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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Mai 1680.

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nossenschaft in Aussicht zu stellen. Dem Sanitätstribunal wird von diesen Maßnahmen Kenntniß ge-geben. Glarus sczt die Vcxatiouen auseinander, welche die Katholischen von den Nnkatholischcn er-fahren, die ihnen die Nichtbeachtung der Verträge vorwerfen und zugleich zumuthcn, nicht bloß in Civil-sachen, was sie sich gefallen ließen, sondern auch in Standessachen sich der Stimmenmehrheit zu unter-ziehen, sie also wie Uutertvancn behandeln. Da man nun wohl verspürt, daß die Nukatholischen ausanderweitiger Anweisung wider sie gestärkt sein müssen, findet man nöthig, einerseits den Katholischen be-hiflich zu sein und in diesem Sinne die Verträge und das von katholisch Glaruö eingelegte Memorialden katholischen Orlen zu näherer Prüfung und zur Jnstruirung ihrer Gesandten auf folgende Tagsazungzu empfehlen, andererseits Zürich daö Bedürfniß versöhnlicher Einwirkung aus die beiden streitenden Theilevon GlaruS wohlmeinend und inständigst anzuempfehlen. I». Da die vom französischen Gesandten ver-sprochene Erklärung deö Königs von Frankreich, daß er für Einschließung der Eidgenossenschaft in denallgemeinen Friedensvertrag besorgt sein werde, noch nicht erfolgt, hingegen die kaiserliche Erklärung un-längst eingelangt ist, theilt auf geschehene Anfrage der Gesandte von Solothurn mit, daß auch seinerObrigkeit kein Bericht hierüber zugekommen, dagegen der französische Gesandte von derselben an das ge-gebene Versprechen eriuncrt worden sei. I. (S. u. Rheinthal), k m. (S. u. Thurgau). i». (Diemit Spanien verbündeten Orte). Auf Beförderung des Duca di Mcdina Celi Hum ersten Minister Spa-niens wird sowohl ihm selbst als auch seinem Schwager, dem Gubernator zu Mahland, ein Beglük-wünschuugsschreiben zugesandt und denselben zugleich die Eidgenossenschaft für alle Vorfallcnheiten re-commandirt. «». (Die mit Savohen verbündeten Orte). Entgegen dem Antrage, den in diesem Monatezur Majorennität gelangenden Herzog von Savohen auf schikliche Art an die BundeSerneuerung zu er-innern, soll zugewartet werden, bis sein Regierungsantritt den Orten notificirt wird. K». (Die sechs altenOrte). Uri spricht den Wunsch aus, daß man, wie mit Worten, so auch mit Werken bundeogcnössischeöEinvcrständuiß übe, sich über den Zollbezug bei den Zinnen, den Lueern als alt ausgebe, die andern Orteals neu betrachten, vertrage, Lucern sich entschließe, denselben abzuthun, widrigenfalls doch der Richterzur Entscheidung des Streites bezeichnet werde. Luceru erklärt sich zu allem freundschaftlichen Werke be-reit, will aber vorerst auf die unter'm 23. Januar und 3. Februar 1679 an die III Orte und besondersan Schwhz erlassenen Schreiben die verheißenen Antworten abwarten.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Thurgun.

«. Art. 165. Recht und Gericht.It. 261. Abzug.

I. Art. 553. Kirchliches u. GlaubeuSsacheu.i». 601. Stifte und Klöster.

Rhcinthal-

I. Art. 286. Kirchliches n. Glaubenssachen.