Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1147
Einzelbild herunterladen
 

Deutsche gemeine Vogteien im Allgemeinen.

1147

einige rhcinthalischc Untcrthanen wegen Nichtbeachtung der Feiertage zu verklagen beabsichtigt habe, dannaber den Ständen und ihm selbst bedeutet worden sei, Vergleichöverhandlungen durch solche Einklagennicht zu stören, habe es sehr befremdet zu vernehmen, daß er bei seiner Rükkunft im Rhcinthal die ge-dachten Untcrthanen mit Bußen belegt und zwei derselben sogar eingestekt, andere damit bedroht habe,was weder dem Vertrag von 1632 noch dem Friedensschlüsse gemäß, immerhin ein Gegenstand schwebenderVerhandlung sei und bei so rüksichtSloscm Verfahren zu einer gefährlichen Weiterung führen könnte;deßwegen werde er erinnert, um dcö allgemeinen Friedens willen, unbeschadet seiner Rechte, die Gefangenenlcdig zu lassen und die weitere Verfolgung der Angeklagten einzustellen, was er auch um so leichter gegendie regierenden Stände werde verantworten können, da die Schiedortc denselben in gleichem Sinne zu-schreiben. (Beilage zum Abschied.) Absch. 275. c. 171 (1659). Die vier Orte Luccrn, Schwhz,Unterwaldcn und Zug besprechen das von den Schiedortcn neulich eingesandte Protect zu gütlicher Vcr-gleichung. (S. Absch. 280. 6,). 172. (1659). Gegenproject der Orte Lucern, Schwhz, Unterwaldcnund Zug gegen daö der Schiedorte. (S. Absch. 282. d.). 175!. (1659). Besprechung des schiedört-lichen Projccts betreffs der gemeinen Vogteien durch die katholischen Orte. (S. Absch. 283. u.).>71. (1659). Vermittclungövcrsuche der Schiedortc. (S. Absch. 284. b. bm.). I7S. (1659).Hinsichtlich der wegen der landfriedlichen Differenzen verlangten Garantie konnten die evangelischen Ortevon den gesammtcn Schiedorten beider Religion nichts auswirken als das Versprechen, die Sache an ihreObern bringen zu wollen. (S. Absch. 285. d.). 17t». (1659). Die auf einer Konferenz in Lucernversammelten Orte Luccrn, Schwhz, Unterwaldcn und Zug beantragen zu Behandlung der landfricdlichenStreitigkeit eine Konferenz von sämmtlichcn katholischen Orten. (S. Absch. 286. b.). 177. (1659).Bezüglich dcö landfriedlichen Streites beschloß die katholische Konferenz vom 20. Juni, an deraltenRegierung" festzuhalten. (S. Absch. 289. u.). 47«. (1659). In Betreff der landsriedlichcn Strei-tigkeit fanden auf der allgemeinen Tagsazung vom 6. Juli verschiedene Verhandlungen statt. (S. Absch.290. h. wvv. z^.). 171». (1659). Weil sich schon oft und namentlich bei Anlaß der Bestrafung derUebcrtretcr der Feiertage im Rhcinthal gezeigt hat, daß durch die vielen Personen, die solchen Akten undBußentagcn beiwohnendie erlaufenden Kosten die Bußen übersteigen, so stellt man den Obern an-Heim , ob sie künftig bezüglich der Zahl der Personen eine Moderation machen wollen. Absch. 290. tk.

18V (1659). Bei Anlaß der Behandlung dcö wegen Nichtbeobachtung der Feiertage gegen die Ge-meinden Altstättcn, Marbach und Balgach von Landvogt Stockmann eingeleiteten Strafverfahrens trugendie katholischen Orte darauf an, daß die Prädicantcn in den gemeinen Vogteien über die Feiertage nichtsmehr zu disponiren haben sollen, hiemit das von Zürich in's Rheinthal gesandte Schreiben nicht mehrzu beachten, sondern alles dem Landvogt zu überlassen sei, was aber von Zürich widersprochen wurde.Ibid. i«i. (1659). Es wurde in den Abschied zu sezcn besohlen, daß Zürich nicht mehrbefugt sei, besondere Gesandtschaften in die Vogteien zu senden. Ibid. Idi. 182. (1659). Da zuallgemeinem großem Aergerniß die Sonntage schlecht beobachtet und durch Karren und Fuhrwerke so ge-stört werden, daß fast kein Unterschied mehr zwischen Sonn- und Werktagen wahrzunehmen ist, soll aufAbschaffung solchen MißbrauchS gedacht werden. Ibid. ü. 183. (1660). Nachdem die Gesandten vonBern über den Sinn der von dem Prädicantcn von Gcbensdorf gesprochenen und als strafbar angerech-neten Worte weitläufig remonstrirt und damit die Erklärung verbunden hatten, daß, wenn man desselben