1114 Februar 1680.
aber in seiner Antwort Gegendrohungen gemacht und zum Voraus auf die dreiörtische Bundesmehrheithingewiesen und seine bundesgcnössischc Berechtigung behauptet und die Widerlegung derselben abgelehnthabe; nun hätte Obwalden allerdings auf urner'sche Güter in Obwaldcn greifen können, dabei aberriskirt, daß Uri dafür nicht nur die weniger bedeutenden Besizungen Obwaldens in Uri in Arrest legen,fondern auch seinen Nauen in Uri arrestiren würde; und wenn dagegen auch Lucern den Nauen Uri'sfestnähme, würde doch stets eine Repressalie die andere nach sich ziehen; Lucern möchte also rathen. DieGesandten Lucerns. ebenfalls von der Ansicht ausgehend, daß das von Uri versuchte Zwangsmittel mitdem Sinne der Bünde im Widerspruche stehe, hielt es für das Angemessenste, daß Obwaldcn in einemnochmaligen Schreiben an Uri diesen Widerspruch mit dem Bunde auöeiuanderscze und eine kategorischeAntwort verlange, und unterdcsscn von Lucern an Uri geschrieben und von Obwalden auch Zug von demVorfalle in Kcnntniß gesezt und um Rath ersucht werde. Endlich wurde an Stcttlcrs Nachricht (ChronikS, 510) erinnert, unter welchen Bedingungen die Eidgenossenschaft im Jahr 1513 Uri einen Zoll aufdem Berge Platifer zu beziehen bewilligt habe.
Anmerkung. Schon unterm 7. September 1678 forderten Uri, Schwyz und Nidwalden, unter dem Siegel vonSchwyz, Obwalden zu einer kategorischen Erklärung über den Beitritt zu der insgemein gut befundenen festen Verbündnißgegen den Zoll bei den Zinnen auf: am 22. December 1678 folgte von Uri eine Rechtfertigung der Zollverdoppelungam Platifer. In dem Schreiben Obwaldens an Zug vom 16. Februar wird neben Darlegung des Streitgegenstandes undseines Verlaufs Zug besonders erinnert, wie Uri, Schwyz und Nidwalden verschiedene Male zu Brunnen und anderswo insie beide gedrungen haben, zum Zweke der Abschaffung des Zolls bei den Zinnen mit denselben in ein zu Papier gebrachtesVerbündniß zu treten und dasselbe mit ihren Landessiegeln zu bekräftigen, sie aber in eine solche gewisser Clauseln wegewbedenkliche Verbindung, gleichsam neuen Bund, sich nicht haben einlassen wollen und Obwalden nun beschuldigt werde, dendreiörtischen Bund überschritten, nämlich die Mitorte nicht wider Gewalt zu Minne oder zu Rechte geschirmt, sondern mit demGegner zusammen gehalten zu haben. Im Schreiben an Uri vom 24. Februar suchte Obwalden seine Ansicht von derBundespflicht nochmals zu rechtfertigen, hatte jedoch laut Bericht an Lucern am 11. Mai noch keine Antwort erhalte»,während das Schreiben Lucerns am 13. April in einer Weise war beantwortet worden, die noch keinerlei Neigung verrieth,von dem gefaßten Standpunkte abzugehen. (Beilagen zum Abschied.)
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Rechnungsconferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandscm und Murten
regierenden Orte Bern und Freiburg.
Murten. IlibM, 21.-2». Mai (11.-15. Mai a. K.).
Staatsarchiv Bern, greiburgtr Absch. Bd. S, S. o«s.
Gesandte: Bern. Joh. Rudolph Wnrstembcrger, Venner, und Albrecht Manuel, beide des Täg-lichen Raths. Frei bürg. Franz Peter Vondcrweid, Sekelmcistcr, und Prothasins Alt, Stadtschrciber.
(S. u. die betreffenden Vogteien). lf. Nachdem der an das Schloß Tscherlitz schuldigeAntheil des Zolls von NcuS, im Betrage von 17 Gulden, einige Jahre zurükgeblieben war, crinucekFrciburg an diese Leistung. Bern eröffnet Aussicht, daß diese kleine Summe den Zollbeständern der