Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1149
Einzelbild herunterladen
 

Deutsche gemeine Vogteien im Allgemeinen.

I°>M» WM i-mt,«-»- d-r Bad.» g°s»ch.n. Ki.r d-s DM.

königcntagcs frühere Verhandlungen über Feicrtagsbrüche nachgeschlagen und gefunden werden sei, das »nJanuar 1578 Zürich für die Evangelischen im Thurgau auf Nachlaß der Feier des DrcikonigentagS undreier anderer neuer Feiertage angetragen und auf der Jabrrechnung desselben Jahres der Antrag von denkatholischen Orten angenommen, der Dreikönigentag auch in dem altern Eidbüchlcin zuerst nur am Randeangeschrieben, dann wieder gestrichen worden sei, weswegen er in das neue Eidbüchlcin nicht hatte 3nommen werden sollen, hicmit für die Evangelischen der gcmcinen Henichasten überhaupt keine Terlichkeit habe. Hierauf gestüzt verständigt man stch, eS sei diese «achc den in rcr Grafschaft ^gierenden Orten vorzubringen; wenn dann die katholischen Orte nicht nachgeben, soll gegen a e sc^

Action und Ezecution das eidgenössische Recht angeboten werden, Ab>ch. >'54. l- -- ^ ^ >1675). Z> r )richtet, daß der Mcßpriester Beat Jakob Wagemann zu Vasadingen landfriedlicher Lästerungen uch Ich» iggemacht, der Landvogt aber ungeachtet zweimaliger Mahnung ihn nicht zur Verantwortung gezogen,stchincompetcnt erklärt habe, indem die Sache vor den geistlichen Richter gehöre. (S.i6iä. i.).- I !»2. (15i ).Die Angelegenheit wegen Schließung der Eisterzicnser Frauenklöster wird abermals zur Sp'ache ge ra ) .(S. Absch. 523. >7.). - 1»»- (1571), Beschwerde der Cisterzienscr Gotteshäuser wegen praten ir erVisitation ihres Ordens von Seiten des Abtes von Morimont. (>V. Absch. 52.1 6.). l.^t. (>57i?ucern bringt die Beschwerde der Gotteshäuser Cisterzienscr-OrdenS wegen der prätcndirten VisitationS-befugniß des Abtö von Morimont in Frankreich abermals in Anregung. t.S. iinri. c.), ^ l ( 5i' -Die Angelegenheit der Cisterzienscr Klöster bildet auch bei gegenwärtiger katholischer Conferenz einen Ver-handlungSgegenstand. (S. Absch. 539. 0.). - '!»«. (1672). Der Glarncr GeMdte klagt ^

einträchtigung der evangelischen Religion in den Vogteien Sargans und Gastet. (^> ^ >,

1457 (1574). Die Dekane und Pfarrhcrrcn sollen durch die bischöflichen Commistäic ersu )l Ni,i>,ei>,den fremden geistlichen Bettlern weder selbst Vorschub zu thu» . noch Andern solches zu gestattcm (^>Absch. 579, e.). Hj»«. (1574). Der LandeShosmcistcr der Stift St, Gallen meldet, daß der Hra >cant von Altstätten zwei Kindern, welche in der Roth die Weibertaufe empfangen haben, das Geläut, das Be-gräbniß und die Lcichcnpredigt verweigert habe und die Angehörige» von solcher Taufe abmahne. und.von dem Offieial zur Rede gestellt. aus die zürcherischen Shnodal-Slatntcn sich berufen babc. Mit Hin-sicht auf bisherige Ucbuug, besonders auf den Frieden von 1556, wird dem Landvogt befohlen, dem V>äd>cantcn zu verdcuten, daß die Wcibcrtanse nicht unterlassen, noch den Kindern, welche diese Nothlanf^er-halten haben, das christliche Begräbnis; verweigert werde» dürfe, bei Strafe. Abich. o83. 00. (1 "Beschwerde Zürichs, daß man an einigen Orten im Rhcinthal die Hebammen zur Wcibcrtanse »oth.gcnwolle und so der landfriedlichen Freiheit und den Abschieden von 1534, 1532 und 1551 zuwiderhandle.Die katholischen Orte, in der Meinung, ohne Taufe könne man nicht selig werden, beharren d">auf.

den gemeinen Herrschaften die Weibcrtanfc zu handhaben und die Anwendung der öfllrSneuen e

ungen" Zürichs abzuwehren. Zürich klagt über solche Störung der kürzlich bcschwoienci, ^dgenoilli )Harmonie. Absch, 593. 66. - 2V» (1577). Der Prälat von Wettingcn theilt mit, daß bezüglich derClausur der Frauenklöster Cisterzienscr-OrdenS eine Milderung eingetreten sei. (S. Absch 6.3 III.).