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von Consta»;, Ferdinand Freiherr von Stadel, kaiserlicher Kammerherr und RegiinentSobcrst, anerbietetfreundliche Nachbarschaft und erhält entsprechende Zusicherung von der Eidgenossenschaft. ». Erinnerungan die »och ausständigen Beiträge zu den Kosten der von Bern, Lucern, Uri, Freiburg und Solothurnbeschikten Gesandtschaft nach Burgund, laut Rechnung von 1877 für jedes Ort 138 Gulden betragend;diese sind nur von Zürich, Basel und Abt von St. Gallen bezahlt, von Schaffhausen und Stadt St.Gallen verheißen, während die übrigen Orte die Sache in den Abschied nehmen. «». (S. u. vier enuct-birgische Bogteicn überh.). z» « (S. u. Baden). »» I»I». (S. n. Thurgau). Iii—pi»- (S. u.Rheinthal). vv. (S. u. Sarganö). „Hv (S. u. Frciämtcr). (Die vier St. gallischenSchirmorte sammt Abt von St. Gallen). Auf Bericht, daß ein in Wyl begangener hoher Fehler vonden fürstäbtischen Beamten ohne Beisein des Hauptmanns verhandelt und die Buße thcilwcisc in eineVergabung nä Ms cuusas verleitet worden sei; ferner, daß dem Hauptmann keine specifieirtcn Bußen-rcchnungcn vorgewiesen, auch nur beiläufig die Kostensummen angegeben werden, und daß von SeiteBlattenS gar nichts mehr eingezahlt werde und auf geschehene dicßfällige Anfrage von dem Fürstabt keineAntwort eingekomme» sei, wurde der St. gallische LandcShofmcistcr dießfalls Auskunft zu geben einge-laden, von ihm aber geantwortet, er wisse von jener Anfrage nichts und 'ermangle überdieß der nöthigcuInstruction, halte jedoch dafür, daß die Sache mit den fürstlichen Regalien in Verbindung stehe; woraufihm erwidert wurde, daß laut Schirmbrief der Fürstabt sich der Regalien begeben habe.
Besonders Verhandlungen der katholischen Orte.
»»»». Die katholische Gesandtschaft von Glarus eröffnet die Beschwerden des katholischen Landes-theils gegen die Mitlandlcute der andern Religion, und erhält die Zusicherung, daß man in der allge-meinen Sizung seine Sache untcrstüzcn werde, wie dann auch geschehen. (Die mit dem Bischöfevon Basel verbündeten Orte). Der Wcihbischof und Archidiakon Kaspar Schnorf, als bischöflicher Ge-sandter, erzählt: Die Vcranlaßung zu dem an Lucern gestellten Begehren, einen eidgenössischen Gesandtennach Pruntrut zu senden, sei ein „Ungemach" gewesen, welches zwischen einem bischöflichen Untcrthan undeinem französischen Soldaten vorgefallen, als die Franzosen zunächst an der Gränze campirten; die Sachesei bald wieder ausgeglichen worden; immerhin aber bitte der Bischof bei den fortwährend zweifelhaftenConjuncturcn um bundcSgcnössische Aufsicht. ES wird entsprochen (S. u. Thurgau).(S. ». Rhciuthal). «vv. (S. u. Baden), ffs. Die Gesandtschaft von Solothurn bringt die schonin der Konferenz zu Lucern gegen Bern erhobenen Klagen in Erinnerung, betreffend das Verbot, aufSolothurncr Gebiet Wein zu kaufen, wodurch das Commercium vcrlczt sei; ferner die Steigerung alterund Aufrichtung neuer Zölle, die neue Schifffahrt von Mcrdon und die Aare hinunter, und endlich diebei den bernischcn Amtleuten in vollen Schwung gekommene Hebung, zu fordern, daß die um Criminal-sachcn beklagten solothurnischen Unterthancn in eigener Person erscheinen müssen und kein Anwalt zuge-lassen werde, anderer Beeinträchtigungen zu gcschweigcn. Zwar verhießen die katholischen Orte in dieserBcschwerdcführung gegen Bern ihren Beistand, allein wegen anderer Geschäfte schien Aufschub ange-messen.