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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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1124
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1124 Juni 1630.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Thurgau.

»»«».

Art.

92. Rechmmgssachen.

II

Art.

319.

Einzüglinge.

l»i».

166. Recht und Gericht.

167.

Recht und Gericht.

93. Rechnungssachcn.

1,1,

242.

Recht und Gericht.

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48. Beamte.

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554.

Kirchliches n. Glaubenssachen.

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-

262. Abzug.

Rhcinthal.

II

Art.

17. Beamte.

im

Art.

288.

Kirchliches u. GlaubcnSsachen.

ItN

42. NechnungSsachcn.

««

211.

Zoll- u. Verkehrösachen.

II

75. Obrigkeitliche Lehen.

II»

289.

Kirchliches u. Glaubenssachen.

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"

287. Kirchliches u. GlaubcnSsachen.

«1,1,1

299.

Kirchliche« n. Glaubenssachcn.

SarganS.

Art.

38. Rechnungssachen.

tl

Art.

193.

Rechts- u. Gerichtssachen.

,

192. Rechts- u. GerichtSs., Polizcil.

III!

75.

Obrigkeitliche Lehen.

««.

"

189. Handel u. Verkehr, Gewerböwes.

vv.

..

194.

Rechts- u. Gerichtssachen.

Baden.

I»

Art.

27. Allgemeine Verwaltungssachen.

V.

Art.

399.

Locales.

I

51. Obrigkeitliche Güter :c.

IV

379.

Kirchliches u. Glaubenssachen.

r

173. Abzug.

238.

Zölle.

184. Polizeiliches.

291.

Kriegswesen.

t.

397. Locales.

i«.

292.

Kriegswesen.

ii

..

398. Locales.

«««.

»

192.

Judicatur- u. Compctenzanst.

Freiiimter

Art.

- 47. Rechnungssachen.

Art.

196.

Polizeiliches.

"

99. Rechts- u. Gerichtssachen.

Vier ennetb. Vogt, iibcrh.

,»

Art.

83. Gesundheitspolizei.

Conferenz. der evangelischen Orte anläßlich der Jahrrechnungs-Tagsazung zu

Baden. 30. Juni.

Kantonsarchiv Schasshausc».

Gesandte s. Abschied 727 (für evangelisch Glaruö Statthalter Weiß).

». Weil durch die von den katholischen Mitlandleuten von GlaruS beabsichtigte Landes- und Re-gierungötheilung die Evangelischen von der Cominunication mit Zürich abgeschnitten und gleichsam ineine Fischreuse eingesperrt, den Katholischen Bcfugniß zur Aufnahme Fremder, hiemit die Möglichkeit ge-geben würde, sich allmälig an Mannschaft zu verstärken, auch die Gefahr nahe läge, daß die VogteienUtznach und Gasicr ganz in den Besiz des katholischen Theilö kämen, hiemit der Paß nach Toggenburg,Bünden und Venedig abgeschnitten werden könnte, liegt im Interesse der evangelischen Orte, die Lan-dcötheilung von GlaruS zu verhindern. Wenn also bei Anhörung beider Parteien in gemeinsamer Sizungkeine gütliche Verständigung erhältlich ist, soll man ihnen anrathen, den Span durch Schicdmänner be-seitigen zu lassen. Sollten aber die katholischen Orte für eine Landesthcilung gestimmt sein und einenMehrheitsbeschluß fassen wollen, werden die evangelischen Orte auf Vcrschub dringen oder protestirendden Rathssaal verlassen. I». Auö der eingezogenen Erkundigung über den Zustand der evangelischenThalleute in Piemont ergab sich, daß einige Gemeinden der Prediger entbehren, das Lesen evangelischer,