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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Deutsche gemeine Vogteien im Allgemeinen.

schon 1651 verhandelt und abgethan oder Sache des Drittmanns, besonders des Bischofs von Konstanzund des Prälaten von St. Gallen, oder ganz neu ist ; nur lezteres soll behandelt werden. (S. Absch.178. o.). ISA. (1656). Gütliche Verhandlungen der Schicdorte über die Religionsbeschwerden derUnterthancn und die Parität. (S. Absch. 181.). ISS (1657). Besprechung der evangelischen Orteüber die ungleichen Schiedsprüche der beidseitigen Säze. (S. Absch. 208. d.). 1S<» (1657). Er-örterungen der VII katholischen Orte in gleicher Angelegenheit. (S. Absch. 209. a.). ISA. (1658).Zürich trägt auf der Konferenz der evangelischen Orte zu Aarau vom 15. Februar ans Maßregeln an zuVollziehung des Rechtsspruches der evangelischen Säze. (S. Absch. 237. o.). 1S8. (1658). Davon den vier Orten für Ausgleichung der in dem Schiedspruche nicht gehobenen Differenzen wenig zuerwarten ist, wird ein Project zu einem von Zürich und Bern an die V Orte zu richtenden Mahnungs-schreiben entworfen. Absch. 260. o. IS!» (1658). Nach Verlesung des von den vier Orten ausLucern an Zürich gerichteten, Thurgau und Rheinthal betreffenden Schreibens vom 28. August und eineszur Beantwortung desselben entworfenen Concepts erhalten die zürcherischen Gesandten den Auftrag,diese Antwort zu verkürzen, die auf die Dispensirung von der Feier der Feiertage bezüglichen Voraus-sezungen und die Beziehung auf das sus tortü zu widersprechen, die übrigen Anträge auf die künftigeTagsazung zu verweisen. Idill. e. Kitt. (1658). Um sich über die ungleichen Aussprüche derSäze zu berathen und zu verständigen, werden die sämmtlichen katholischen Orte zu einer Konferenzam 11. September zusammentreten. (S. Absch. 261. d.). ><»1 (1658). Berathung der katholischenOrte über den ungleichen Schicdspruch der beidseitigen Säze. (S. Absch. 262. u. u. d.). K»2 (1658).Der Fürstabt von St. Gallen wird ersucht, dem Pfarrer und Dekan Rüegg in Altstättcn das Pfarrlehcnnicht zu entziehen; sofern er das Gesuch nicht berüksichtigt, soll ihm eine Konferenz angeboten werden;wenn er sich auch dessen weigert, ein unparteiisches Rechtsbot. Dekan Rüegg selbst wird angewiesen, derAusweisung aus dem Pfarrlehcn nicht Folge zu leisten und sich auf den von Appenzell verheißenen Schuzzu verlassen. (S. Absch. 265. a.'.). K »5» (1658). Diejenigen Rheinthaler, welche wegen Nichtbc-obachtung der Feier der Heiligentage vom Landvogte zu Bußen verurtheilt worden sind, werden ange-wiesen, die Bußen nicht zu zahlen und sich auf den Abschied von 1653 zu berufen. Wenn der Landvogtmit dem Bußenbezug vorfahre, soll Appenzell ihn davon abmahnen und, wenn nöthig, Zürich mit einemSchreiben an den Landvogt dieß unterstüzcn. (S. iiiül. u. ^.). Kil (1658). Behandlung desSchicdspruchö in der Konferenz der katholischen Orte vom 9. October. (S. Absch. 267. ß.).I<»S. (1658). Verhandlung der evangelischen Orte über die ungleichen Schiedsprüche uich die neu vor-gefallenen Beschwerden. (S. Absch. 268. dk.). Kit». (1658). Auf seinen Bericht, daß er den er-haltenen Befehl wegen der Feicrtagöbrüche noch nicht habe vollzieheil können, erhält der Landvogt imNhcinthal neuerdings den Auftrag, die Uebertrcter der Feiertagsgebote zu strafen und die Widersezlichcuin Gefangenschaft zu legen. Absch. 269. cl. K»7 (1658). Bemühung der Schicdorte, die An-stände wegen der gemeinen Herrschaften auszugleichen. (S. Absch. 274.). K»«. (1658). LandvogtJakob Stockmann erhält abermals Befebl, die, welche die Feiertage gebrochen haben, zu bestrafen; Glarusund Appenzell stimmen bei. Absch. 274. n. Kit». (1658). Project eines niullus vivouäi inden gemeinen Vogteien. (S. Absch. 275. n. u. Note). 17t». (1658). Die Schicdorte schreiben anLandvogt Stockmann im Nhcinthal: Nachdem er in Baden bei den Gesandten der regierenden Stände