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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

lassen wollen, wie das auch im Rhcinthal geschehen soll. Der Landvogt gab die Zusicherung, hoffentlichzu Aller Zufriedenheit seine Regierung zu führen, (Zürich merkt an, daß dicß nur ein Diöeurö, keinverbindlicher Beschluß gewesen sei. Im Abschied von Luccrn ist dieser Artikel als Verhandlung allerkatholischen Orte angeführt, während er auch im Zürcher Exemplar steht und ebenso im Nidwaldner unterder BezeichnungThurgauws reg. Ort",) Ibill. rr. 23. (1658). Uebcr das auffallende Zugeständnis,das die katholischen Gesandten auf lezter Tagsazung zu Baden gemacht haben sollen, daß der Landschrciberim Thurgau einen unkatholischen Substituten haben dürfe, gibt Landammann Reding den Aufschluß, daßdieser Wahn aus einem Privatschrcibcn deö Landschreiberö zu Baden an denjenigen des ThurgauS her-geflossen und daß von den katholischen Gesandten eine solche Bewilligung gar nicht ertheilt worden sei,daher denn auch dem thurgauischen Landvogt und Landschreiber die Weisung zugestellt wird, diesfalls keineNeuerung vorzunehmen, Absch, 257, g.. (1666). Am lezten Tage, als die Gesandten von Zürichihre Abreise schon angezeigt hatten, wurde ihnen und dem Landammann Elmer von GlaruS mitgetheilt,daß noch wegen Landvogt Hirzel und andern Dingen etwas zu verhandeln sei, weßwegen sie noch bleibenmöchten. Zürich ließ antworten, Landvogt Hirzel habe sich genügend verantwortet, protestirte auch gegenallfällige die Festungswerke in Baden und am Hirzel betreffende Beschlüsse. Indem nun Lucern und Uriauf Verschiebung antrugen und Anordnung einer nähern Untersuchung über die Amtsverwaltung desLandvogtS Hirzel, um so mehr, da er vermöge seiner Herrschaft Kefikon im Thurgau jederzeit erreichbarsei, vcrfälltcn Schwhz, Unterwaldcn und Zug, in Betracht, daß er sich nicht genügend verantwortet, diePlacidirung der Rechnung nicht abgewartet, auch nicht verdankt habe, denselben zu einer Buße von 266Gulden, deren Bezug dem regierenden Landvogt aufgetragen wurde. Absch. 366, eoeo. 23. (1661).Landamman» Schorns führt Beschwerde über die große» Kosten, die ihm mit fünf Reisen in das Thurgau zuEinforderung der von der Verwaltung der Laudvogtei herrührenden Rcstanzen, besonders deö Hans Bärvon Romanöhorn, aufgelaufen seien, ES ergeht deshalb ein Schreiben au Landvogt Amrhhn, Absch, 331, k. 2<» (1662), Alt-Landvogt Wickhard von Zug erneuert sein Gesuch um Entschädigung für die Ein-bußen, die er als Landvogt im Thurgau durch den Krieg erlitten, Absch. 353, i. 27. (1662). Daserneuerte Gesuch Wickhards um Ersezung des bewußten Schadens wird zur JnstructionSertheilung fürnächste badische Jahrrechnung in den Abschied genommen. Absch, 355, o. 28. (1662). Es wird allrLkoronlluin genommen, Wickhard von jedem Ort aus den thurgauischen Restauzcn 166 Gulden Ersaz zugeben. Absch. 358. ii. 21». (1663). Der mit dem alt-Landvogt Amrhhn abgeschlossene Accord, seineRestanzen betreffend, besonders auch die, welche von dem Hingerichteten Lindemann herrühren, ist für Land-vogl Arnold, da viele jener Rcstanzen nicht erhältlich sind, nur insofern verbindlich, daß er sein Mög-lichstes thue und ordentliche Rechnung darüber halte. Absch. 375, o. 3<» (1664). Au die RestanzendeS alt-Landvogtö Amrhhn, 866 Gulden betragend, werden, da laut dem Zeugnis des LandvogtS undLandschreibers nichts mehr zuerzwingen und zu erjagen" sei, 16 Kronen von jedem Ort erstattet. Absch.464, n. 34. (1666). Auf Absterben deö thurgauischen Landeshauptmanns von Ulm zu Grießenbcrgwurde von den Gerichtshcrrcn der Obervogt Seb, Ludwig von Beroldingcn zu Bischofözell gewählt undvon den regierenden Orten bestätigt, Absch. 442, bb. 32. (1668). Dem alt-Landvogt Lusst wird anseinen Nachfolger im Thurgau ein Schreiben bewilligt, Absch. 496. cl. 33. (1669). Dem Gleichenwird zu Proseguiruug der gegen N, Nücber in die Orte ergriffenen Appellation die Zeitfrist verlängert.