Januar 1680.
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». Nach dem eidgenössischen Gruße wurde die Verhandlung mit der Bemerkung eröffnet, daß zweiSachen vorzunehmen seien, die Erleichterung der cnnetbirgischen Untcrthanen und die Zolltarifirung vonBellenz. I» v. (S. u. Bcllenz :c.). k. Zur Liquidirung der parmcsanischcn Rechnung kehrt man aufden ersten Stand zurük (in integrum), so daß Schwyz und Nidwalden zwei Sprecher aus Uri wählensollen und, wenn dicß geschehen ist, Uri den Tag ansczc. Wegen des ZinnenzollS wird abermals einbewegliches Schreiben an Luecrn gerichtet. I». Der Anzug von Schwhz, künftig wieder in Brunnen dieConferenzen zu halten, wird aä rekerenäum genommen. I. Schwhz gibt zu bedenken, daß man, um beiden fremden Fürsten nicht alle Achtung zu verlieren, gewisse Compagnieen nicht hätte bewilligen sollen,
immerhin sei für die Zukunft hierauf Rüksicht zu nehmen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten!
Bellenz tt. I» « Art. 614—617.
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Conferenz der zwei Orte Lucern und Obwalden.
Lucern. <»80, 8. Februar.
StaatilarMIv Lucer». Allg. Sbsch. Bd. I.XVI, toi. »a.
Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg,' Schultheiß; Joseph Amrhyn, Panncrherr; BeatSchumacher, Statthalter und Sckclmcistcr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvenncr. Obwalden.Zohann von Deschwanden, Landammann; Joh. Melchior von Atzingen, alt-Landammann; Johann Wirtz,
>es Raths.
Auf das au Luceru gerichtete Schreibe» ObwaldeuS vom 27. Januar und die demselben angeschlossenenZuschriften Obwaldcn'S an Uri vom l8. Deecmber 1679 und Uri'S an Obwalden vom 5. Januar l680,voraus sich ergab, daß Angehörige ObwaldcnS verwichcncn Herbst und wieder in jüngster Zeit bei Bc-uchung des Marktes zu LauiS auf dem Passe Platifer von Uri mit dem doppelten Zolle belastet wordenseien, unter dem Vorgeben, daß Obwalden gegen Uri, Schwhz und Nidwalden den Dreiländcrbund nichtbeobachte, indem es im Streite über den Zoll LucernS bei den Zinnen nicht mit ihnen, sondern mit Lucernsusaminenhaltc, hiemit Uri auch gegen Obwalden von seinem Rechte Gebrauch mache, „die eigenen Zölle,welche zu Erhaltung des allgemein nothwcndigcn Passes der Straßen und der Brükcn bestimmt seienund dazu nicht hinreichen, nach Belieben zu steigern und von denen nehmen zu lassen, welche andern zu-sehen , die mit dergleichen ganz neuen Zöllen ihre Zölle und Wcggelder schwächen," — wurde zu gegen-seitiger Besprechung diese Conferenz angeordnet und nach vorgängigcm eidgenössischem Gruße von den Ab-geordneten LucernS das Bedauern, daß Obwalden um Luccrnö willen von Uri bedrängt werde, und zu-gleich die Bereitwilligkeit ausgesprochen, zu Abwendung solchen Unrechtes behilflich zu sein. Obwaldenergänzte dann den ersten , schriftlichen Bericht durch Erzählung der mit Uri gepflogenen Verhandlung, daßnämlich Obwalden im Schreiben an die von Uri verdeutct habe, bei Fortsczung jener Unbilligkeit zu
Mitteln greifen zu müssen, die geeignet wären, sie in die alten eidgenössischen Schranken zu weisen, Uri
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