durch AmtSentsezung bestraft werde. Absch. 561. Z. 41.(16<3). Der LandgcrichtSknechtc Mäntel betreffend wäre vielfach zwekmäßig erachtet worden, gemäß lczt-lahrigcr Verabschiedung den äußern zwölf lediglich Röklein zu geben von der Ortsfarbc, von woher derLandvogt ist; indessen wurde dieß unanständig befunden und also den äußern gänzlich aberkannt. Absch.'M. 42. (1676), Der neue Landvogt Joh. Peregrin von Bcroldingcn nvrd in Huldigung ge-

nommen. Absch. 659. ls. 43. (1676). Dem Statthalter Bussi von GlaruS wird ein Mahnschreibenan den thurgauischcn Landvogt bewilligt, demselben die von seiner Vogteiverwaltnng herrührenden Aus-stände beizutreiben. Absch. 656. k. 44. (1677). Heinrich Siegwart wird als Landgcrichtsknecht bestätigt;sein Vorgänger, der einige OrtSstimmcn ausgewirkt, der erwiesene» Untreue wegen in Geldsachen abge-wiesen. Absch. 673. ii. 43. (1678). Der Landvogt Joh. Walther Gasser von Schwhz wird zwar auf