1532
Thurgau.
Rechten Zürichs, der fünf katholischen Orte, des Bischofs von Constauz und des Abtes von St. Galle»nicht nachtheilig sein. Inzwischen soll auch von keinem Theil etwas Ungutes oder Thätliches vorgenommenund sollen die Unterihancn ernstlich zur Ruhe geinahnt werden. Auf die bevorstehende Jahrrechuung wirdalsdann jedes Ort seine Gesgndten mit hinreichender Instruction versehen. Sie erklären zugleich, daß sieinstruiert gewesen seien, den Recht Begehrenden zum eidgenössischen gleichen Rechte zu verhelfen. Die Ge-sandtschaft Zürichs dankt den Gesandten der uninteressierten Orte, wiederholt ihre Protestatio!! gegen dieErkanntnis; von Frauenfeld und nimmt das Gnrachten der uninteressierten Orte zu Händen ihrer Herre»und Obern in den Abschied. Dasselbe geschieht von den fünf katholischen Orten und katholisch Glarns.Der bischöflich-constanzische Abgesandte wiederholt seinen bereits eröffneten Beseht sammt beigefügter Prote-station. Die sanctgallischen Abgesandten erklären, der Fürstabt habe bereits dafür gesorgt, das; die Prävi-ealnren Altstätten und Bernang durch die nächstgelegenen Prädicanten nach Rothdnrft versehen werde».Sie hoffen, das; das Gotteshaus bei seinen klaren 'Rechten geschützt werde. Wenn dawider etwas geschehe»sollte, wollen sie in bester Form protestiert haben. Absch. 556. 5. 200. (1631.) Weitläufige Erörte-rung des Streites mit Zürich, betreffend die Ehesachen im Dhnrgan und Rheinthal und das Collatnrrechtim Rheinthal. Die katholischen Orte weisen durch citierte Abschiede nach, daß das Matrimoniale jeweile»dem Bischof von Eonstanz zuständig gewesen sei, daß die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden habe, daßes nicht rathsam sei, das von Zürich dargcscblageue Recht anzunehmen und ihre alten Rechte in Compro-miß ziehen zu lasseu. Sie wollen daher bei ihren alten Erklärungen verbleiben. Freiburg und Solvthur»erklären, daß sie die fünf One bei ihren Rechten nnd bei der wahren Religion schützen werden. Diese Er-klärung wird unter Anbietung abfälliger Gegendienste verdankt. — Ans Gefallen der Obrigkeiten wird be-schlossen, es bei den zwei letzten zu Lucern ergangenen Abschieden verbleiben zn lassen. Sollte Zürich aber-mals das Recht anbieten, so kann man solches annehmen gegen die Zusicherung, daß den fünf Orten ihreRechte ungeschmälert bleiben. Zürich soll aber um kategorische Erklärung ersucht werden, ob es die Ver-träge und Abschiede, die kraft des Landfriedens gemacht worden sind, halten wolle. Ist keine kategorischeAntwort erhältlich, so wird man mit der Sache nicht eilen, sondern mit den übrigen katholischen Orte»'Rath Pflegen. Sollte das Geschäft auf eine spätere Zeit verschoben werden, so will man sich dem nichtwidersetzen, aber immerhin die Rechte der Orte vorbehalten; sollte es aber so weit kommen, das; es sichum die Wahl von Sätzen und eines Obmanns handelte, so sollen die Gesandte» von ihren Herren undObern Weisung über ihr Verhalten sich geben lassen. Wenn die uninteressierten Orte bei den Parteienetwas ausrichten können, so wird man dem auch nicht entgegen sein, insofern es ohne Nachthcil für diebestehenden Rechte geschieht. Im Uebrigen läßt man es bei dem Landfrieden und den andern das Mehrund die Jurisdiction erläuternden Acten verbleiben. Absch. 560. -r. 20 >. (l63>.) Die unparteiische»Orte ermalmen Zürich und die fünf katholischen Orte, die alten früher vorgebrachten Sachen nnd verdrieß-lichen Disputationen nicht mehr zn wiederholen, sondern sich möglichster Kürze nnd Bescheidenheit zu be-fleißen. Dabei wird auch hervorgehoben, wie treuherzig der König von Frankreich durch besondere Schrei-ben sowohl an die interessierten als an die unparteiischen Orte, deßgleichcn durch seinen Ambassador inden Bünden, den Herrn du Landö, zn freundlicher Vergleichnng gcrathen habe. Zürich eröffnet, es hättegewünscht, daß dieses Geschäft zu Anfang der Taglcistnng behandelt worden wäre, damit der Abgesandtedes Königs von Frankreich und die Gesandten der unparteiischen Orte nicht etliche Tage vergeblich hätten aufge-halten werden müssen. Zürich sei au der Verzögerung nicht schuld. Ein neu zur Hand gebrachter im Jahr