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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

17. Matrimo«tial- und Collaturstreit.

Art. Ittl. (1630.) Der Abgesandte des Bischofs von Constanz verlangt, daß die Matrimonial-und Ehesachen im Tchurgan und Rheinthal, den Abschieden und Verträgen gemäß nnd ohne Unterschiedder Religion, an den Bischof als den Ordinarius dieser Lande gewiesen und von dem bischöflichen Eonsisto-rium nnd Chorgericht zu Evnstanz benrtheilt werden. Die Gesandten Zürichs erwidern, man werdehoffentlich nicht daraus bedacht sein, in consistorialischen Sachen dem geübten Branche in etwas Abbruchzu thnn. Den Vortrag nnd die darüber empfangene schriftliche Erläuterung des bischöflichen Abgesandtenwollen sie zu Händen ihrer Obrigkeit in den Abschied nehmen, welche darauf gebührenden Bescheid gebenwerde. Die übrigen Orte nehmen dieß auch in den Abschied, damit ihre Obrigkeiten mehrern Berichterhalten nnd sich darüber nach Nothdurft entschließen können, obgleich dieselben sonst ihres Theils mit demBischof in diesen Dingen keinen Streit haben und dergleichen Sachen jeder Zeit dem Ordinarius zugewiesenhaben. Absch. 546. a. I(1630.) Uli Blum nnd Galli Renter von Altstätten, Bartle Zünder abdein Rnppen ans dein Nheinthal und Georg Hngendvbler, Müller im Thooß in der Herren nnd Oberenhohen nnd der sanctgallischen Niedern Gerichten des Thnrgans berichten, als sie sich mit ihren jetzigenHausfrauen hätten verehelichen wollen, habe sich gezeigt, daß Blum mit seiner Hochzeiterin im dritten nndvierten Grad der Verwandtschaft, auch in etwas Gevatterschaft gestanden habe, Ritter aber im drittenGrad verwandt gewesen sei. In welcher Verwandtschaft Zünder gestanden, habe niemand gewußt. InBeziehung auf Hngendvbler habe sich allein eine Gevatterschaft herausgestellt. Räch bisherigein Branchehätten sie bei dem Chorgericht zu Zürich die Dispensation eingeholt nnd sich theils zu Zürich, theils imThurgau nnd Rheinthal einsegnen lassen. Hierauf habe der Abt von St. Galle» die Rheinthaler wiedervon einander, den Hngendoblcr aber aus den Gerichten bieten lassen. Sie bitten, man möchte bei de»sanctgallischen Abgesandten sich dafür verwende», daß die getrennteil Eheleute wieder zusammen gelassenwerdcii, Hngendvbler aber der ihm obliegenden Beschwerden entladen werde. Die sanctgallischen Abge-sandten beklagen sich, wie früher schon ans der Jahrrechnung, daß Zürich sich linterfange, die Ehesachenaus dem Thurgau und Rheinthal vor sein Ehegericht zu ziehen, besonders wenn die beiderseitigen Parteienseines Glanbens seien. Es sei dieß dem Herkommen des Gotteshauses St. Gallen, den alten Abschiedenund Mandaten gänzlich zuwider. Die Ehesachen im Thurgau sowohl als im Rheinthal gehörten vor de»Bischof zu Evnstanz und nicht gen Zürich. Zum Beweis dessen legen die Abgesandten einen Auszug unter-schiedlicher Abschiede vor. Der Abgesandte des Bischofs dringt darauf, nichts Präjudicicrliches einschlei-chen zll lassen. Zürich erklärt, daß es in die beigebrachten Abschiede nie eingewilligt habe. Mit Bezugaus die gedachten streitigen Ehen ans dem thurgau und Rheinthal habe es nur gethan, wozu es befugtgewesen sei. Die übrigeil Orte möchten ihm an der schon lange bestehenden Hebung keinen Eintrag thn»und es dem Landfrieden gemäß, was seiner Religion anhängig sei, verrichten lassen. Rachdem die sanct-gallischen Abgesandten und Zürich repliciert haben, geben die katholischen Orte folgenden Spruch:

Ob nun wohl linser Getreue Liebe Eydtguoßen von Zürich zne ihrem Behelf und Bescha-llung einer z>ci85w8nni vil nnderschidliche Actus und Persohnen sürgezeigt, welliche eine lange Zeit hero dc>^Ehegricht bei ihnen besnvcht habend, darnnder aber auch behgebracht worden, daß vil derselbigen wider-sprocheil nnd gar widerthriben, etliche aber geduldet worden in gneter Hossnnng und Meinung, die unsereGn. Herren lind Obern gehabt, daß es sürohin nit mehr geschechen solle, und nun zne Ehren znegelasse»worden, iilinaßen da» solichs den Abscheiden nnd Mandaten im Rhinthal von Anno 1532 und sidthcrv s»'