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December 1679.
mit specieller Untersuchung der geführten Beschwerden beauftragt. Es wird ihnen als Klage der Evan-gelischen vorgelegt, daß Schwyz ihnen Mannschaft, Reisezüge und Paß in Gaster und Utznach streitigmache, unter dem Borwand, durch den Vertrag von 1638 sei das Bogtrccht über diese beiden Herrschaftengegen die Herrschaft Werdcnberg abgetreten worden; daß ferner die katholischen Mitlandleute den Ge-sandten besondere Instructionen zu geben sich anmaßen, ein abgesondertes Regiment einzurichten suchen,bei Dingen, die ihnen nicht gefallen, aus der Rathsstube austreten, die Ihrigen, wenn sie für die Evan-gelischen practicircn, für solche Ucbertrctung des Practicirverbotes nicht von den Evangelischen wollenstrafen lassen, ihren Geistlichen das Schmähen auf die Evangelischen bei der Näfelser Fahrt nicht ab-wehren, überhaupt es auf einen für die Evangelischen abermals nachthciligcn Vertrag znr Landcstheilunganlegen. Die Katholischen werfen dagegen den Evangelischen vor, daß sie die Majorität mißbrauchen;daß sie den Bündncrn in der Herrschaft Werdcnberg ohne Anfrage der Katholischen Werbung gestattethaben; daß sie die Unkosten einer Konferenz in Zürich aus gemeinem Landessckel genommen haben; daßsie die Fahne des Hauptmanns Marti, auf welcher die heilige Dreieinigkeit gemalt war, nicht in derKirche dulden wollten; daß eine Spielkarte, der Rosenkönig, in das Sacramcnthäuöchen gestckt wordensei; daß man vor Beendigung ihres Gottesdienstes in die Kirche dringe, etwa auch Steine in die Kirchegeworfen, die Feiertage schlecht gehalten, auf die Kapuziner Hunde gehezt werden; daß man bei der Be-rathung über die VolkSauözüge in Hauptmann Martis Haus Steine geworfen, ihnen bei ihren LandS-gcmeinden oft Ungelegenheiten gemacht, den Kapuzinern bei der Näfelser Fahrt die gewohnte Gabe ver-weigert habe. Nach Erwägung aller dieser Klagen und Gegenklagen fand man, daß Zürich und Lucerndie beiden Parteien mahnen sollten, sich zu vertragen. «I. Die von Uri an Zürich und Bern der Con-tagion wegen gesandten Schreiben möge» geziemend beantwortet, inmittclst aller Orte» fremdes Gesindelfern gehalten werden, v. Da das Genfer Satisfactionsgeschäft gegen die Herzogin von Savohen inRichtigkeit gebracht ist, soll Bern über den Zustand der evangelischen Thalleute von Picmont Erkundigungeinziehen, um sie nötigenfalls der Herzogin zu rccommandircn, l. Zürich wünscht, daß die Obrigkeitvon Schaffhausen zur Beilegung des zwischen den Nadlcrn beider Städte waltenden Streits mithelfe.K. Die Gemeinde Mariakirch bittet, daß Schaffhausen den Beitrag an die Unterhaltung ihres Kirchen-dieners auch leiste.
vss.
Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte.
An der Treib. 2. u 3. Januar.
Landesarchiv Nidnialdcn.
Gesandte: Uri. Sebastian Muheim, Landammann; Joh. Karl Emanucl Bcßlcr, Panncrherr.Schwyz. Franz Ehrlcr, Landammann; Joh. Franz Bctschart, Landeöfähnrich. Nidwalden. FranzAckermann, Landammann; Joh. Ludwig Lussi, Landeshauptmann; Joh. Jakob Stultz, alt-Landammann.