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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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1092
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October 1678.

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Conferenz der IV evangelischen Städte.

Aarau. 1K78, 2V22. October.

Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 104, toi. »o.

Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Burgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Ber»>Leonhard Engel, Venner; Joh. Rudoph von Dießbach, Bauherr. Basel. Joh. Ludwig Krug,gcrmeister; Christoph Burkhard, Dreierherr. Schafshausen. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter,Joh. Jakob Stocker, Ob-, Sekel- und Pannerherr.

». Hauptveranlaßung der Conferenz war die Forderung des französischen Gesandten Gravel, ^eidgenössische Besazung aus Strafiburg zurükzuziehcn. Die von demselben erhobene Beschwerde über d>evon Zürich und Bern der Stadt Strafiburg gewährte Bcsazuug uud ihre Verwendung bei dem Angri^auf einige französischen Proviantschiffc wurde nun zufolge eingezogener Erkundigungeu dahin beantwortetNachdem die eidgenössische Besazung unversehens in der Kehlschanze, hernach auch in den zwei ander»Nheinschauzen angegriffen und bestürmt und aus denselben mit ziemlichem Verluste hinaus in diegetrieben und hierauf von dem Magistrat an den Rhein commandirt worden sei, um aus straßburgisch^Boden Posto zu fassen und einen Pafi und Ucbcrfahrt über den Rhein zu behaupten, seien einige P^'"viantschisse den Rhein herunter gekommen und haben mit bewehrter Hand bei ihrem Posten vorbeifahrtwollen, wogegen dann alle zu Beschirmung dieses Passes daselbst gelegenen Mannschaften nach Kriegsgebrauch Feuer gegeben, dabei aber die Unsrigen daö französische Territorium keineswegs berührt habt>sondern allein auf dem straßburgischen Boden, auch unter keinem kaiserlichen, sondern allein unter st»»^burgischem Obercommando sich haben gebrauchen lassen; nun hätten die verbündeten Städte allerdingsgewünscht, dafi das strafiburgische Obercommando ihre Leute dieses Passes halben verschont hätte und daßdie zur Zeit ihres Abgangs nach Straßburg bestandene Neutralität wäre aufrecht erhalten oder, nachdt'sie gebrochen war, wieder wäre aufgerichtet worden; weil leztereö aber noch nicht habe geschehen möge»,sei nun den eidgenössischen Hauptlcuten in Straßburg, zum Beweise der BundeStrcuc gegen Frankrciä)-befohlen worden, sich künftig einzig zur Defcnsion der Stadt und ihrer Festungswerke verwenden zu lassen,man hoffe auch, daß dieß als genügende Satisfaktion angeschen werde. Eine Abschrift dieser dem s»»"'zösischcn Gesandten crtheiltcn Antwort wurde auch der Stadt Straßburg übermittelt. I». Auf vertratliehen Bericht, daß Uri, ungeachtet aller Abmahnungen Lucernö, dem Beispiele von Schwyz folgend d,^eidgenössische Schirmwerk verworfen habe und wahrscheinlich auch Unterwalden, Zug, Glarus und APpe»'zell ein Gleiches thun werden, in der Meinung nämlich, daß sie keinem Orte, das noch keinen erklärte»Feind habe oder nicht wirklich angegriffen sei, VolkShilfe auf ihre, der zu Hilfe kommenden Orte, Kvste»zusenden, wurde nach vorausgegangener Zustimmung LuceruS rathsam erachtet, auf den 3./13. November c>»^Tagsazung nach Baden auszuschreiben und in Betrachtung der aus solcher Sönderuug sich besondersden bascl'schcn Paß und für die Waldstädte ergebenden Gefahr den vermittelnden Antrag zu stellen, d»»-um wenigstens vor dem Auslände den Schein eidgenössischen Zusammenhaltens zu retten, der zu H'gesandten Mannschaft derjenigen Orte, die eS begehren, etwas Besoldung gegeben werde, e. Die vo»